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Noch Plätze frei! Nächstes Seminar zur Aufklärung bei Samenspende

Seminar im Juni: “Offen gesprochen – wie können wir über die Samenspende sprechen?“

Das DI-Netz bietet Seminare an für Eltern, die sich mit Fragen der Aufklärung befassen wollen. Das Seminar liefert konkrete Ideen, wie sich das Gesprächsthema Samenspende angehen lässt und hilft drei wesentliche Punkte zu klären:

Wie spreche ich mit meinem Kind über die Tatsache der donogenen Zeugung?

Und:

Wie gehe ich im sozialen Umfeld (Freunde, Verwandte, Schule etc.) mit dem Thema um?

Und:

Wann will ich darüber reden, wann nicht?

Dazu kann bei Eltern – oft je nach Alter des Kindes – immer wieder Klärungsbedarf auftauchen. Das DI-Netz hilft Ihnen gern weiter!

Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auch erfahren, welche konkreten Erfahrungen andere Eltern und Kinder im DI-Netz gemacht haben.

Im nächsten Seminar sind noch Plätze frei:

Sonntag, den 11. Juni 2017, Bielefeld, 13 – 18 Uhr, Leitung: Dipl.Psych. C. Brügge (Vorsitzende und Gründungsmitglied DI-Netz)

Kosten: 35 € /Person

Die Teilnahme ist für Einzelpersonen und für Paare möglich.

Anmeldung und Fragen unter: claudia.bruegge[at]di-netz.de. (Bitte Name, Adresse und Alter des Kindes angeben.)

Samenspende für uns? Vorbereitungsseminare von DI-Netz – Termine für 2017

Info-Seminare 2017:

DI-Netz bietet Informationsseminare zur „Familiengründung mit Samenspende“ an – für Paare und Singles, die sich gern auf die Besonderheiten dieser Art der Familiengründung vorbereiten und vorab gut informiert sein möchten.

Seminar-Orte sind Bielefeld oder Mainz. Neue Termine sind in diesem Jahr:

Samstag, den 4. Februar 2017, Mainz, 13 – 18 Uhr

Samstag, den 2. April 2017, Bielefeld, 11- 16 Uhr

Sonntag, den 3. September 2017, Bielefeld, 11-16 Uhr

Samstag, den 25. November 2017, Bielefeld, 13 -18 Uhr

Das Seminar bietet:

  • Informationen zu juristischen, medizinischen und psychologischen Aspekten der Spendersamenbehandlung
  • Informationen zur Wahl des Arztes, der Samenbank und der Spenderauswahl: Was können Sie beachten?
  • Informationen über die Entwicklung von Kindern nach Samenspende: Wie geht es den Kindern? Sollten Sie mit dem Kind später über die besondere Zeugungsart sprechen?
  • Hilfestellung bei der Überlegung, ob Sie mit Freunden, nahen Verwandten oder Außenstehenden über die Samenspende sprechen wollen.

Teilnehmerzahl: 8 – 18 Personen

Kosten:

45 Euro pro Person,
ermäßigt für Mitglieder von DI-Netz e.V. 25 Euro pro Person
Rücktritt: bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin, 50% Erstattung.

Konto:

DI-Netz e.V./ IBAN: DE69 7625 1020 0000 0044 99 / BIC: BYLADEM1NEA

Anmeldung:

Per Post oder via Email an info@di-netz.de oder claudia.bruegge[at]t-online.de
Bitte geben Sie Ihre Postadresse, evtl. Email und Ihre Telefon-Nummer an.
Die Anmeldung ist rechtsverbindlich, wenn der Teilnahmebeitrag überwiesen wurde. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen nach erfolgreicher Anmeldung.

Seminarleiter und -leiterinnen

Seminarleiter sind Eltern nach Samenspende und Mitglieder des DI-Netz e.V.

Seminare in Bielefeld:

Claudia Brügge, Jg. 67, Psychologische Psychotherapeutin, BKiD-zertifiziert für Beratung bei Gametenspende

Ulrich Simon, Jg. 65, Familientherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Faltblatt zum Ausdrucken: seminar-familiengründung-mit-spendersamen


Informationsseminare zur Aufklärung:

“Offen gesprochen – wie können wir über die Samenspende sprechen?”

Auch bietet das DI-Netz Seminare an für Eltern, die sich mit Fragen der Aufklärung befassen wollen: Wie spreche ich mit meinem Kind über die Tatsache der donogenen Zeugung? Wie gehe ich im sozialen Umfeld (Freunde, Verwandte, Schule etc.) mit dem Thema um?

Hierzu gibt es – oft je nach Alter des Kindes – eine Reihe von Fragen, bei denen das DI-Netz gern weiterhilft:

Termine:

Samstag, den 7. Januar 2017, Bielefeld, 13 – 18 Uhr, Leitung: Dipl.-Psych. C. Brügge

Samstag, den 11. Juni 2017, Bielefeld, 13 – 18 Uhr, Leitung: Dipl.Psych. C. Brügge

Kosten:

45 Euro pro Person,
ermäßigt für Mitglieder von DI-Netz e.V. 25 Euro pro Person
Rücktritt: bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin, 50% Erstattung.

Anfragen gern unter claudia.bruegge[at]t-online.de oder telefonisch bei DI-Netz: 0521 – 9679103

 

Jede Menge Kritiken zum Buch „Spenderkinder“

Vor einigen Wochen ist ein Buch mit dem Titel „Spenderkinder“ erschienen (Untertitel „Künstliche Befruchtung, Samenspende, Leihmutterschaft und die Folgen). Die Autoren Oelsner und Lehmkuhl führen darin ihre negativen Ansichten zur Reproduktionsmedizin aus, insbesondere zur Samenspende, und haben exemplarisch mehrere Mitglieder des Vereins „Spenderkinder“ interviewt, deren „Lebensskizzen“ sie in dem Buch vorstellen. Bei diesen zehn Personen handelt es sich um überwiegend spät aufgeklärte „Kinder“, die mittlerweile erwachsen sind. In knappen Fallvignetten wird erzählt, wie das Familiengeheimnis der Samenspende nach langen Jahren des Schweigens oft unter traumatischen Bedingungen gelüftet wurde. Die frühesten Aufklärungen waren seltene Ausnahme, „Eröffnungen“ der Eltern als das Kind 9 oder 10 war, was heutzutage schon nicht mehr wirklich früh ist.

Unser Familiennetzwerk macht sich stark für eine echte Offenheit und Gesprächsbereitschaft von Anfang an, so wie es die frühere Generation dieser „Spenderkinder“ kaum erlebt hat. Und im DI-Netz gibt es viel Wissen, wie das geht, wie Kinder und Eltern die Samenspende psychisch erleben und wie eine DI-Familie entspannt mit ihrer besonderen Geschichte umgehen kann. – So ist dies Buch auf einigen Unmut im DI-Netz gestoßen, meist wegen einer ganzen Reihe von Pauschalisierungen und Fehldarstellungen der Autoren (darunter die völlig übertriebene Zahlenangabe von angeblich jährlich 12.000 Geburten nach Samenspende in Deutschland, die auf Seite 24 ausgerechnet dem DI-Netz in den Mund gelegt wird).

Unter den Menschen, die uns geschrieben haben, wie sie das Buch finden, danken wir ganz besonders den sieben Rezensenten, die hier nun jeweils ihre Buchbesprechung für unsere Webseite zur Verfügung stellen. – Jede einzelne lohnt es sich zu lesen (dafür bitte den Namen anklicken)!

  • Die Ärztin Judith Zimmermann beschreibt das Buch auf der sozialwissenschaftlichen Rezensionsplattform „socialnet“ als „ein insgesamt schlecht recherchiertes Buch, das Eltern vor einer Samenspende vermutlich eher dazu bewegen wird, größtmögliche Geheimhaltung zu betreiben, auch wenn die Autoren dafür plädieren, offen mit dieser Art der Zeugung umzugehen.“ Ihrem Eindruck nach lassen die Autoren ziemlich ungeklärt, wie ein offener Umgang genau aussehen kann.
  • DI-Netz-Mitglied und langjährige Moderatorin in Kinderwunschforen B. Turner kennt die typischen Vorwürfe gegen die Samenspende und gegen die Reproduktionsmedizin nur zu gut und kritisiert markante Schlagwörter aus dem Buch.
  • Auch Ulrich Simon hat das Buch als DI-Vater und Familientherapeut gelesen und hinterfragt die Logik und Einseitigkeit der Argumentation. Aus seiner Sicht leidet die Darstellung unter einer Interessenverquickung der Autoren mit den Interviewten, einer Ignoranz gegenüber dem Feld und überzogenen Opfer-Täter-Dichotomien (- eine unnötige Frontstellung von Eltern versus Kindern).
  • Die Familientherapeutin Petra Thorn ist langjährige Expertin in Sachen Familiengründung mit Samenspende und kennt die nationale wie internationale Situation. In ihrer Buchbesprechung benennt sie wissenschaftliche, medizinische und juristische Mängel der Publikation.
  • Für den Medizinethiker Tobias Fischer besteht das „Spenderkinder“-Buch eigentlich aus zwei Büchern mit unterschiedlichen Denkansätzen, die ineinander verkeilt werden: einem Einleitungsteil, der die reaktionäre Einstellung der Autoren offenbart und einem lesenswerteren zweiten Teil mit den Interviews.
  • Die ersten Bücher in Deutschland, die Interviews mit „Kindern“ aus Samenspende wiedergeben, stammen von Stephanie Gerlach. Sie ist Kennerin von Regenbogenfamilien, wo es ja eine nahezu 100prozentige Aufklärungsrate gibt. Hier wachsen also Kinder nicht mit der Lüge auf, eine Samenspende hätte nicht stattgefunden. Gerlach bemängelt an dem „Spenderkinder“-Buch, dass Kinder von lesbischen Müttern gar nicht erst vorkommen, wodurch wichtige psychologische Erkenntnismöglichkeiten verschenkt würden.
  • Last but noch least meldet sich Lena Hermann-Green in ihrem Text „Sprecht nicht in meinem Namen“ zu  Wort. Sie wurde durch donogene Insemination gezeugt, würde sich selbst aber nicht als „Spenderkind“ bezeichnen würde. Sie wehrt sich dagegen, wenn andere in ihrem Namen sprechen.

DI-Netz möchte den Verkauf des Buches von Oelsner und Lehmkuhl nicht fördern. Wer sich den Erwerb des Buches sparen möchte, kann sich auf der Verlags-Webseite von Fischer&Gann die ersten 70 Seiten des ebooks gratis anschauen. Mitglieder von DI-Netz können sich auch gern ein Exemplar aus der internen Vereinsbibliothek ausleihen.

Für diejenigen, die gern mehr und fundierteres von Kindern aus Samenspende erfahren möchten, lohnt übrigens noch ein wenig Warten: Neben unserer Ratgeberreihe „Offen gesprochen“ entstehen in Kooperation mit unserem DI-Netz zwei richtig gute Bücher und auch ein Film, in denen „Spenderkinder“ aus dem Netzwerk über sich, ihr Leben und ihre Familie erzählen. Es kommen Kinder über und unter achtzehn Jahren zu Wort – in ihrer ganzen Vielstimmigkeit.

Ratgeberreihe „Offen gesprochen“ – für Eltern, die ihre Kindern aufklären wollen

Immer mehr Eltern, die ihre Familie mit Hilfe einer Samenspende gegründet haben, möchten mir ihren Kindern offen über die besondere Zeugungsgeschichte sprechen statt daraus ein Geheimnis zu machen.

Dabei helfen die verschiedenen Bände von „Offen gesprochen“, die DI-Netz herausgibt. „Offen gesprochen“ geht auf eine Ratgeberreihe zurück, die Olivia Montuschi vom Donor Conception Network (GB) vor einigen Jahren geschrieben hat und die jetzt vom DI-Netz ins Deutsche übersetzt wurde. In den einzelnen Bänden werden viele konrete Hinweise gegeben, wie Eltern mit ihren  Kindern in verschiedenen Alterstufen sprechen können, und ebenfalls wie man beispielsweise im sozialen Umfeld mit dem Thema umgehen kann.

Alle sieben deutschsprachigen Bände erscheinen im Verlag FamART von Petra Thorn: Sie sind zu beziehen unter www.famart.de (DinA4, Softcover 14€/ als pdf 11€). Die englischen Originale sind erhältlich unter www.dcnetwork.org

 

Offen 1 cover

Band 1

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Kindern bis 7 Jahre“ (FamART 2014)

Übersetzung: L. Koch, K. Lüno

36 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9811-4104-7: 14€; PDF-Version 978-3-9811-4107-8: 11€

 

 

Offen 2 coverBand 2

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Kindern zwischen 8 und 11 Jahren“ (FamART 2016)

Übersetzung: S. Hoffmann

44 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9452-7514-6: 14 €; PDF-Version 978-3-9452-7515-3: 11€

 

 

Offen cover Band 3Band 3

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Kindern zwischen 12 und 16 Jahren“ (FamART 2016, erscheint bald)

Übersetzung: A. Herbst

32 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9452-7526-9: 14 €; PDF-Version 978-3-9452-7527-6: 11 €

 

 

Offen 4 Cover

Band 4

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit älteren Kindern ab 17 Jahren“ (FamART 2016,  erscheint bald)

Übersetzung: C. Brügge

32 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9452-7528-3: 14 €, PDF-Version 978-3-9452-7529-0: 11€

 

 

Offen Cover Band 5Band 5

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Freunden und Verwandten“ (FamART 2016)

Übersetzung: C. Brinkmann

36 Seiten A4, Softcover Druck: 978-3-9452-7516-0: 14€; PDF-Version: 978-3-9452-7517-7: 11€

 

Der Band 6 „Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – in „gemischten“ Familien.“ und der Band 7 „Offen gesprochen – für Freunde und Verwandte“ werden im nächsten Jahr 2017 erscheinen.

Zum Service für Vereins-Mitglieder: Vor zwei Jahren haben alle Mitglieder von DI-Netz bereits ein kostenloses Exemplar von Band 1 (für die Aufklärung von Kindern bis 7 Jahre) zugeschickt bekommen. In diesem Jahr erhielten alle Familien in unserem Verein ein weiteres Freiexemplar von Band 2 (für die Aufklärung von Kindern zwischen 8 und 11 Jahren).

Neu: Aufklärungsbuch für Solo-Mütter

In der Reihe der Aufklärungsbücher aus dem Fam-Art-Verlag ist ein neues, wieder einmal sehr liebevoll erzähltes und gestaltetes Aufklärungsbuch erschienen, das nun Solo-Müttern die Aufklärung ihres Kindes erleichtern soll. Die beiden Autorinnen sind Petra Thorn (Ehrenmitglied im DI-Netz) und Margaret Ritter (Mitglied im DI-Netz). Im hinteren Teil des Bandes finden sich ergänzend zwei kurze Texte von Margaret und einer weiteren Solo-Mutter, in denen sie ihren Weg gut einfühlbar beschreiben. Sehr gelungen!

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Petra Thorn und Margaret Ritter
Unsere Familie. Ein Buch für Wunschkinder nach Samenspende, die mit ihrer Solo-Mutter aufwachsen, ISBN 978-3-94527502-3, 26,-€

Zu beziehen über den FAM-ART-VERLAG: http://www.famart.de

 

Neu: Seminare von DI-Netz zur „Familiengründung mit Spendersamen“

Im DI-Netzwerk gibt es einen reichen Fundus an Erfahrungen und Kenntnissen zur Familiengründung mit Spendersamen.
Wir geben dieses Wissen gerne an andere weiter.
Deshalb freuen wir uns, zukünftig Informationsveranstaltungen zum Thema anbieten zu können, die Ihnen die eigene Entscheidung erleichtern sollen.

Informationsseminar „Familiengründung mit Samenspende – unser Weg!?

Die Spendersamenbehandlung ist mehr als eine medizinische Methode. Bevor Paare den Schritt wagen, mit Hilfe einer Samenspende ein Kind zu bekommen, machen sie sich einige Gedanken. Manche sehen einer Spendersamenbehandlung mit leichtem Herzen entgegen, andere finden diese Idee zunächst ziemlich befremdlich. In jedem Fall wollen Paare auf Dauer gut mit dem gewählten Weg leben können.

Falls Sie darüber nachdenken, eine Samenspende zu nutzen, hilft es:

• sich so viel fundierte Information zum Thema zu verschaffen wie möglich, damit Sie Ihre Situation kompetent einschätzen können.

• sich Zeit zu nehmen, die Spendersamenbehandlung gründlich miteinander zu besprechen, damit Sie mögliche Missverständnisse aus dem Weg räumen.

• andere Paare kennen zu lernen, die mit den gleichen Fragen beschäftigt sind wie SIe, damit Sie sich mit dem Thema nicht allein fühlen.

Der Rahmen eines Informationsnachmittags bietet daher eine besonders gute Gelegenheit, sich mit der Samenspende auseinanderzusetzen. Das Seminar soll Ihnen helfen, eine gute Entscheidung für oder gegen die Samenspende zu treffen.

Das Seminar bietet:

• Informationen zu juristischen, medizinischen und psychologischen Aspekten der Spendersamenbehandlung
• Informationen zur Wahl des Arztes, der Samenbank und der Spenderauswahl: Was können Sie beachten?
• Informationen über die Entwicklung von Kindern nach Samenspende: Wie geht es den Kindern? Sollten Sie mit dem Kind später über die besondere Zeugungsart sprechen?
• Hilfestellung bei der Überlegung, ob Sie mit Freunden, nahen Verwandten oder Außenstehenden über die Samenspende sprechen wollen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erfahren, was Eltern und Kinder persönlich über die Familiengründung mit Spendersamen zu berichten haben.
Dabei soll es genügend Raum geben, sich über eigene Gedanken hinsichtlich der Samenspende auszutauschen.

Ort:

Bielefeld
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland sind willkommen. Für den Fall einer weiten Anreise sind wir Ihnen gern bei der Organisation einer Unterkunft behilflich.

Zeiten:

Unsere Info-Nachmittage finden vierteljährlich statt.

Die nächsten Termine sind:
Samstag, 6.6.2015;
Samstag, 19.9.2015;
Samstag, 28.11.2015

13-18 Uhr, inkl. Pause

Teilnehmerzahl: 8 – 18 Personen

Kosten:

40 Euro pro Person,

ermäßigt für Mitglieder von DI-Netz e.V. 15 Euro pro Person

Rücktritt: bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin 50% Erstattung.

Anmeldung:

Per Post oder via Email an info@di-netz.de.
Bitte geben Sie Ihre Postadresse, evtl. Email und Ihre Telefon-Nummer an.
Die Anmeldung ist rechtsverbindlich, wenn der Teilnahmebeitrag überwiesen wurde. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen nach erfolgreicher Anmeldung.

Seminarleitung:

Claudia Brügge, Jg. 67, Psychologische Psychotherapeutin, BKID-zertifiziert für Beratung bei Gametenspende

Ulrich Simon, Jg. 65, Familientherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Beide sind Eltern nach Samenspende und Mitbegründer von di-familie.de und DI-Netz e.V.

 

Faltblatt zum Ausdrucken: seminar-familiengründung-mit-spendersamen

 

TV-Tipp: Kinder, Eltern, Spendersuche

In den letzten Wochen gab es zwei besonders gelungene Beiträge im deutschen Fernsehen über erwachsene Menschen, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurden und die im Verein „Spenderkinder“ aktiv sind.

Dies ist zum einen die Sendung „Anonym gezeugt“ im Rahmen der Reihe „Menschen Hautnah“ des WDR „, wo es vor allem um Anja und Sunny geht.

http://www1.wdr.de/fernsehen/dokumentation_reportage/menschen-hautnah/sendungen/anonymgezeugt102.html

Zum anderen gab es die Talkshow „Markus Lanz“, wo Sarah Pienkoss ihre Geschichte noch einmal erzählt.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2332044/Markus-Lanz-vom-19.-Februar-2015#/beitrag/video/2332044/Markus-Lanz-vom-19.-Februar-2015 (ab. ca. 52 Min.)

Beide Beiträge geben den Frauen Zeit, ihre persönlichen Geschichten ausführlich zu erzählen und sie tun es eloquent und reflektiert. Die Berichte sind emotional berührend und es werden verschiedene, auch starke Gefühle sichtbar. Anders als in vielen anderen Medienberichten, in denen das „Recht auf Kenntnis der Abstammung“ ja zuweilen sehr abstrakt bleibt, wird hier das persönliche Erleben plastisch berichtet, die Beziehung zu den Eltern, insbesondere zum DI-Vater, kriegt beides Mal Raum. Die Reproduktionsmediziner und deren Position erscheinen im ersten Beitrag rückständig und einer lässt sich nur ausgepixelt filmen. Im zweiten Beitrag wird der Umdenkungsprozess deutlich, von der Geheimhaltung damals zur Aufklärungsempfehlung heute.

Uns DI-Familien mit jüngeren Kindern wird klar, dass es recht verschiedene DI-Generationen sein müssen, die heute über die Samenspende sprechen. Auf der einen Seite die Kinder der ersten DI- Generation, die nicht oder spät aufgeklärt wurden, Eltern, die eher verdruckst mit der Samenspende umgingen und für heutige Eltern nicht zur Identifikation einladen; sie bleiben entweder zu schemenhaft oder wirken schuldbeladen. Mit Reproduktionsmedizinern, die zur Geheimhaltung rieten und gegen die man heute mit Gerichtsprozessen angehen muss, um dann von ihnen immer noch keine Informationen zum Spender zu erhalten.

Auf der anderen Seite Familien wie im DI-Netz: die heutige Generation der Eltern scheint uns schon viel selbstbewusster und offener mit der Samenspende umzugehen. Die Kinder wachsen selbstverständlicher mit dem Wissen um die Samenspende auf. Die Reproduktionsmediziner zeigen sich aufgeschlossener und machen Zugeständnisse zur Datenherausgabe.
– Weht bereits ein anderer Wind?

Besuch aus Japan

Yukari Semba auf Forschungsreise

besuch-aus-japanAm Wochenende hatten wir Besuch aus Japan.  Dr. Yukari Semba ist eine Forscherin, die sich schon seit vielen Jahren mit der Gametenspende befasst. Wir trafen sie bereits im letzten Jahr bei einer Podiumsdiskussion des CERF in Freiburg.

Jetzt hat sie einen Forschungsauftrag der japanischen Regierung erhalten, bei dem es vor allem um das Recht der Kindes auf Kenntnis der Abstammung geht.

Yukari hat zunächst in Berlin eine weitere Familie aus dem DI-Netz interviewt und auch jemanden aus dem Verein „Spenderkinder“. Dann besuchte sie uns am Sonntag in unserem Zuhause in Bielefeld, später dann noch Petra Thorn in Mörfelden.

Sie wollte mehr über unser Netzwerk wissen, wie wir organisiert sind und wie wir unseren Verein aufgebaut haben. Sie fragte nach unserer Haltung zur Spenderanonymität und wie wir mit der Tatsache der Spendersamenbehandlung in der Familie umgehen. Wir erzählen immer gern davon und darüber, was unser Netzwerk bisher alles geschafft hat. Es war für uns ein herzlicher Kontakt mit Yukari, und wir haben auch einiges über die Situation in Japan gelernt. Ein ziemlich kurzweiliger Sonntag für unsere ganze Familie.
Wir freuen uns schon auf den Forschungsbericht für die japanische Regierung, er soll Anfang April fertig sein.

Claudia Brügge und Ulrich Simon

Hier noch ein paar Zeilen von Yukari selbst, an das DI-Netz:

„In Japan there is no law and legislation regarding donor conception yet. The political working group is now preparing for the draft of a donor conception bill. In the draft donor anonymity is one of the big issues. Many people recently say that donor offspring should have a right to know their biological origin. That is the reason why we are required to research about other countries‘ situation about the issue. We need to know about the situation regarding donor anonymity in other countries.

DI-Netz is a nationwide organization in Germany, supporting DI families and persons who are considering DI. It encourages those people to tell the truth to their children about their conception.  I think your work is very important and contributing to the movement for the abolishment of donor anonymity in Germany. I spent a few hours with Claudia and Ulrich, and I could learn a lot of DI-Netz‘ history, works and contribution. The dialogue with Claudia and Ulrich was very helpful to think about the issues regarding donor anonymity in Japan.
 
After the meeting they invited me for lunch. They have one daughter, who was born by DI, and they told her about her conception right from the beginning. During the lunch her talks and smile made all of us happy and made my heart warm. I thought that they and their daughter were made in heaven before they actually met each other. „

Das Donor Sibling Registry (USA)

Im Jahr 2000 haben Wendy Kramer und ihr Sohn Ryan in den USA das „Donor Sibling Registry“ gegründet. Das DSR ist eine Organisation, die Familien nach Gametenspende vielfältig unterstützt. Vor allem hilft es mittels einer Datenbank denjenigen Kindern, die ihre genetischen Halbgeschwister oder ihren Spender finden möchten. Der Kontakt entsteht über die Internetplattform www. donorsiblingregistry.com.

ryanwendysibs2014

Wendy, Ryan und seine genetischen Halbgeschwister.

Wendy Kramer ist Ehrenmitglied im deutschen DI-Netz, und sie ist uns seit Gründung unseres Vereins eine wichtige Unterstützung. Das DSR steht für einen offenen und entspannten Umgang mit der Samenspende. Unsere Familien sind nicht bedroht, wenn Kinder mehr über den Spender wissen wollen und ihre Neugier stillen. Es muss kein Drama sein, sondern kann im Gegenteil eine Bereicherung für alle Seiten sein, wenn Kinder auf genetische Halbgeschwister oder Spender treffen.  Gerade in diesen Tagen – nach dem spektakulären Urteil des Bundesgerichtshofs – tut es gut, dass uns Wendy Kramer mit ihrem Netzwerk des DSR daran erinnert.

Deswegen freuen wir uns, dass in der aktuellen Printausgabe des SPIEGEL (8/2015; S. 114-117) ausführlich über das „Donor Sibling Registry “  berichtet wird. Die Journalistin Kullmann hat Wendy Kramer in den USA besucht und schreibt darüber in einem vierseitigen Artikel unter dem Titel „Die genetische Sehnsucht“.

Hinweis auf Spiegel-Online:
https://magazin.spiegel.de/digital/index_SP.html#SP/2015/8/131812837
https://magazin.spiegel.de/digital/?utm_source=spon&utm_campaign=inhaltsverzeichnis#SP/2015/8/131812917

Interessenten aus dem In- und Ausland können sich in der Datenbank des „Donor Sibling Registry“ gegen eine Jahresgebühr von 75$ registrieren. Sie geben alles, was sie über den Spender wissen, in eine Suchmaske ein und warten dann auf Rückmeldungen zu Überschneidungen mit anderen Mitgliedern. Die Registrierung kann auch auf anonymer Basis erfolgen. Bis heute haben sich 45.000 Menschen im DSR angemeldet, darunter sind 2200 Spender. Nicht nur aus den USA sondern auch aus vielen anderen Ländern der Welt. Bisher hat es insgesamt ca. 12.000 „Treffer“ gegeben, so Wendy Kramer.

Im DSR sind aus Deutschland derzeit 90 Mitglieder registriert, davon haben rund 50 Halbgeschwister gefunden und 10 ihren Spender.

Die deutschsprachige Broschüre zum Donor Sibling Registry findet sich unter dem Link:
https://www.donorsiblingregistry.com/sites/default/files/files/DSR%20Brochure_GERMAN%202015_WEB%281%29.pdf

Wer darüber hinaus noch mehr über das Donor Sibling Registry erfahren möchte, dem empfehlen wir die Lektüre der folgenden englischsprachigen Literatur:

  • https://www.donorsiblingregistry.com/sites/default/files/files/Law%20School%20Powerpoint%20FINAL.pdf
  • Kramer, Wendy, Cahn, Naomi (2013) Finding our family. A-first-of its-kind-book for donor conceived people and their families.
  • Cahn, Naomi (2013) The new kinship. Constructing donor-conceived families

Kommentar zum BGH-Urteil, Teil 4

Vom Bundesgerichtshof überholt – ein Kommentar zum BGH-Urteil

von Claudia Brügge, stellv. Vorsitzende DI-Netz e.V.

Aus Sicht von DI Netz e.V. ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.1.2015 sehr zu begrüßen. Dabei gingen die Karlsruher Richter mit ihrer Entscheidung zum Mindestalter des Auskunftsrechts deutlich weiter, als viele von uns erwartet hätten.

Das BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hatte zu klären, ob zwei minderjährigen Kindern, die mittels einer Samenspende gezeugt wurden, tatsächlich erst ab 16 Jahren ein Auskunftsanspruch auf die Identität des Samenspenders zugestanden werden kann, so wie es das Landgericht Hannover eingeschätzt hatte. Die Aufgabe der Revision war es, die Entscheidung des Landgerichts auf mögliche Rechtsfehler zu prüfen. Der BGH hob jetzt die vorangegangene Entscheidung auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an die Vorinstanz. Das Landgericht soll nun eingehender als bisher abwägen, wie die rechtlichen Interessen aller Beteiligten – das heißt die Interessen der Kinder und ihrer Eltern, des Spenders und der Klinik – zu gewichten sind.

Eine umfassende, auf den konkreten Einzelfall bezogene Interessenabwägung der Richter ist ein nötiger Schritt in diesem Rechtsverfahren. Diese Interessenabwägung ist keine Aufgabe, die den Kindern oder den Reproduktionsmedizinern aufgetragen ist – so wie dies in der Interpretation manchmal missverstanden wurde. Sie ist Sache der Zivilgerichtsbarkeit.

Zur Rolle des Bundesgerichtshofs

Somit ist der konkrete Rechtsstreit zwischen Kinderwunschzentrum und den beiden Kindern noch nicht abschließend entschieden. Auch hat der BGH kein neues Gesetz geschrieben. Der BGH kam mit dem Grundsatzurteil seiner Aufgabe der „richterlichen Rechtsfortbildung“ nach, indem er das generelle Auskunftsrecht von Abkömmlingen aus Samenspende bestätigte und die besonders hohe Priorität des Persönlichkeitsrechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung bei der Interessenabwägung unterstrich.

Weiterhin ging der Senat davon aus, dass für den Auskunftsanspruch kein Mindestalter erforderlich ist und somit von Geburt an besteht. Mit dieser großzügigen Auslegung hatte das DI-Netz dann doch nicht gerechnet.

Die künftigen Rechtsprechungen der unteren Instanzen werden nun mit hoher Wahrscheinlichkeit dieser Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs folgen. Das Urteil wird die allgemeine Rechtspraxis in Deutschland verändern.

Eines wurde für uns ganz deutlich: Die Art der Verhandlungsführung des Senats und die bundesweite Resonanz auf das Urteil zeigen, dass die Spendersamenbehandlung im modernen Familienrecht kein Schmuddelimage mehr hat. Sie wird pragmatisch, nüchtern und ziemlich selbstverständlich als ein Weg der Familiengründung akzeptiert, den wir nicht weiter zu rechtfertigen haben.

Umso deutlicher zeigt sich jetzt die Notwendigkeit, die Spendersamenbehandlung ein für alle mal rechtsverbindlich zu regeln.

Mehr Rechtssicherheit: der Gesetzgeber muss handeln

Mit dem höchstrichterlichen Urteilsspruch ist noch nicht alles geklärt. Es besteht auch nach dem BGH-Urteil gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Darüber sind sich alle Interessenvertreter im Bereich der Spendersamenbehandlung – erwachsene Kinder, Eltern, Ärzte und Berater – einig. In der deutschen Rechtsordnung fehlt ein ausreichender Schutz für den Samenspender, und diese Rechtsunsicherheit ist international einzigartig. Es braucht zügig eine gesetzliche Freistellung des Samenspenders von möglichen Unterhaltspflichten, damit alle Beteiligten ihre vorgesehenen Rollen unbelastet einnehmen können statt füreinander eine potentielle Bedrohung darzustellen.

Will man die Unruhe im Feld wirklich verhindern und Worst-Case-Szenarien verhindern, dann muss der Gesetzgeber dringend handeln, um das Risiko auszuschließen, dass der Samenspender zum rechtlichen Vater gemacht werden kann. Dies ist zwar in der deutschen Geschichte faktisch noch nicht vorgekommen. Doch die Anfechtbarkeit der rechtlichen Vaterschaft durch das Kind müsste vom Gesetzgeber jetzt kritisch geprüft werden.

Darüber hinaus sollte eine zentrale, unabhängige Dokumentationsstelle eingerichtet werden, um dem Kind die Ermittlung seiner Herkunft und den Zugang zur Dokumentation zu erleichtern. Ein solches nationales Spenderregister sollte aus unserer Sicht am besten an das Bundesgesundheitsministerium angegliedert sein.

Die Entdeckung des Elternrechts

DI-Netz begrüßt das Urteil aus Karlsruhe, weil es hinsichtlich der Samenspende Klärungsprozesse sowohl auf gesellschaftlicher Ebene (politisch, rechtlich) als auch persönlich und innerfamiliär vorantreibt. – Der BGH hat nicht nur die Rechte der minderjährigen Kinder gestärkt. Er betont auch das Elternrecht, wie es in Artikel 6 des Grundgesetzes verankert ist. Die Wahrung der Kinderrechte wird im Elternrecht den Eltern zugewiesen: Wir Eltern haben als rechtliche Vertreter unserer minderjährigen Kinder für ihr Wohl zu sorgen – nun auch in den Belangen, die die Informationen zum Samenspender betreffen.

Das Urteil wirft nicht nur jede Menge Fragen zur sinnvollen Regulierung der Donogenen Insemination auf. Mit dem Urteil kommen auch auf uns DI-Eltern neue Fragen und Herausforderungen zu, die mit den zugewiesenen Handlungsspielräumen einhergehen. Elternverantwortung beinhaltet unser Grundrecht und unsere Grundpflicht, für die Belange unserer minderjährigen Kinder einzutreten. Der BGH jedenfalls traut uns zu, innerhalb unserer Familien verantwortungsvoll zu entscheiden, ob und wann das Kind die Identität des Samenspenders erfahren soll.

Fragen und Entscheidungen auf Elternseite

Wenn wir Eltern, wie es das Urteil nahe legt, jetzt viel früher selbst die Identität des Spenders erfahren können, müssen wir eine Haltung aufbauen, wie wir mit diesem größeren Kompetenzbereich im besten Sinne unserer Kinder umgehen wollen. Das kann für uns Eltern auch Anstrengung bedeuten. Eltern haben sich jetzt nicht mehr nur die Frage zu beantworten, ob sie das Kind über die Tatsache der Spendersamenbehandlung aufklären werden. Sie müssen sich auch Gedanken darüber machen, ob und ab wann ihr Kind mit ihrer Hilfe Kenntnis von der Identität des Spenders erlangen soll. Nimmt man das Urteil aus Karlsruhe ernst, werden Eltern jetzt je eigene Antworten auf eine Fülle von Fragen finden müssen:

  • Braucht unser Kind mehr Information über den Spender oder eben gerade nicht?
  • Sollte es etwas über den Spender wissen, wenn es etwas über ihn in Erfahrung bringen kann?
  • Was genau wäre mit der Kenntnis des Namens des Spenders für unser Kind gewonnen?
  • Sollte man die Auskunft über den Spender besser jetzt einfordern oder später?
  • Ist es für unser Kind besser, die Daten zuhause abzuheften oder sollten wir sie besser weiterhin dem Aktenschrank des Arztes anvertrauen? Oder wollen wir auf ein staatliches Spenderregister warten?
  • Und letztlich stellt sich auch hier die typische Gewissensfrage von Eltern: Werden wir auch in der Rückschau zufrieden sein mit der jeweiligen Richtung unserer individuellen Entscheidungen? Dies betrifft beispielsweise die Aufklärung des Kindes, die Berücksichtigung des Kindeswillens, die Datenhinterlegung, die Auskunftsanfrage beim Arzt, die eigene Prozessfreudigkeit. Werden wir unsere Entscheidung später unserem Kind gegenüber verantworten können?

Mit der BGH-Entscheidung entsteht also vermehrt persönlicher Reflexionsbedarf in den Familien, was vermutlich auch mehr Unterstützungs- und Beratungsbedarf mit sich bringen wird.

Zwei Gruppen von Eltern werden durch das BGH-Urteil in jedem Fall anders erreicht als bisher: Eltern, die bisher nicht bereit waren, ihrem Kind von der Samenspende zu erzählen, weil sie ihm dann keinerlei weitere Informationen über den Spender geben könnten. Bei ihnen dürfte das BGH-Urteil die Bereitschaft zur Aufklärung erhöhen. Ebenso werden solche Paare gewissermaßen von der Straße in die Kinderwunschzentren geholt, die bisher auf die juristisch prekäre Lösung einer privaten Samenspende zurückgegriffen haben, um für das Kind zu gewährleisten, dass ihm Informationen über den Spender zur Verfügung stehen.

Bedenken

Die Hervorhebung des Elternrechts wird manchen Skeptikern nicht gefallen. Vielleicht, weil manch einer uns Eltern ohnehin nicht ganz für die rechtmäßigen Eltern hält. Vielleicht auch, weil man Eltern nicht die Kompetenz zutraut, solche Dinge gut und richtig für ihr Kind zu entscheiden. Oder aber, weil man es prinzipiell nicht gern sieht, dass die Personalien des Spenders in die Hände von Eltern gelangen. Schon gar nicht so frühzeitig und bevor das Kind selbst von der Samenspende weiß und sie begreifen kann.

Auch manche Eltern werden sich mit den Konsequenzen des Urteils schwer tun. Je mehr Anonymität bisher von außen vorgegeben war, umso weniger brauchten Eltern sich der eigenen Ambivalenz gegenüber der Person des Spenders zu stellen. Solange sie davon ausgehen mussten, dass ihr Kind die Informationen über den Spender nicht einfach bekommen kann (als Erwachsene kaum und schon mal gar nicht im Kindesalter), solange konnten sie der Frage ausweichen, inwiefern ihr Kind Kenntnis von der Identität des Spenders für seine Entwicklung braucht.

Die Maxime von DI-Netz e.V.: Elterngeleitet und kindzentriert

Wir Eltern im DI-Netz sprechen mit unseren Kindern offen über die Tatsache der Spendersamenbehandlung. Aber Hand aufs Herz: Eltern selbst äußern selten brennende Neugier auf die Person hinter der Samenspende. Viele Eltern erleben es so, dass der Spender – bei aller Offenheit – im Familienalltag lange Zeit keine Rolle spielt und zu spielen braucht. Wir nehmen allerdings unsere Elternverantwortung sehr ernst. Wenn es also um die Wahrung der Rechte und Bedürfnisse unserer Kinder geht, setzen wir uns nachdrücklich dafür ein, dass unsere Kinder Zugriffsmöglichkeiten auf Informationen über ihre Herkunft bekommen, das heißt über den Spender. Es wäre beruhigend zu wissen, dass unsere Kinder jederzeit – identifizierende wie nicht-identifizierende – Informationen über den Spender bekommen können, falls wir den Eindruck gewinnen, dass sie das brauchen.