Presseerklärung

Presseerklärung des Vereins DI-Netz zum Urteil des OLG Hamm

Das Oberlandesgericht in Hamm hat am 06.02.13 entschieden, dass eine junge Frau, die mithilfe einer Spendersamenbehandlung gezeugt wurde, die Identität des Samenspenders erfahren darf. Wir begrüßen als Verein betroffener Eltern dies grundlegende Urteil. Wir finden es richtig, dass bei der Rechtsgüterabwägung dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung Vorrang gegeben wird.

DI-Netz ist ein Verein, der die Interessen von Familien vertritt, die sich mithilfe einer Samenspende (DI) gegründet haben oder diesen Weg in Erwägung ziehen. Unser Ziel ist es, die rechtliche Lage und die gesellschaftliche Akzeptanz von DI-Familien, zu verbessern. Die meisten von uns sind bereits seit einigen Jahren bei IDI und di-familie.de aktiv, wo interessierte Familien miteinander in Kontakt kommen.

Es dürfte Teile der Öffentlichkeit überraschen, dass es mittlerweile viele Eltern gibt, die offen mit der Spendersamenbehandlung umgehen. Für uns ist es selbstverständlich, uns für die frühe, altersgerechte Aufklärung unserer Kinder über ihre Entstehungsgeschichte einzusetzen. Aus unserer Erfahrung stellt es für Familien keine Bedrohung dar, dies Thema frühzeitig mit dem Kind anzusprechen, während eine späte Mitteilung unter ungünstigen Bedingungen meist schockartig erlebt wird und den familiären Frieden massiv stört.

Über zivilrechtliche Einzelfallentscheidungen hinaus braucht es aus unserer Sicht noch zusätzliche gesetzliche Weichenstellungen. Deshalb haben wir uns bereits im letzten Sommer mit der Forderung nach einem nationalen Spenderregister persönlich an die Bundeskanzlerin gewandt, ebenso an das Familien- und das Justizministerium. Wir warten noch auf eine Antwort von politischer Seite. Das Urteil von Hamm zeigt, dass es weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf gibt, wie z.B. die Freistellung des Samenspenders von allen juristischen Rechten und Pflichten der Vaterschaft sowie die Abschaffung des Anfechtungsrechtes der Ehelichkeit.

Schnell wird übersehen, dass Kinder, die aus einer Donogenen Insemination entstanden sind, bereits einen Vater haben. Es sind die Väter, die sich von Anbeginn für die Zeugung ihres Kindes mithilfe einer Samenspende ausgesprochen haben, die sich um das Kind kümmern, eine innige Bindung zu ihm aufgebaut haben und selbstverständlich finanziell für das Kind sorgen. Der emotionalen Bindung zwischen Vater und Kind sind wir uns sicher. Und wir wissen, dass unsere Kinder im Spender keinen echteren Vater suchen, sondern etwas über ihre Entstehung und ihr Gewordensein herausfinden wollen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn das Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Hamm dazu führt, dass sich das öffentliche Bewusstsein für die Lebenssituation von uns Betroffenen schärft. Wir brauchen mehr Verständnis für die verzweifelten Notlagen von ungewollt kinderlosen Paaren und mehr Anerkennung für das Familienglück, das die Spender und die Spendersamenbehandlung uns ermöglicht haben.