Brief an die Bundeskanzlerin

Vollständiger Brief (Originaltext)
Schreiben zur Weitergabe an die Bundeskanzlerin anlässlich einer Einladung zum persönlichen Gespräch im Bundeskanzleramt am 3.7.2012

Betroffene Eltern sehen gesetzgeberischen Handlungsbedarf:
Auch Deutschland braucht eine zentrale Dokumentationsstelle für Donogene Insemination

Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, müssen in unserer Gesellschaft verschiedene Hürden überwinden: Eine der ersten Hürden, die sie überwinden müssen, ist die finanzielle Belastung einer reproduktionsmedizinischen Behandlung. Daran scheitern bereits viele Anläufe.
Unter der Rubrik Wie wollen wir zusammenleben? Wie können wir kinderreicher und familienfreundlicher leben? Wie können Staat und Gesellschaft für mehr Sicherheit sorgen… soll nun im Rahmen des Zukunftsdialogs über Deutschland mit der Bundeskanzlerin persönlich diskutiert werden, wie die Erfüllung eines Kinderwunsches finanzierbarer gemacht werden kann.

Natürlich hören aber die Probleme der Eltern mit der assistierten Reproduktion nach einer geglückten Finanzierung und nach der geglückten Geburt eines Kindes nicht auf. So z.B. im Fall der Donogenen Insemination, der Spendersamenbehandlung, eine der vielen Behandlungsmethoden der Reproduktionsmedizin. Wenn sich Paare für den Weg der Spendersamenbehandlung entschieden haben, stoßen sie auf weitere Hürden: Wie alle Eltern wollen sie den eigenen Kindern keine künftigen Bürden auflasten. Und weil sie weit in die Zukunft ihrer Kinder denken, wissen sie, dass es absehbar ist, dass das Kind irgendwann auf wesentliche Fragen zu seiner Person stoßen wird, zum Beispiel seiner Entstehung und den Umständen seiner Zeugung. Viele Eltern werden mit ihren Kindern über die Tatsache der Spenderbehandlung offen sprechen. Und sie brauchen dafür die Sicherheit, dass ihr heranwachsendes Kind Antworten bekommen kann. Zwar steht in der frühen Entwicklungsphase von Kindern der Beziehungs- und Bindungsaufbau zu den unmittelbaren Bezugspersonen im Vordergrund; die Anonymität des Samenspenders stellt dann kein Problem dar sondern schützt in der Regel das Familiensystem. Spätestens aber in der Phase von Ablösung und Identitätsfindung kann die Frage der biologisch-genetischen Abstammung eine größere Bedeutsamkeit für das Kind bekommen. Wer der Spender ist, kann dann eine drängende, ja quälende Frage für Menschen werden, die Mithilfe der donogenen Insemination gezeugt wurden. An dieser Stelle wollen sich viele Eltern dafür engagieren, dass das erwachsen werdende Kind sein Persönlichkeitsrecht auf Wissen um die eigene Abstammung tatsächlich geltend machen kann. Wenn man aus einer Spendersamenbehandlung entstanden ist, muss man die Gewähr haben, bei Nachforschung die Identität des Spenders erfahren zu können, sobald man an den Punkt gelangt, dies für die persönliche Entwicklung zu brauchen.

Es sind Strukturen nötig, die für donogen gezeugte Menschen zuverlässig sicherstellen, dass sie Wissen über die eigene Abstammung erlangen können. Es liegt in der Verantwortung der Politik, eine gesetzlich klar definierte Struktur anzubieten, die Informationen für die sogenannten Spenderkinder zugänglich macht, ohne dass die Betroffenen als Bittsteller bei Samenbanken oder behandelnden Ärzten auftreten müssen und ohne dass sie Gefahr laufen, dass diese Informationen über die Jahre bei den Behandlern verloren gehen.

Ein nationales Register könnte hierfür eine Gewähr bieten.

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