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BMJV: Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ legt Abschlussbericht vor

Im Februar 2015 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ eingerichtet. Elf namhafte Sachverständige aus den Bereichen Recht, Ethik und Psychologie [1] sollten gemeinsam klären, inwiefern das derzeitige deutsche Abstammungsrecht angesichts der Vielfalt von Familienkonstellationen und der Entwicklungen in der modernen Reproduktionsmedizin reformbedürftig ist.

Der Arbeitskreis tagte in zehn Sitzungen, an denen auch Vertreter aus mehreren Bundes- und Landesministerien teilnahmen;  Experten aus Betroffenenverbänden wurden nicht beteiligt. Am 4. Juli 2017 hat der Arbeitskreis nun seinen 134 Seiten starken Abschlussbericht  „Abstammungsrecht“ offiziell an den Bundesjustizminister übergeben.

Wie zu erwarten war, stellt das Expertengremium vielfachen Reformbedarf für das geltende Abstammungsrecht fest. Es wurden insgesamt 91 Thesen zur Modernisierung des Abstammungsrechts vorgelegt.

Familienrechtlicher Regelungsbedarf im Bereich Samenspende

Besonders interessant sind für Familien, die mit Hilfe einer Samenspende gegründet werden, die Änderungsempfehlungen in den Berichtsabschnitten B.II bis III, sowie E, F.I und teilweise F.II. Diese machen zusammen beinahe die Hälfte der gesamten Reformvorschläge aus.

  • Grundgedanke

Die Reformvorschläge des Arbeitskreises sind von der Grundidee getragen, eine rechtliche Gleichsetzung von „Wunschelternschaft“ mit „natürlicher Elternschaft“ zu erreichen. Neben der Mutter wird die zweite Elternstellung mit der Person besetzt, die mit der Partnerin in die Samenspende eingewilligt hat. Die Erklärung, die Elternschaft zu übernehmen, tritt rechtlich an die Stelle des natürlichen Zeugungsaktes. Intendierte und faktische Verantwortungsübernahme werden damit betont.

  • Sprachregelungen

Die Experten plädieren für eine präzisere Sprache. Vor allem der mißverständliche Begriff „Abstammung“ sollte abgschafft werden und durch die genauere Bezeichnung „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ ersetzt werden. Diese etwas sperrige Bezeichnung macht deutlich, dass es bei der rechtlichen Bestimmung von Eltern-Kindschaftsverhältnissen eben nicht automatisch nur auf die genetische Abstammung ankommt, sondern auch andere Leitprinzipien (intendierte und tatsächliche Verantwortungsübernahme, Verursacherprinzip) als Zuordnungskritierien Gewicht haben (S. 21-30).

Auch findet sich am Schluss des Berichtes ein Glossar, das circa zwanzig Begriffe klärt (S. 103-106). So werden statt (ab-)wertender Begriffe wie  „Wunscheltern“ oder „Bestelleltern“ neutralere Termini wie „intendierte Eltern“ genutzt. Verschiedene Aspekte von Elternschaft werden explizit durch unterschiedliche Adjektive gekennzeichnet.

  • Einführung der Mit-Mutterschaft

Im Sinne der Gleichstellung plädiert die Expertenkommission dafür, Co-Mütter in einer lesbischen Partnerschaft von vornherein als zweiten Elternteil („Mit-Mutter“ ) anzuerkennen, so wie auch weiterhin ein Ehemann als „richtiger“ Vater eines mit Samenspende gezeugten Kindes gelten soll (Thesen 50-52).

Das Zwei-Eltern-Prinzip soll allerdings weiterhin Leitprinzip sein (Thesen 62-63, S. 75-76). Eine rechtliche Mehr-Eltern-Konstellation („multiple Elternschaft“ – etwa mit bis zu vier Elternteilen, wie dies juristisch möglich ist in den Niederlanden oder British Columbia (Kanada) –  soll es nicht geben.

  • Samenspende im privaten System

Samenspende im privaten System (sog. „Bechermethode“, durch Spender aus dem Bekanntenkreis, aus Internetforen, von ausländischen Samenbanken privat bezogen) sollte der Samenspende im medizinischen System hinsichtlich der Elternstellung gleichgestellt werden, sobald ein ausdrücklicher Verzicht des Spenders auf die rechtliche Vaterposition und eine Einwilligung der intendierten Eltern vorliegt. (These 48).

Ungeklärt bleibt allerdings, ob eine private Insemination mit Spendersamen überhaupt mit dem Medizin- und Geweberecht vereinbar ist (S.65)

  • Das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung und Einrichtung eines Spenderregisters

Die kurz gehaltenen Berichtsabschnitte zum Auskunftsrecht der Kinder und zum Spenderregister (Thesen 64-74) decken sich ziemlich mit den Regelungen, die im Zuge der Gesetzgebung des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) gerade erst verabschiedet wurden. Der Ausschluss des Samenspenders als rechtlicher Vater und die Einrichtung eines zentralen Samenspenderregister sind mit dem neuen Gesetz bereits beschlossen.

Die Empfehlungen der Expertenkommission gehen über das SaRegG hinaus, indem das Spenderregister auch für Bekannte Spender im medizinischen System (These 48.3) und für die Embryonenspende (These 74) geöffnet werden soll.

Als weitere Maßnahmen, die beim SaRegG (noch) nicht umgesetzt wurden, werden genannt:

– In Altfällen, in Fällen privater Samenspende und  bei Samenspenden aus dem Ausland sollte eine freiwillige Registrierung im zentralen Register möglich gemacht werden (These 65, S. 79-80).

– Der Samenspender sollte zwar keinen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Identität der Kinder haben, aber er sollte erfahren dürfen, wie viele Kinder aus seiner Spende hervorgegangen sind (Thesen 72-73, S. 81).

– Außerdem sollte das Auskunftsverfahren durch dezentrale Beratungsangebote begleitet werden, die von unterschiedlichen vorhandenen Beratungsstellen bereitgestellt werden sollten (These 71, S. 81).

– Dem Kind sollte der Anspruch einer statusunabhängen Feststellung der genetischen Vaterschaft des Samenspenders eingeräumt werden, da es theoretisch immer möglich sein kann, dass es doch nicht von dem registrierten Samenspender abstammt. Für diese Klärung ist der Vortrag eines Anfangsverdachtes notwendig. (Thesen 84 – 85, S. 86)

  • Eingeschränktes Anfechtungsrecht des Kindes

Das Kind soll die rechtliche Vaterschaft wegen nicht bestehender genetischer Abstammung weiterhin anfechten können (These 45). Dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: wenn a) der Vater gestorben ist, b) der Vater eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat, c) wenn der Vater einverstanden ist oder d) keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung entstanden ist.

Hierzu gab es im Arbeitskreis allerdings einige Gegenstimmen, die das Anfechtungsrecht lieber gänzlich abgeschafft oder anders ausgestaltet sähen.

Aussicht

In den politischen Diskussionen der letzten Monate wurde immer wieder auf die Ergebnisse  des Arbeitskreises im Sommer 2017 verwiesen, die man noch abwarten wolle. Der Abschlussbericht wurde „in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit mit großer Spannung erwartet“, so Justizminister Maas. ( – Die allererste Medienresonanz auf den Bericht fiel allerdings noch eher schwach aus.)

Maas (SPD) lobte den Bericht des Arbeitskreises als eine „großartige Orientierungs- und Entscheidungshilfe“. Die familienpolitische Sprecherin Brantner von den GRÜNEN kommentierte den Bericht gegenüber N24,  die SPD werde „auf den letzten Metern in der Familienpolitik modern“, die Mit-Mutterschaft sei überfällig.

DI-Netz befürwortet die Empfehlungen der Experten – die rechtliche Bewertung der Samenspende, die Rollen der Beteiligten und die Ansprüche an ein Spenderregister sowie die konkreten Regelungsvorschläge entsprechen ganz unseren Forderungen. Das Ergebnis des Arbeitskreises ist ein tatkräftiger und gelungener Ordnungsentwurf für das deutsche Familienrecht. Wenn alle Vorschläge der Expertenkommission tatsächlich umgesetzt würden, wäre das für Deutschland ein beträchtlicher Fortschritt – vielleicht weniger eine „moderate Fortentwicklung“ (S.14) als doch eine „Revolution“, wie die Süddeutsche Zeitung titelte.

Seit der Veröffentlichung des Berichtes gab es allerdings auch schon einige kritische Stimmen:

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU Winkelmeier-Becker bezeichnete die Umbenennung des Abstammungsbegriffes in „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ als „grotesk“ und nicht nah genug an der Alltagssprache. Sie betonte, dass für sie weiterhin „das christliche Menschenbild der entscheidende Maßstab“ sei. Bei der „sogenannten Mit-Mutterschaft“ sei die Union „sehr zurückhaltend“. Winkelmeier-Becker räumte ein, „wenn bestehende Auskunftsmöglichkeiten [des Spenderregisters] ausgeweitet werden können“, sei man „dafür offen“.

Der Lesben-und Schwulenverband LSVD begrüßte zwar, dass jetzt konkrete Reformvorschläge vorliegen, ihm gehen sie allerdings „nicht weit genug“, sie seien auch zu „vage“. Der LSVD fordert weiterhin ein Rechtsinstitut der Elternschaftsvereinbarung, die bereits vor der Zeugung getroffen wird, sowie einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien von bis zu vier Elternpersonen. Mit ähnlichen Positionen äußerten sich Katja Suding und Michael Kauch von der FDP.

Wolfgang Janisch, Journalist der „Süddeutschen Zeitung“ bezeichnete die Reformvorschläge hinsichtlich der Elternverantwortung als „grundvernünftig“, zugleich seien sie „ärgerlich“, da sie „ins Nirwana der endenden Legilaturperiode geschickt“ würden. Eine Expertise, die die Debatte voranbringt, hätte einen umfassenderen Auftrag benötigt, um entschlossener auch die brisanteren Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft anzugehen, so Janisch.

Am Ende ist in der Tat nicht klar, was aus den Empfehlungen des Arbeitskreises eigentlich werden wird. Die jetzige Legislaturperiode ist bald vorbei, und es ist offen, wie sehr sich der zukünftige Gesetzgeber eine konsequente Umsetzung dieser Expertise zur Aufgabe machen wird.

 

[1] Dr M.-M. Hahne, Prof. Dr. Dr. D. Coester-Waltjen, Prof. Dr. R. Ernst, Prof. Dr. T. Helms, Prof. Dr. M. Jestaedt, Dr. H. Kindler, Dr. T. Meysen, Prof. Dr. U. Sachsofsky, Prof. Dr. E. Schumann, W. Schwackenberg, Prof. Dr. C. Woopen

Anteilige Kostenübernahme? DI-Netz beim Gesundheitsausschuss im Bundestag

Am 14.10. war DI-Netz zusammen mit Vertretern anderer Verbände zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages als Sachverständige eingeladen.

Es ging um einen Gesetzesentwurf der Grünen. Die Grünen schlagen eine anteilige Kostenübernahme der GKV auch bei unverheirateten und lesbischen Kinderwunschpatientinnen vor. Damit wird auch das Thema Samenspende relevant.

Da die Grünen Oppositionspartei sind, ist die Umsetzung des Änderungsvorschlags unwahrscheinlich. Zudem reagiert die Politik auf Forderungen nach Ausweitung der Finanzierung generell eher reserviert. So war der Anhörungsverlauf insgesamt auch eher konservativ und abwehrend.

Nur solche Verbände, die in der psychosozialen Beratungspraxis viel mit Patientinnen und ihren Familien zu tun haben, fanden unterstützende Worte in ihren Stellungnahmen. Neben DI-Netz waren dies BKiD, ProFamilia und Wunschkind e.V..

Die Stellungnahme von DI-Netz ist neben elf weiteren auf der Webseite des Bundestages nachzulesen.

Das Geheimnis des ehrenwerten Hauses – Eine etwas andere Detektivgeschichte

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Das Geheimnis des ehrenwerten Hauses – Eine etwas andere Detektivgeschichte
Stefan Remigius

Hier gibt es eine Leseprobe

Taschenbuch, 168 Seiten
Ab 8 Jahre
In Kooperation mit DI-Netz e.V.
ISBN 978-3-9811-4108-5
15.00 EUR

Bestellungen bei FAMart:
FAMart Verlag – Dr. Petra Thorn
Langener Str. 37
64546 Mörfelden / Deutschland
Tel +49 (0) 6105 – 22629 / Fax +49 (0) 6105 – 22629
www.famart.de / info@famart.de

Bestellung auch im stationären Buchhandel möglich – nicht aber im Internet-Buchhandel.

Kurzfilm des Donor Conception Network – jetzt mit deutschem Untertitel

Unsere englische Partnerorganisation Donor Conception Network ist für das DI-Netz in vielerlei Hinsicht ein Vorbild. Das DCN feierte 2013 sein 20-jähriges Jubiläum und hat ein Video gemacht, dass hier mit dem deutschen Untertitel zu sehen ist. Der deutsche Untertitel erscheint, wenn man am rechten, unteren Bildrand den Botton „CC“ anklickt und dort den Untertitel „deutsch“.

Erlanger Tagung „Alles was Recht ist“

Erlanger Tagung „Alles was Recht ist“ (22.-23.11.13) – ein voller Erfolg!

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Immer häufiger wird die Samenspende in der deutschen Öffentlichkeit zum Thema. Gerade im letzten Jahr, nach dem „Samenspende-Urteil“ des OLG Hamm, haben die Medien viel darüber berichtet.

Dass allerdings neben all den Experten aus Medizin, Beratung, Politik und Justiz nun auch alle Betroffenengruppen – die Samenspender, die erwachsenen Kinder, welche mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, sowie die Eltern – aus ihrer Anonymität heraustreten und sich im öffentlichen Raum zu Wort melden, das ist ein absolutes Novum!

So haben sich nun erstmalig die Vertreter aller Gruppen, die mit der Samenspende befasst sind, auf einer Tagung zusammengefunden – darunter die Vereine AKDI, BKiD, Spenderkinder, LSVD und wir von DI-Netz. Die Tagung hatte den Titel „Alles was Recht ist“ und hatte einen juristischen Schwerpunkt. Anlass der Tagung war das 10jährige Jubiläum der Erlanger Samenbank (dessen Betreiber Dr. Andreas Hammel übrigens ein Ehrenmitglied von DI-Netz e.V. ist.) Auf der Webseite http://www.erlanger-symposium.de kann man sich eine Reihe von Fotos ansehen und einen kleinen Eindruck verschaffen.

Zwei Tage lang konnte man zahlreichen Vorträgen lauschen und miteinander diskutieren. Unser Verein DI-Netz e.V. war als Interessenvertretung der DI-Familien bzw. von Menschen, denen die Familiengründung mit Spendersamen noch bevorsteht, eingeladen. Ulrich Simon ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Gründungsmitglied des Vereins. Er hat für unser Netzwerk den Vortrag „Mit Spendersamen zum eigenen Kind – aus Elternperspektive.“ gehalten. Er referierte zunächst über den durchaus schwierigen Weg von Paaren, sich für eine Spendersamenbehandlung zu entscheiden. Dann sprach er über elterliche Verantwortung im Kontext von DI. Ebenso stellte er den Verein, unsere Aktivitäten und unsere gesetzlichen Forderungen vor. Unser Vorsitzender Karsten Lüno hat auf der abschließenden Podiumsdiskussion unsere Positionen und unsere Eindrücke der Veranstaltung noch mal zusammengefasst.

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DI-Netz Infotisch

Neben dem Vortrag waren wir von DI-Netz mit einem schön gestalteten großen Info-Tisch im Foyer der Tagungshalle präsent. Dort haben wir eine Reihe von Büchern und viel Info-Material von DI-Netz auslegen können – darunter auch unseren ganz neuen Ratgeber „Offen gesprochen“ von Olivia Montuschi, den wir übersetzt haben.

Und wir sind mit sehr vielen Tagungsteilnehmern ins Gespräch gekommen. Manche aus unserem Kreis hatten die Gelegenheit, persönlich mit ihrem Reproduktionsmediziner über die Datenhinterlegung bei ihrem Kind zu sprechen und freuten sich dann, dass alle ihnen in die Hand versprachen, dass ihr Kind, wenn es das wünscht, bei Volljährigkeit die Spenderdaten garantiert erhalten wird.

Alle Vorträge des Symposiums werden in Kürze in einer kostenlosen PDF-Dokumentation des FamART-Verlages ausführlich nachzulesen sein, darunter auch der Vortrag von Ulrich.

DI-Netz fand die Tagung insgesamt sehr gelungen. Uns hat besonders gut gefallen, dass die Samenspende ausführlich von unterschiedlichen Seiten beleuchtet wurde.

  • Wir waren bewegt von dem Mut dreier Spender, auf der Tagung öffentlich über ihr Selbstverständnis als Samenspender zu sprechen.
  • Wir haben uns über den Vortrag von Brigitte Zypries gefreut (angereist von den Koalitionsverhandlungen in Berlin). Sie hat uns ihre politisch-rechtliche Einschätzung nahegebracht, und es bleibt zu hoffen, dass die Politik unser Thema aufnehmen wird.
  • Wir waren dankbar, dass die Juristin Prof. Dr. Coester-Waltjen in ihrem Vortrag die Einschätzung von DI-Netz in aller Deutlichkeit bestätigte, dass sich kein Mediziner bei der Datenaufbewahrung ernsthaft auf die sonst übliche 10jährige Aufbewahrungspflicht medizinischer Daten berufen kann.
  • Wir haben uns gefreut über den herzlichen Kontakt zu den „Spenderkindern“, die in den Diskussionen standhaft für ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung argumentiert haben.
  • Ebenso haben wir uns gefreut, dass auch die Situation von lesbischen Müttern nicht unter den Tisch fiel, sondern in zwei Vorträgen zum Thema gemacht wurde.
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Walter Merricks

Wer aufgrund der Erörterung komplizierter Rechtsfragen im deutschen Recht im Laufe der Tagung etwas ratlos und irritiert war, fand dann sicher den letzten Vortrag von Walter Merricks aus London erfrischend. Er zeigte, wie elegant und einfach man in Großbritannien die Frage der Datenaufbewahrung durch das Spenderregister der HFEA beantwortet hat. Außerdem zeigte er uns ein wundervolles, anrührendes Video unserer Partnerorganisation „Donor Conception Network“.

 

Hier noch ein paar positive Rückmeldungen zum Vortrag von DI-Netz:

Schön, dass wir uns endlich als ebenbürtig präsentiert haben.“

Euer Vortrag war derjenige, der den DI-Vätern den Raum gegeben hat, der ihnen gebührt.“

Endlich habe ich verstanden, warum die Paare an der Spenderauswahl beteiligt werden wollen.“

Euer Prinzip „elterngeleitet – kindzentriert“ ist das Entscheidende.“

Das Sowohl- als- auch- Konzept hat mir gut gefallen. Darf ich das übernehmen?“

Ich bin schwer beeindruckt von Eurem Engagement.“

Für mich ist es immer noch fast unvorstellbar, in welch kurzer Zeit Ihr so Vieles auf die Beine gestellt habt… . Glückwunsch hierzu!“

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Schlussrunde der Erlanger Tagung