Gesundheitsausschuss: doch 110 Jahre für Altfälle vor 2008! (Gesetzgebung, Teil 17)

Heute, am 17.5.,  legte der Gesundheitsausschuss des Bundestages seine Beschlussempfehlung für das neue Samenspenderregistergesetz vor. Gute Nachricht: Es wird eine Änderung der Formulierung in der Übergangsregelung vorgeschlagen. Auch die Altdaten aus der Zeit vor Inkraftreten des TPGs (5.4.2008) sollen nun 110 Jahre aufbewahrt werden – wenn auch nicht im zentralen Samenspenderregister so doch wenigstens beim Arzt bzw. der Samenbank.

Für eine Abicherung der sogennanten Altfälle hatte sich DI-Netz in den letzten Monaten besonders stark gemacht (wie sich in unserer Nachrichtenreihe zur „Gesetzgebung“ unter „Aktuelles“ rechts auf dieser Webseite zurückverfolgen läßt).  Gerade gestern schickten wir den Abgeordneten noch ein weiteres Mal unsere Forderung hinsichtlich der Altfälle. Wir freuen uns sehr, dass unser Anliegen Gehör gefunden hat.

Noch ein weiterer Änderungsvorschlag des Gesundheitsausschuss ist übrigens, dass Spenderdaten nach Auskunftserteilung doch nicht gelöscht werden.

Morgen, am 18.5. (19.5. 4:45 – 5:15 Uhr) sind die zweite und dritte Lesung im Bundestagsplenum, also die letzten beiden Beratungen, in der 234. Sitzung des Bundestages. Dann erfolgt die Abstimmung über das Gesetz.

Ebenfalls wird im Bundestag noch über den alternativen Gesetzesantrag der GRÜNEN entschieden.