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Berliner Anwalt verklagt Lewitscharoff wegen Volksverhetzung und Beleidigung

In ihrer „Dresdner Rede“ vor gut zwei Wochen hat die Schriftstellerin Sibylle Lewitscharoff künstlich gezeugte Kinder als ‚Halbwesen‘ und ‚zweifelhafte Geschöpfe‘ bezeichnet. Das hat nun ein juristisches Nachspiel. Ein Berliner Anwalt verklagt Lewitscharoff wegen Volksverhetzung und Beleidigung.

http://www.berliner-zeitung.de/kultur/lewitscharoffs–dresdner-rede–erst-hinhoeren–dann-applaudieren,10809150,26591864.html

Mittlerweile gab es auch einen Auftritt der Wiederholungstäterin auf der LitCologne: http://www.spiegel.de/kultur/literatur/sibylle-lewitscharoff-erneuert-retortenbaby-kritik-bei-lit-cologne-a-959785.html.

Wer Lewitscharoff in Köln im Original hören möchte:
http://www.deutschlandradiokultur.de/reproduktionsmedizin-ruecke-nicht-von-grundideen-dieser.1013.de.html?dram:article_id=280624

Erlanger Tagung „Alles was Recht ist“

Erlanger Tagung „Alles was Recht ist“ (22.-23.11.13) – ein voller Erfolg!

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Immer häufiger wird die Samenspende in der deutschen Öffentlichkeit zum Thema. Gerade im letzten Jahr, nach dem „Samenspende-Urteil“ des OLG Hamm, haben die Medien viel darüber berichtet.

Dass allerdings neben all den Experten aus Medizin, Beratung, Politik und Justiz nun auch alle Betroffenengruppen – die Samenspender, die erwachsenen Kinder, welche mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, sowie die Eltern – aus ihrer Anonymität heraustreten und sich im öffentlichen Raum zu Wort melden, das ist ein absolutes Novum!

So haben sich nun erstmalig die Vertreter aller Gruppen, die mit der Samenspende befasst sind, auf einer Tagung zusammengefunden – darunter die Vereine AKDI, BKiD, Spenderkinder, LSVD und wir von DI-Netz. Die Tagung hatte den Titel „Alles was Recht ist“ und hatte einen juristischen Schwerpunkt. Anlass der Tagung war das 10jährige Jubiläum der Erlanger Samenbank (dessen Betreiber Dr. Andreas Hammel übrigens ein Ehrenmitglied von DI-Netz e.V. ist.) Auf der Webseite http://www.erlanger-symposium.de kann man sich eine Reihe von Fotos ansehen und einen kleinen Eindruck verschaffen.

Zwei Tage lang konnte man zahlreichen Vorträgen lauschen und miteinander diskutieren. Unser Verein DI-Netz e.V. war als Interessenvertretung der DI-Familien bzw. von Menschen, denen die Familiengründung mit Spendersamen noch bevorsteht, eingeladen. Ulrich Simon ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Gründungsmitglied des Vereins. Er hat für unser Netzwerk den Vortrag „Mit Spendersamen zum eigenen Kind – aus Elternperspektive.“ gehalten. Er referierte zunächst über den durchaus schwierigen Weg von Paaren, sich für eine Spendersamenbehandlung zu entscheiden. Dann sprach er über elterliche Verantwortung im Kontext von DI. Ebenso stellte er den Verein, unsere Aktivitäten und unsere gesetzlichen Forderungen vor. Unser Vorsitzender Karsten Lüno hat auf der abschließenden Podiumsdiskussion unsere Positionen und unsere Eindrücke der Veranstaltung noch mal zusammengefasst.

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DI-Netz Infotisch

Neben dem Vortrag waren wir von DI-Netz mit einem schön gestalteten großen Info-Tisch im Foyer der Tagungshalle präsent. Dort haben wir eine Reihe von Büchern und viel Info-Material von DI-Netz auslegen können – darunter auch unseren ganz neuen Ratgeber „Offen gesprochen“ von Olivia Montuschi, den wir übersetzt haben.

Und wir sind mit sehr vielen Tagungsteilnehmern ins Gespräch gekommen. Manche aus unserem Kreis hatten die Gelegenheit, persönlich mit ihrem Reproduktionsmediziner über die Datenhinterlegung bei ihrem Kind zu sprechen und freuten sich dann, dass alle ihnen in die Hand versprachen, dass ihr Kind, wenn es das wünscht, bei Volljährigkeit die Spenderdaten garantiert erhalten wird.

Alle Vorträge des Symposiums werden in Kürze in einer kostenlosen PDF-Dokumentation des FamART-Verlages ausführlich nachzulesen sein, darunter auch der Vortrag von Ulrich.

DI-Netz fand die Tagung insgesamt sehr gelungen. Uns hat besonders gut gefallen, dass die Samenspende ausführlich von unterschiedlichen Seiten beleuchtet wurde.

  • Wir waren bewegt von dem Mut dreier Spender, auf der Tagung öffentlich über ihr Selbstverständnis als Samenspender zu sprechen.
  • Wir haben uns über den Vortrag von Brigitte Zypries gefreut (angereist von den Koalitionsverhandlungen in Berlin). Sie hat uns ihre politisch-rechtliche Einschätzung nahegebracht, und es bleibt zu hoffen, dass die Politik unser Thema aufnehmen wird.
  • Wir waren dankbar, dass die Juristin Prof. Dr. Coester-Waltjen in ihrem Vortrag die Einschätzung von DI-Netz in aller Deutlichkeit bestätigte, dass sich kein Mediziner bei der Datenaufbewahrung ernsthaft auf die sonst übliche 10jährige Aufbewahrungspflicht medizinischer Daten berufen kann.
  • Wir haben uns gefreut über den herzlichen Kontakt zu den „Spenderkindern“, die in den Diskussionen standhaft für ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung argumentiert haben.
  • Ebenso haben wir uns gefreut, dass auch die Situation von lesbischen Müttern nicht unter den Tisch fiel, sondern in zwei Vorträgen zum Thema gemacht wurde.
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Walter Merricks

Wer aufgrund der Erörterung komplizierter Rechtsfragen im deutschen Recht im Laufe der Tagung etwas ratlos und irritiert war, fand dann sicher den letzten Vortrag von Walter Merricks aus London erfrischend. Er zeigte, wie elegant und einfach man in Großbritannien die Frage der Datenaufbewahrung durch das Spenderregister der HFEA beantwortet hat. Außerdem zeigte er uns ein wundervolles, anrührendes Video unserer Partnerorganisation „Donor Conception Network“.

 

Hier noch ein paar positive Rückmeldungen zum Vortrag von DI-Netz:

Schön, dass wir uns endlich als ebenbürtig präsentiert haben.“

Euer Vortrag war derjenige, der den DI-Vätern den Raum gegeben hat, der ihnen gebührt.“

Endlich habe ich verstanden, warum die Paare an der Spenderauswahl beteiligt werden wollen.“

Euer Prinzip „elterngeleitet – kindzentriert“ ist das Entscheidende.“

Das Sowohl- als- auch- Konzept hat mir gut gefallen. Darf ich das übernehmen?“

Ich bin schwer beeindruckt von Eurem Engagement.“

Für mich ist es immer noch fast unvorstellbar, in welch kurzer Zeit Ihr so Vieles auf die Beine gestellt habt… . Glückwunsch hierzu!“

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Schlussrunde der Erlanger Tagung

 

Unser neuer Ratgeber zur Samenspende

DI-Netz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die englischen Bände Telling und Talking von Olivia Montuschi ins Deutsche zu übersetzen. Olivia ist Mitbegründerin unserer Partnerorganisation Donor Conception Network in England, und sie ist Ehrenmitglied im unserem DI-Netz e.V.

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Kinderwunsch-Informationsportal des Familienministeriums ohne DI – Warum?

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Kristina Schröder, sehr geehrter Herr Ingo Behnel,

1. Anfrage:

wir sind ein gemeinnütziger Verein mit Namen DI-Netz e.V. (s. DI-Netz.de), der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Öffentlichkeit und interessierte Kinderwunschpatient_Innen zum Thema „Spendersamenbehandlung“ zu informieren. Unser Netzwerk freut sich, dass das Familienministerium ein eigenes Internetportal zum Thema „Kinderwunsch“ gestaltet, denn eine differenzierte Darstellung im Internet kann sicher vielen betroffenen Menschen weiterhelfen auf ihrem persönlichen Weg.

Die „Donogene Insemination“ oder „Spendersamenbehandlung“ finden wir auf ihrer Webseite aber leider nicht, obwohl sie innerhalb der Reproduktionsmedizin mittlerweile eine etablierte Behandlungsmethode neben der homologen Insemination darstellt.

Wir möchten Sie daher bitten, zu überprüfen, inwiefern es möglich ist, die „Donogene bzw. heterologe Insemination“ aufzuführen. Das wäre unserer Ansicht nach denkbar entweder unter dem Stichwort „Behandlungsmethoden“ (neben IVF, ICSI, TESE etc) dort unter „Insemination“ oder/und unter „Andere Wege“ (neben Adoption, Pflegschaft, Leben ohne eigene Kinder) als alternative Möglichkeit der Familiengründung .

Bedenken Sie dabei bitte, dass die Donogene Insemination seit ihren Anfängen besonders tabuisiert und stigmatisiert wurde. Es war lange Zeit üblich, diese Methode medizinisch durchzuführen, und allgemein Stillschweigen darüber zu wahren, auch gegenüber dem eigenen Kind. Für uns Familien nach Spendersamenbehandlung, die offen mit Art ihrer Familiengründung umgehen statt daraus ein Familiengeheimnis zu machen, ist die öffentliche Tabuisierung und die Schambesetzheit der Spendersamenbehandlung ein sehr trauriges Kapitel in der Geschichte der „Donogenen Insemination“. Deswegen legen wir besonders großen Wert darauf, dass die Behandlungsmethode, mithilfe derer wir unsere Kinder bekommen haben, nicht unsichtbar gemacht wird.
Wir finden: Auch andere Kinderwunschpatient_Innen, die mit der Diagnose männlicher Unfruchtbarkeit konfrontiert sind, und auch die Öffentlichkeit sollten die Möglichkeit bekommen, über Ihre Webseite von der Methode der „Donogenen Insemination“ zu erfahren. Was meinen Sie?

Über eine zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage würden wir uns sehr freuen!

2. Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einem Monat hatten wir Ihnen untenstehende Email bezüglich Ihres Informationsportals Kinderwunsch geschrieben. Wir haben darin angeregt, die „Donogene Insemination“ auf Ihrer Webseite ebenfalls zu erwähnen, denn sie fehlt neben den übrigen Hinweisen, die Sie dort für Kinderwunschpaare geben.
Können Sie uns darauf bitte noch antworten?
Herzlichen Dank dafür!

3. Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Sie bereits zweimal angeschrieben, um mit Ihnen bezüglich Ihres Kinderwunschportals Kontakt aufzunehmen, da uns von DI-Netz e.V. aufgefallen ist, dass die Donogene Insemination weder unter „andere Wege“ noch unter „Behandlungsmethoden“ erwähnt ist. Vielleicht ist meine Anfrage bei Ihnen untergegangen. Können Sie mir denn eine zuständige Ansprechperson nennen, die mir etwas über diese von uns wahrgenommene Leerstelle sagen kann?
Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen

Nun die Antwort

Ich danke für Ihre E-Mails, mit denen Sie angeregt haben, beim Informationsportal Kinderwunsch auch einen Hinweis zur Donogenen Insemination als eine mögliche Form der Kinderwunschbehandlung aufzunehmen. Aufgrund von Unklarheiten über die fachliche Zuständigkeit hat sich die Beantwortung leider verzögert. Dies bitte ich zu entschuldigen.

Ziel des Informationsportals Kinderwunsch ist es, über die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesfamilienministeriums zu informieren und den Betroffenen alle notwendigen Voraussetzungen des Förderprogramms bekannt und leichter zugänglich zu machen. Informiert wird somit nur über die Möglichkeiten einer finanzieller Unterstützung bei reproduktionsmedizinischer Kinderwunschbehandlung, die im Rahmen der hierfür eigens geschaffenen Bundes-Förderrichtlinie gemeinsam mit den sich beteiligenden Bundesländern erfolgt. Diese Bundes-Förderrichtlinie orientiert sich eng an der bundesgesetzlichen Regelung zur Kostenübernahme gemäß § 27a SGB V.

Ein weiterer Schwerpunkt dieses Informationsportals ist die Adressdatenbank, die über das Angebot qualifizierter psychosozialer Kinderwunschberatung informieren soll. Diese Adressdatenbank ermöglicht es den Betroffenen, schnell und unkompliziert entsprechende Beratungsstellen in der Nähe zu finden.

Auf diesem Hintergrund wurde entschieden, dass grundsätzlich nur solche im Zusammenhang mit dem Bundesförderprogramm möglichen Behandlungen aufgeführt werden.  Ein Hinweis auf die Behandlungsmöglichkeit „Donogene Insemination“ kommt daher nicht in Betracht und die Einstellung von entsprechenden Informationen auf diesem Portal wurde abgelehnt. Ein wesentlicher Grund für diese Entscheidung war, dass die Kosten für eine donogene Insemination ausnahmslos weder von den gesetzlichen noch von den privaten Kassen finanziert werden (auch nicht im Rahmen des § 11 Abs. 6 SGB V) und daher in das Bund-Länder-Förderprogramm nicht einbezogen sind. Die Aufnahme eines Hinweises auf die Behandlungsmethode „Donogene Insemination“ auf unserem Informationsportal könnte bei verheirateten Paaren möglicherweise zur irrtümlichen Annahme führen, dass auch diese Behandlungsform zumindest im Rahmen der Bundesinitiative finanziell unterstützt wird, was aber eindeutig nicht der Fall ist.

Insoweit wird hier keine „Informationslücke“ in Kauf genommen, es geht uns vielmehr ausschließlich um die Darstellung der gesetzlich engen Voraussetzungen des Bundesförderprogramms in Kooperation mit den Ländern. Eine Tabuisierung oder gar Stigmatisierung der Behandlungsmöglichkeit „Donogene Insemination“ kann hierin indes nicht gesehen werden. Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jürgen Bauer
http://www.informationsportal-kinderwunsch.de