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Was macht DI-Netz?

netzwerk

Chronik der Aktivitäten und Neuigkeiten aus dem DI-Netz:

2012

2013

  • Im Februar gründeten wir offiziell den Verein DI-Netz. Er wurde zügig ins Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt.
  • Wir nahmen die ersten Mitglieder auf und konnten zusätzlich acht ausgewiesene Fachexperten als Ehrenmitglieder gewinnen.
  • Wir gaben eine Presseerklärung zum Urteil des OLG Hamm heraus.
  • Im Wahljahr 2013 haben wir Wahlprüfsteine an alle Parteien geschickt und …
  • … haben auch von allen Antworten bekommen.
  • Wir haben einen Brief an Reproduktionsmediziner geschrieben.
  • Wir haben eine Stellungnahme zur gesetzlichen Lage der
    Spendersamenbehandlung verfasst.
  • Wir haben den ersten Band von „Telling und Talking“ (Autorin: Olivia Montuschi) ins Deutsche übersetzt. Unser „Offen gesprochen“ erscheint im FamART-Verlag.
  • In Zusammenarbeit mit DI-Netz schrieb Stefan Remigius das Buch „Das Geheimnis des ehrenwerten Hauses“

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  • Im November haben wir auf dem Erlanger Symposium einen Vortrag mit dem Titel „Mit Spendersamen zum eigenen Kind – aus Elternperspektive“ gehalten, der auch verschriftlicht ist. Der Text beschreibt den besonderen Weg, den DI-Eltern gehen. Er erläutert unsere Haltung und erzählt von den bisherigen Aktivitäten des DI-Netzes. › Text zum Vortrag

2014

2015

  • Wir waren als Prozeßbeobachter beim BGH zum Auskunftsrecht unserer Kinder. Wir äußerten uns dazu in mehreren Medien und berichteten fortlaufend auf der Webseite in einer 7-teiligen Serie. Die Familie, die geklagt hatte, hatte Erfolg und erhielt die Spenderdaten.
  • Die ersten Vorbereitungsseminare in Eigenregie zum Thema „Familiengründung mit Spendersamen“ finden statt.
  • Einladung zur Expertenanhörung des Deutschen Ethikrates zum „Vergleich von Embryonen- und Samenspende“. Zuvor machten wir zu dePK5_9548-lr-2n Fragen des Deutschen Ethikrates eine Expertenumfrage im DI-Netz . Inzwischen bietet DI-Netz für Familien nach Embryonenspende ein vorübergehendes „Hosting“ für die Vernetzung untereinander und gibt Beratung bei Fragen der Aufklärung. Im April 2016 erschien schließlich die Stellungnahme des Ethikrates „Embryospende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung“.
  • Treffen von europäischen Elternvertretern auf einer Tagung in Ghent (Belgien)
  • Wir wurden zu einem Fachgespräch der grünen Bundestagsfraktion eingeladen, um über eine Gesetzesidee zu diskutieren, Samenspende als Adoption zu regeln. Zusätzlich verfaßten wir eine gemeinsame kritische Stellungnahme von DI-Netz, BKiD und AKDI. Auch  erläuterten wir noch einmal die differenten Positionen von DI-Netz und dem Verein „Spenderkinder“.
  • Wir wurden als Sachverständige zu einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen. Es ging um einem Gesetzesentwurf, der eine erweiterte KostenübeDSC01315 (2)rnahme durch die GKV anvisierte. Ebenso gab es dazu eine schriftliche Stellungnahme des DI-Netzes.
  • Wir nahmen an einer Veranstaltung von Adoptionsfachkräften teil und stellten unseren Verein kurz vor.
  • Unsere jährliche Mitgliederversammlung tagte in Berlin. Mit Vortrag „Dreißig Monate DI-Netz – dreißig Meilensteine“

2016

2017

  • Auch Band 3 „Offen gesprochen – Über die Familiengründung mit Spendersamen reden mit Kindern zwischen 12 und 16 Jahren“ ist von uns fertig aus dem Englischen übersetzt und erscheint wie alle anderen Bände auch beim FamART-Verlag.
  • DI-Netz schickt Mitgliedern des Bundesrates einen Kommentar zum Regierungsentwurf  für ein Samenspenderregister, um sich für den Erhalt vorhandener Spenderdaten aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes einzusetzen.
  • Wir haben Postkarten und Poster zu den drei wichtigsten Positionen des DI-Netzes entworfen: für die gesellschaften Anerkennung unserer Familien, für die frühe Aufklärung der Kinder und für das Recht unserer Kinder auf Kenntnis der Abstammung.
  • Wir legen einen ausführlichen Bericht über unsere Umfrage bei allen deutschen Samenbanken und Kinderwunschzentren von 2016 vor.
  • DI-Netz beteiligte sich mit Infostand, Vorträgen und Diskussionsbeiträgen an der ersten deutschen Kinderwunschmesse – die „Kinderwunsch Tage“ in Berlin am 18./19. Februar und äußerte sich dazu in den Medien.
  • Einladung des DI-Netzes als Sachverständige bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
  • Gemeinsame Pressemitteilung von BKiD und DI-Netz zum geplanten Spenderregistergesetz. Wir fordern erneut eine Regelung für die sog. Altfälle und Beratungs- und Moderationsangebote für die Beteiligten.
  • Claudia Brügge veröffentlicht eine weitere Buchkritik zum „Spenderkinder“-Buch in der „Mabuse“-Zeitschrift
  • DI-Netz ist Prozeßbegleitung für eine Familie aus dem Verein, in der die Samenbank zur Auskunft der Spenderidentität verurteilt wird. (AG Wedding, 13 C 259/16)
  • Wir schreiben einen „Offenen Brief“ an beide großen Kirchen. Darin kritisieren wir einen Beitrag des Moraltheologen Reiter in der Broschüre „Woche für das Leben“, in dem er abschätzig über die Samenspende spricht.
  • DI-Netz nahm an der BKiD-Tagung „Kinderwunsch? Beratung“ in Hamburg mit einem eigenen Informationsstand teil.
  • Im Mai fand die letzte Bundestagssitzung zum neuen Samenspenderregistergesetz statt. Im Juli war das Gesetz endgültig verabschiedet. DI-Netz hatte im Vorfeld intensiv Lobby-Arbeit betrieben. Im Rahmen der politischen Arbeit gab es persönliche und schriftliche Kontakte zu den Parteien, zu einzelnen Politiker-Innen und zu den Bundesministerien, schriftliche Stellungnahmen des DI-Netzes, sowie Einladungen in die Gremien und Bundestagsausschüsse. Wir konnten feststellen, dass wir auf einige wichtige Punkte, teilweise bis in einzelne Formulierungen hinein, Einfluss nehmen konnten, andere wichtige Aspekte blieben leider ungeregelt. Wir berichteten über den politischen Prozeß in einer insgesamt 20-teiligen Serie auf unserer Webseite.
  • Für die englischen „Bionews“ verfaßte Vereinsvorsitzende Claudia Brügge in Zusammenarbeit mit Petra Thorn einen kurzen Kommentar über die Stärken und Schwächen des neuen Samenspenderregistergesetzes.
  • DI-Netz untersuchte vor der Bundestagswahl die Wahlprogramme aller Parteien nach ihrer Agenda im Feld des, Familienrechtes, der Reproduktionsmedizin und vor allem im Bereich Samenspende. Zusammen mit BKiD, AKDI und Wunschkind e.V. verfaßten wir Wahlprüfsteine und bekamen von fast allen Parteien eine Antwort, außer von der AFD. Außerdem schrieb DI-Netz an alle Parteien, damit sie sich für unsere Belange auch in der kommenden Legislaturperiode einsetzen.
  • DI-Netz war Mitveranstalter bei der internationalen Tagung „Familienbildung mit Hilfe Dritter – Herausforderungen, Lösungsansätze, Familienrealitäten“. Hauptveranstalter war das Institut für medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Göttingen um Prof. Dr. Wiesemann und Dr. Katherina Beier, weiterer Kooperationspartner war BKiD. Es gab insgesamt 16 Vorträge. Unter den Vortragenden waren mehrere Mitglieder und Ehrenmitglieder des DI-Netzes. Während es am ersten Tag eher allgemein um den Bereich „Third-Party-Reproduction“ ging, konzentrierte sich der zweite Tag auf das Thema Samenspende.
  • Direkt im Anschluss an die Göttinger Tagung fand unsere Mitgliederversammlung statt.
  • Vereinsvorsitzende Claudia Brügge hielt im November eine Fortbildung für den Medizinischen Arbeitskreis Profamilia NRW zum Thema: „Familiengründung mit Spendersamen“.

Erlanger Tagung „Alles was Recht ist“

Erlanger Tagung „Alles was Recht ist“ (22.-23.11.13) – ein voller Erfolg!

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Immer häufiger wird die Samenspende in der deutschen Öffentlichkeit zum Thema. Gerade im letzten Jahr, nach dem „Samenspende-Urteil“ des OLG Hamm, haben die Medien viel darüber berichtet.

Dass allerdings neben all den Experten aus Medizin, Beratung, Politik und Justiz nun auch alle Betroffenengruppen – die Samenspender, die erwachsenen Kinder, welche mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, sowie die Eltern – aus ihrer Anonymität heraustreten und sich im öffentlichen Raum zu Wort melden, das ist ein absolutes Novum!

So haben sich nun erstmalig die Vertreter aller Gruppen, die mit der Samenspende befasst sind, auf einer Tagung zusammengefunden – darunter die Vereine AKDI, BKiD, Spenderkinder, LSVD und wir von DI-Netz. Die Tagung hatte den Titel „Alles was Recht ist“ und hatte einen juristischen Schwerpunkt. Anlass der Tagung war das 10jährige Jubiläum der Erlanger Samenbank (dessen Betreiber Dr. Andreas Hammel übrigens ein Ehrenmitglied von DI-Netz e.V. ist.) Auf der Webseite http://www.erlanger-symposium.de kann man sich eine Reihe von Fotos ansehen und einen kleinen Eindruck verschaffen.

Zwei Tage lang konnte man zahlreichen Vorträgen lauschen und miteinander diskutieren. Unser Verein DI-Netz e.V. war als Interessenvertretung der DI-Familien bzw. von Menschen, denen die Familiengründung mit Spendersamen noch bevorsteht, eingeladen. Ulrich Simon ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Gründungsmitglied des Vereins. Er hat für unser Netzwerk den Vortrag „Mit Spendersamen zum eigenen Kind – aus Elternperspektive.“ gehalten. Er referierte zunächst über den durchaus schwierigen Weg von Paaren, sich für eine Spendersamenbehandlung zu entscheiden. Dann sprach er über elterliche Verantwortung im Kontext von DI. Ebenso stellte er den Verein, unsere Aktivitäten und unsere gesetzlichen Forderungen vor. Unser Vorsitzender Karsten Lüno hat auf der abschließenden Podiumsdiskussion unsere Positionen und unsere Eindrücke der Veranstaltung noch mal zusammengefasst.

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DI-Netz Infotisch

Neben dem Vortrag waren wir von DI-Netz mit einem schön gestalteten großen Info-Tisch im Foyer der Tagungshalle präsent. Dort haben wir eine Reihe von Büchern und viel Info-Material von DI-Netz auslegen können – darunter auch unseren ganz neuen Ratgeber „Offen gesprochen“ von Olivia Montuschi, den wir übersetzt haben.

Und wir sind mit sehr vielen Tagungsteilnehmern ins Gespräch gekommen. Manche aus unserem Kreis hatten die Gelegenheit, persönlich mit ihrem Reproduktionsmediziner über die Datenhinterlegung bei ihrem Kind zu sprechen und freuten sich dann, dass alle ihnen in die Hand versprachen, dass ihr Kind, wenn es das wünscht, bei Volljährigkeit die Spenderdaten garantiert erhalten wird.

Alle Vorträge des Symposiums werden in Kürze in einer kostenlosen PDF-Dokumentation des FamART-Verlages ausführlich nachzulesen sein, darunter auch der Vortrag von Ulrich.

DI-Netz fand die Tagung insgesamt sehr gelungen. Uns hat besonders gut gefallen, dass die Samenspende ausführlich von unterschiedlichen Seiten beleuchtet wurde.

  • Wir waren bewegt von dem Mut dreier Spender, auf der Tagung öffentlich über ihr Selbstverständnis als Samenspender zu sprechen.
  • Wir haben uns über den Vortrag von Brigitte Zypries gefreut (angereist von den Koalitionsverhandlungen in Berlin). Sie hat uns ihre politisch-rechtliche Einschätzung nahegebracht, und es bleibt zu hoffen, dass die Politik unser Thema aufnehmen wird.
  • Wir waren dankbar, dass die Juristin Prof. Dr. Coester-Waltjen in ihrem Vortrag die Einschätzung von DI-Netz in aller Deutlichkeit bestätigte, dass sich kein Mediziner bei der Datenaufbewahrung ernsthaft auf die sonst übliche 10jährige Aufbewahrungspflicht medizinischer Daten berufen kann.
  • Wir haben uns gefreut über den herzlichen Kontakt zu den „Spenderkindern“, die in den Diskussionen standhaft für ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung argumentiert haben.
  • Ebenso haben wir uns gefreut, dass auch die Situation von lesbischen Müttern nicht unter den Tisch fiel, sondern in zwei Vorträgen zum Thema gemacht wurde.
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Walter Merricks

Wer aufgrund der Erörterung komplizierter Rechtsfragen im deutschen Recht im Laufe der Tagung etwas ratlos und irritiert war, fand dann sicher den letzten Vortrag von Walter Merricks aus London erfrischend. Er zeigte, wie elegant und einfach man in Großbritannien die Frage der Datenaufbewahrung durch das Spenderregister der HFEA beantwortet hat. Außerdem zeigte er uns ein wundervolles, anrührendes Video unserer Partnerorganisation „Donor Conception Network“.

 

Hier noch ein paar positive Rückmeldungen zum Vortrag von DI-Netz:

Schön, dass wir uns endlich als ebenbürtig präsentiert haben.“

Euer Vortrag war derjenige, der den DI-Vätern den Raum gegeben hat, der ihnen gebührt.“

Endlich habe ich verstanden, warum die Paare an der Spenderauswahl beteiligt werden wollen.“

Euer Prinzip „elterngeleitet – kindzentriert“ ist das Entscheidende.“

Das Sowohl- als- auch- Konzept hat mir gut gefallen. Darf ich das übernehmen?“

Ich bin schwer beeindruckt von Eurem Engagement.“

Für mich ist es immer noch fast unvorstellbar, in welch kurzer Zeit Ihr so Vieles auf die Beine gestellt habt… . Glückwunsch hierzu!“

schlussrunde

Schlussrunde der Erlanger Tagung

 

Der Gastbeitrag von Rechtsanwältin Dr. Helga Müller

Gastbeitrag der Rechtsanwältin Dr. Helga Müller

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner nunmehr in rund 20 Jahren gesammelten Erfahrungen in anwaltlichen Beratungen überreiche ich gerne einen Gastbeitrag zu den Stellungnahmen der Parteien. Da diese insgesamt programmatisch und unspezifisch gehalten sind, will ich diesen meine Position kurzerhand gegenüber stellen.

Die Spendersamenbehandlung hat in den vergangenen 50 Jahren einen Weg genommen, dem die Gesetzgebung nur sehr bruchstückhaft gefolgt ist. Zuerst wurden Spendersamenbehandlungen nur bei Ehepaaren durchgeführt. Verwendet wurde der Samen anonymer Spender. Es gab keine Absicherung des Rechtes des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Selbst die Rechtsprechung hat dazu bis heute nichts dazu beitragen können, dass den aus solchen Behandlungen hervorgegangenen Kindern ein Zugang zu den Daten ermöglicht werden kann. Daten des Spenders wurden maximal während der 10-jährigen Dokumentationspflicht aufbewahrt. Da zweifelhaft war, ob der Name und die Anschrift des Spenders zu den dokumentationspflichtigen Daten gehören, waren diese oft nicht einmal unter den aufbewahrten Daten.

Die Kindschaftsrechtsreform hat erst spät dazu geführt, dass in Krisensituationen wie Ehescheidungen wenigstens die Vaterschaft, die durch die Geburt in eine Ehe entstanden war, gesichert blieb. Sie konnte nicht mehr angefochten werden, wenn sie aufgrund Einwilligung in die Behandlung entstanden war. Gegen den jahrelangen Widerstand von Ethik-Kommissionen kam es noch vor der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 2002 zu Spendersamenbehandlungen bei nichtehelichen Lebensgefährten. Da das Familienrecht noch keine vorgeburtliche Anerkenntnis der Vaterschaft kannte, wurden vertragliche Lösungen gesucht und gefunden, die dem Kind eine Familie sicherten. Doch bis heute verlangt/e nicht jeder behandelnde Arzt einen Vertrag, bevor er die Behandlung aufnahm/aufnimmt. Manchmal wurde Samen aus Quellen verwendet, die weder der Frau noch dem Arzt bekannt waren. Das Risiko einer gelingenden Familiengründung trugen/tragen in solchen Fällen alleine die Frauen und die aus der Behandlung hervorgehenden Kinder.

Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung blieb auch hier hinter wirtschaftlichen Interessen und Kinderwunschinteressen zurück. Inzwischen gibt es eine Praxis der Spendersamenbehandlung auch bei verpartnerten Frauen. Hier ist zumeist mit offenen, vom Arzt gestellten Spendern oder mit Spendern aus dem Bekanntenkreis der Frauen gearbeitet worden. Auch gelegentlich zustande kommende Spendersamenbehandlungen bei allein stehenden Frauen folgten/folgen diesem Muster. Beim offenen Spender wurde von vorneherein ein Auskunfts- und/oder Umgangsrecht des Kindes im Verhältnis zum Samenspender vertraglich vereinbart. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ist im Rahmen eines Behandlungsvertrages z.B. in der Weise abgesichert worden, dass Kindern ab Erreichen des 16. oder des 18. Lj. ohne Angabe von Gründen Einblick in die bei einem Notar hinterlegten Spenderdaten gewährt wird. Zu Umgangsregelungen ist es meistens bei offenen Samenspendern aus dem Bekanntenkreis gekommen. Konflikte tauchen für die Zweimütter-Familie auf, wo Samenspender sich an ihre ursprüngliche Zusage einer Freigabe des Kindes zur Adoption nicht halten und einen Umgang mit dem Kleinkind auch gegen dessen Kindeswohlinteressen erzwingen wollen.

Die Einführung der 30-jährigen Dokumentationspflicht des Geweberechts stellt zunächst eine verbesserte medizinische Versorgung von DI-Kindern sicher, gewährt diesen aber per se kein Auskunftsrecht über ihre Abstammung. Das Embryonenschutzgesetz, ein Strafgesetz, enthält bis heute keine Sanktion zu einer unterbliebenen Klärung und/oder Aufbewahrung der Spenderdaten. Das Familienrecht entbehrt Regelungen zur Substitution einer ungeklärten Vaterschaft infolge der Verletzung von Dokumentationspflichten. Dem geltenden Familienrecht fehlen Regelungen zur Stellung des Samenspenders, zu seiner immer wieder thematisierten Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt und zu seinem erbrechtlichen Verhältnis zum DI-Kind. Das Sozialrecht lässt die Frau alleine, die von Ärzteschaft und Partner vor der Behandlung hinsichtlich der Risikoteilung alleine gelassen worden ist.

Gesetzlich geregelt werden sollten aus meiner Sicht deshalb:

  • eine Dokumentationspflicht des behandelnden Arztes hinsichtlich der Spenderdaten, die inhaltlich genau bezeichnet sein müssen;
  • eine Verpflichtung der behandelnden Ärzte, ausschließlich Samen zu verwenden, dessen Spender ihnen bekannt ist;
  • eine Verpflichtung des behandelnden Arztes, bei Ehepaaren und nicht verheirateten Paaren eine schriftlich eindeutig fixierte Einwilligung im Sinne von § 1600 Abs. 5 BGB zur Voraussetzung einer Behandlung zu machen;
  • ein gesetzlich umschriebenes Auskunftsrecht des DI-Kindes hinsichtlich des Namens und der letzten bekannten Meldeanschrift des Samenspenders gegenüber denjenigen Ärzten, die die Spendersamenbehandlung bei seiner Mutter durchgeführt haben, hilfsweise gegenüber dem Notar, bei dem diese Ärzte die Daten des Samenspenders hinterlegt haben;
  • eine Klarstellung der Funktion des Samenspenders im Familienrecht, die die rechtliche Vaterschaft ausschließt, wo sie nicht aufgrund besonderer Umstände gewünscht wird, aber im Kindeswohlinteresse einen sporadischen Umgang von Kind und Samenspender zulässt;
  • einen Ausschluss des gesetzlichen Erbrechtsverhältnisses aufgrund der biologischen Verwandtschaft von DI-Kind und Samenspender;
  • eine Strafnorm im Embryonenschutzgesetz für den Fall der Behandlung mit Samen aus unbekannter Quelle und einer Verletzung der Dokumentationspflichten;
  • eine Gleichstellung der Mütter mit DI-Kindern mit anderen Müttern im Unterhaltsvorschussrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helga Müller
Rechtsanwältin