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Zusätzlicher Termin Vorbereitungsseminar „Familiengründung mit Spendersamen – unser Weg!?“ am 18.3.

DI-Netz bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen an für Paare und Personen, die über eine Samenspende nachdenken.

Die Seminarbeschreibung finden Sie hier.

Da das Seminar am 11.3. schon ausgebucht ist, die Nachfrage allerdings gerade hoch ist, bieten wir für alle weiteren interessierten Personen außer der Reihe einen weiteren Termin an: Eine Woche später, am Sonntag 18.3. von 11-16 Uhr in Bielefeld. Anmeldungen bitte unter: info@di-netz.de

DI-Netz gratuliert: Happy Birthday, Donor Conception Network!

Unsere Partnerorganisation in Großbritannien, das Donor Conception Network (DCN), feiert in diesem Jahr sein 25jähriges Jubiläum. Das DCN hat heute mehr als 2000 Mitglieder und ist heute weltweit das größte Familiennetzwerk im Feld der assistierten Reproduktion.

Wir im DI-Netz sind unglaublich dankbar für all die Unterstützung, die wir in den letzten Jahren aus England erfahren haben. Von Anfang an war das DCN für uns ein großes Vorbild! Seine Ratgeberliteratur „Telling und Talking“ ist eine große Hilfe für Familien, wenn sie offen mit der Samenspende umgehen wollen. Wir finden diese Ratgeberreihe derart hilfreich, dass wir sie Band für Band ins Deutsche übersetzen („Offen gesprochen“). Unsere Ehrenmitglieder und Mitbegründer des DCN Olivia  Montuschi und ihr Mann Walter Merricks, sowie die heutige Leiterin des Netzwerkes Nina Barnsley haben uns in den letzten Jahren immer wieder mit warmherzigem Rat und viel Weitblick zur Seite gestanden. Ganz großen Dank für diese Unterstützung!

Olivia hat die 25-jährige Geschichte des DCN auf ihrer Webseite übrigens sehr schön zusammengefaßt. Es lohnt sich, ihren Text zu lesen: hier

Zum 25-jährigen Jubiläum des DCN sind in nächster Zeit übrigens einige Events geplant.

Zum Beispiel Mitte April eine feierliche Zeremonie im britischen Oberhaus, dem House of Lords. Die Vorsitzende des DI-Netzes Claudia Brügge wurde zu dieser Jubiläumsfeierlichkeit im Westminster eingeladen, und sie wird mit ihrer Familie ein paar Tage in London bei unseren englischen Freunden verbringen.

Gleich im April gibt es noch eine weitere Gelegenheit, mit dem Donor Conception Network zu feiern: Am 29. April findet das diesjährige National Meeting des DCN statt. Diese Jahrestagungen sind eigentlich immer sehr interessant. Das Programm für diese Jahr ist noch nicht veröffentlicht.

Sollte es Mitglieder im DI-Netz geben, die ebenfalls Interesse haben, an dieser Jubiläums-Tagung am 29.4. in London teilzunehmen, können sie sich gerne beim DI-Netz (Claudia Brügge) melden. Dann können wir vielleicht gemeinsam planen.

 

Termine 2018 – Vorbereitungsseminare „Familiengründung mit Samenspende – unser Weg!?“

Das DI-Netz bietet Informationsseminare an für Paare und Einzelpersonen, die darüber nachdenken eine Samenspende zu nutzen. Das Seminar soll helfen, Antworten auf eigene Fragen zu finden und für sich eine gute Entscheidung für oder auch gegen eine Samenspende zu treffen.

Die nächsten Termine sind:

Sonntag, 11. März 2018, 11-16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 24. Juni 2018, 11-16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 23. September 2018, 11- 16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 25. November 2018, 11- 16 Uhr; Bielefeld

 Das Seminar bietet:

  • Information zu juristischen, medizinischen und psychologischen Aspekten der Spendersamenbehandlung
  • Informationen zur Wahl des Arztes, der Samenbank und der Spenderauswahl: Was können Sie beachten?
  • Informationen über die Entwicklung von Kindern nach Samenspende: Wie geht es den Kindern? Sollten Sie mit dem Kind später über die besondere Zeugungsart sprechen?
  • Hilfestellung bei der Überlegung, ob Sie mit Freunden, nahen Verwandten oder Außenstehenden über die Samenspende sprechen wollen.

Teilnehmerzahl: 8 – 18 Personen

Kosten: 45 Euro pro Person

ermäßigt für Mitglieder des DI-Netz e.V. 25 Euro pro Person

Rücktritt: bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 50% Erstattung

Anmeldung:

Per Post oder via Email an: info@di-netz.de

Bitte geben Sie Ihre Postadresse, evtl. Email und Ihre Telefon-nummer an. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen.

Seminarleitung:

Claudia Brügge, Jg. 67, Psychologische Psychotherapeutin, BKiD-zertifiziert für Beratung bei Gametenspende

Ulrich Simon, Jg. 65, Familientherapeut, Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut

Beide sind Eltern nach Samenspende und leben mit ihrer Tochter in Bielefeld.

Bundestagswahl: Parteien äußern sich zur Reproduktionsmedizin

DI-Netz hat gemeinsam mit anderen Organisationen – der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung BKiD, dem reproduktionsmedizinischen Arbeitskreis Donogene Insemination und dem Verein „Wunschkind e.V.“ – Wahlprüfsteine an die Bundesparteien geschickt. Wir wollten wissen, welche Positionen sie zu anstehenden Fragen der Reproduktionsmedizin vertreten.

Zunächst erkundigten wir uns, ob Nachbesserungsbedarf beim gerade verabschiedeteten Samenspenderregistergesetz gesehen wird und wir fragten noch nach weiteren offenen  Regelungslücken im Bereich Samenspende allgemein. Darüber hinaus wurden die Parteien gefragt, inwiefern sie die Einführung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes, eine Aktualisierung des Embryonenschutzgesetzes sowie des Familienrechts in Deutschland für sinnvoll halten. Eine der Fragen war, wie sie zur Legalisierung der Eizellspende stehen.

Hier nun die Antworten der Parteien CDU/CSU und SPD, der Grünen, der Linken und der FDP (die AFD beantwortete unsere Fragen nicht):


Was sagt die CDU/CSU?

Die CDU/CSU bezeichnet sich als offen für „Ausweitungsmöglichkeiten“ des Spenderregisters und für „Nachbesserungen, (…) etwa im Bereich der privaten Samenspende und bei dem Auskunftsrecht gegenüber ausländischen Samenbanken„. Gegenüber der Eizellspende äußert sich die CDU/CSU negativ und kritisiert diese in einem Zug mit der Leihmutterschaft: „Die Technisierung der Fortpflanzung etwa durch Eizellspende und Leihmutterschaft birgt erhebliche Risiken und Gefahren für das Kind, aber auch für die Frauen und verstößt gegen fundamentale Wertnentscheidungen unserer Rechtsordnung.“ (Die Parallelisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft wird leider nicht näher begründet.) Weiter heißt es: „Notwendige Regelungen im Familien-, Personenstand-, Unterhalts- und Staatsbürgerschaftsrecht dürfen keine Anreize zur Umgehung der Verbote von Fortpflanzungstechniken schaffen.“

Lesen Sie hier die vollständige Antwort der CDU/ CSU….


Was sagt die SPD?

Die SPD sieht dringenden Bedarf für eine breitere gesellschaftliche Debatte und die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland insgesamt zu prüfen.“ Die SPD werde „diese Diskussion in der kommenden Legislaturperiode vorantreiben.“ Sie will sich für ein modernes Abstammungsrecht einsetzen, das der neuen Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen Rechnung trägt. Dafür sei der jüngste Abschlussbericht des AK Abstammung aus dem Justizministerium eine wichtige Grundlage, das Embryonenschutzgesetz biete keine ausreichenden Antworten auf aktuelle Fragen. – Die SPD wendet sich ausdrücklich gegen eine Stigmatisierung der Betroffenen: „Es wäre auch für die Entstigmatisierung der Fremdsamenspende wichtig, mehr über ihre psychosoziale Dimension zu wissen (…).“ Zur Eizellspende äußert sich die SPD nicht.

Lesen Sie hier die vollständige Antwort der SPD….


Was sagen die GRÜNEN?

Die Grünen bezeichnen das neue Samenspenderregistergesetz als „Schritt in die richtige Richtung„, sie sehen aber eine Reihe von Regelungslücken (wenig Hilfe für Altfälle, Ausschluss der Anerkennung des Samenspenders als rechtlicher Vater, Vaterschaftsanfechtung nach privater Samenspende, keine Möglichkeit zur Halbgeschwistersuche, fehlende Härtefallregelung, kein geordnetes Kontaktverfahren für Spender und Kind, fehlende Begrenzung der Zahl der Schwangerschaften pro Spender). Es brauche Regelungen für Altfälle und für die private Samenspende.  Die Erarbeitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes wird begrüßt, wobei dann auch die noch ungeregelte Embryonenspende geregelt werden könnte. Die Grünen fordern ein neues Rechtsinstitut der „Elternschaftsvereinbarung“, die bereits mit der Empfängnis die rechtlichen Elternpositionen festlegt. Mehr-Eltern-Konstellationen werden akzeptiert. Die Eizellspende sei „in der vergangenen Wahlperiode im Deutschen Bundestag kein Thema gewesen„, man sehe daher keinen „Grund, weshalb das bestehende Verbot in der nächsten Wahlperiode in Frage gestellt werden sollte.

Lesen Sie hier die vollständige Antwort der Grünen…


Was sagen DIE LINKEN?

DIE LINKE begrüßt die Einrichtung des Samenspenderregisters, sie kritisiert aber dass der Samenspender nachträglich nicht als rechtlicher Vater anerkannt werden könne. Das Auskunftsrecht solle es auch für die Enkelgeneration und schon ab dem 14. Lebensjahr geben. Grundlegende persönliche Eigenschaften des Samenspenders sollten standardmäßig im Samenspenderregister gespeichert werden. Eine Fußnote im Geburtenregister biete eine Lösung für diejenigen Menschen, die durch ihre Eltern nicht über die Samenspende informiert wurden.  Bei der Embryonenspende fehle eine rechtliche Regelung, hinsichtlich der Eizellspende sei die Diskussion bei den Linken noch nicht abgeschlossen. Zu einzelnen Aspekten der Fortpflanzungsmedizin gebe es bei den Linken unterschiedliche Auffassungen. Es brauche eine „intensive Debatte inner- und außerhalb des Parlaments.“

Lesen Sie hier die vollständige Antwort der LINKEN…


Was sagt die FDP?

Die FDP war in der letzten Wahlperiode noch nicht an der parlamentarischen Debatte zum Samenspenderregistergesetz beteiligt, schickte uns auf unsere Wahlprüfsteine jedoch die ausführlichste Antwort mit einer umfassenden Begründung:

Beim neuen Samenspenderregister sieht die FDP ebenfalls die Notwendigkeit eines freiwilligen Registers für die Halbgeschwistersuche, die Notwendigkeit der Begrenzung der Anzahl der durch einen Samenspender gezeugten Kinder, sowie der Aufnahme von Daten zur Embryonenspende in das Spenderregister und der Aufnahme von Altdaten, auch um die „ohnehin schon durch Bürokratie belasteten Praxen diese Last abzunehmen„. Elternschaftsvereinbarungen sollten bereits vor einer Empfängnis getroffen werden können. Die FDP weist darauf hin, „dass sich die Aufklärungsquote von Gametenspenden erst verbessern wird, wenn die Samenspende als legitime Familienbildung gesellschaftlich anerkannt und ausreichend gesetzlich geregelt ist.“

Grundsätzlich wird betont: “ Wir Freien Demokraten fordern einen offenen Umgang mit den Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin. Allen Menschen muss unabhängig vom Familienstand der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten gegeben werden. Das Kindeswohl hängt von der Liebe der Eltern ab, nicht von der Art der Zeugung. Der Staat sollte sich aus den intimen Angelegenheiten heraushalten und freie Entscheidungen ermöglichen, die ethisch vertretbar sind.“ Die Interessenabwägung unter den Beteiligten wird betont. – Die FDP findet, dass Eizellspende und nicht-kommerzielle Leihmutterschaft unter Auflagen erlaubt werden sollten. Frauen dürften „nicht in die Illegalität getrieben werden„. Die Embryonenspende sollte möglich sein, ohne dass es zur Kommerzialisierung komme.

Lesen Sie hier die vollständige Antwort der FDP …

 

 

 

Wahlprüfsteine 2017

am 24. September ist Bundestagswahl! – Es lohnt sich, vorab die Parteiprogramme zu studieren und auch mit Politikern zu diskutieren. Darüber hinaus bieten „Wahlprüfsteine“ den Verbänden eine gute Möglichkeit, konkretere Fragen an die Parteien zu stellen. Die Antworten auf solche Anfragen können Wählerinnen und Wählern zur Orientierung vor der Wahl dienen.

DI-Netz hat bereits vor der Bundestagswahl 2013 Wahlprüfsteine  an die Parteien verschickt (u.a. mit der Frage nach einem Spenderregister, das ja jetzt umgesetzt wird). Damals haben wir von allen Parteien eine Antwort erhalten und konnten diese auf unserer Webseite veröffentlichen.

Zur Bundestagswahl 2017 hat das DI-Netz wieder Wahlprüfsteine auf den Weg gebracht, diesmal gemeinsam mit drei weiteren Organisationen – der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung „BKiD“, sowei „Wunschkind e.V.“ dem Verein von Selbsthilfegrupen bei ungewollter Kinderlosigkeit und dem reproduktionsmedizinischen „Arbeitskreis Donogene Insemination“.

Wir möchten auch diesmal wissen, welcher Regelungsbedarf im Feld der Reproduktionsmedizin bzw. im Familienrecht gesehen wird und welche Themen die Parteien angehen wollen.

Befragt haben wir die Bundesparteien CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und die AFD. Alle Antworten werden wir auf der Webseite umgehend veröffentlichen.

Wir haben der Politik acht Fragen gestellt:

1. Welchen offenen rechtlichen Regelungsbedarf hinsichtlich des neuen Samenspenderregisters sehen Sie?

2. Welchen weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf sehen Sie sowohl hinsichtlich der medizinisch assistierten Samenspende als auch hinsichtlich der Samenspende im privaten System, bei der der Spender den Wunscheltern bekannt ist.

3. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung einer psychosozialen Versorgungsstruktur im Rahmen der Reproduktionsmedizin sind aus Ihrer Sicht erforderlich?

4. Sehen Sie gesetzlichen Regelungsbedarf hinsichtlich der Eizellspende, die von deutschen Paaren im Ausland in Anspruch genommenwird? Halten Sie eine Legalisierung der Eizellspende in Deutschland unter bestimmten Bedingungen für sinnvoll? Wenn ja, welche Bedingungen wären dies?

5. Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen Sie hinsichtlich der Embryonenspende in Deutschland?

6. Sehen Sie weiteren Regelungsbedarf im Bereich des Medizinrechtes hinsichtlich der Reproduktionsmedizin, wie zum Beispiel eine explizite Absicherung der Zulässigkeit der Behandlung von lesbischen und alleinstehenden Frauen. Braucht es aus Ihrer Sicht eine Überarbeitung des Embryonenschutzgesetzes, und/oder die Einführung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes?

7. Welchen familienrechtlichen Regelungsbedarf sehen Sie im Bereich der Reproduktionsmedizin und unkonventioneller Familienformen?

8. Welchen Forschungsbedarf sehen Sie hinsichtlich der psychosozialen Situation der Familienbildung mit Hilfe Dritter?

Bundestagswahl 2017: Was wollen die Parteien?

Am 24. September ist wieder Wahl! Wir von DI-Netz verfolgen, ob und was die einzelnen Parteien hinsichtlich der weiteren gesetzlichen Regulierung der Reproduktionsmedizin, der Familiengründung mit Hilfe Dritter und der Spendersamenbehandlung im speziellen tun wollen.

Um darüber Genaueres zu erfahren, hat DI-Netz sogenannte Wahlprüfsteine vorbereit, wie schon bei der letzten Wahl 2013. Doch man kann sich auch etwas in den Wahlprogrammen umsehen (externer Link zu allen Programmen: https://bundestagswahl-2017.com/wahlprogramm/) .

Welche Ankündigungen finden wir in den Parteiprogrammen?

Die Parteien machen in ihren Wahlprogrammen verschiedene Aussagen zu ihrem Familienbild und zum Familien- und Abstammungsrecht, und sie werden unterschiedlich deutlich in ihren Aussagen zum speziellen Gebiet der modernen Reproduktionsmedizin.

Wir haben die Aussagen hier gesammelt:

CDU/CSU

Die Union skizziert in ihrem Wahlprogramm das eigene Familienbild. Ergänzend gibt es eine Aufzählung möglicher Modelle, wie Menschen miteinander leben. Konkrete eigene politische Maßnahmen werden (noch) nicht daraus abgeleitet:

„Wir schreiben Familien kein bestimmtes Familienmodell vor. Wir respektieren die unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens. Menschen sollen selbst entscheiden, wie sie ihr Zusammenleben gestalten und ihren Alltag organisieren. Verantwortung wird auch in anderen Formen des Zusammenlebens, die auf Dauer angelegt sind, übernommen und gelebt: Zum Beispiel durch Alleinerziehende, Patchwork- Familien, nicht-eheliche Lebensgemeinschaften und die bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften.“

SPD

Im Wahlprogramm der SPD gibt es einen eigenen Absatz, der mit „Vielfältige Lebensrealitäten anerkennen“ überschrieben ist. Für die Rolle der eigenen Partei werden aktive Verben genutzt wie „wir unterstützen“, „wir setzen uns (…) ein“. Hinsichtlich des Abstammungsrechts wird angekündigt, dass man sich für „ein modernes Abstammungsrecht“ einsetzen will, das den „neuen Familienkonstellationen“ Rechnung trägt. Es werden (mehr als bei der CDU) zehn solcher Konstellationen aufgezählt. Die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wird benannt:

Wir unterstützen Familien in ihrer Vielfalt. Das Verständnis von Familie in Deutschland wird breiter: Familie ist dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Wir werden daher die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen und wollen die Ehe für alle. Das schließt das Adoptionsrecht ausdrücklich mit ein. Wir wollen ein modernes Familienrecht, das die Vielfalt von Familien widerspiegelt. Familien mit verheirateten, unverheirateten oder gleichgeschlechtlichen Paaren; getrennt, gemeinsam oder allein Erziehende; Stieffamilien, Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien oder Pflegefamilien. Wir sorgen für Klarheit in all diesen Konstellationen, indem Rechte und Pflichten eindeutig definiert werden. Das Wohl der Kinder muss dabei immer im Mittelpunkt stehen. (…) Die Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und der wissenschaftliche Fortschritt in der Reproduktionsmedizin führen dazu, dass die biologischen Eltern immer häufiger nicht die sozialen Eltern sind. Deshalb setzen wir uns für ein modernes Abstammungsrecht ein, das diesen neuen Konstellationen Rechnung trägt.“

Bündnis 90/ Die Grünen

Die Grünen benennen ebenfall die heutige Vielfältigkeit von Familien. Die Erläuterungen im Absatz zum Familienbild fallen länger aus, und es wird ein fehlender klarer rechtlicher Rahmen und Absicherung moniert. Das familienrechtliche Ziel der Grünen und das eigene Engagement werden explizit genannt: „Wir wollen das Familienrecht weiterentwickeln (…)“, „Wir unterstützen…“. Ein neu zu schaffendes Rechtsinstitut für soziale Elternschaft wird erwähnt – die „elterliche Mitverantwortung“.

„Familien sind inzwischen so vielfältig wie das Leben selbst: Es gibt verheiratete Paare mit Kindern, Alleinerziehende, Patchwork-Familien, nichteheliche Familien oder Regenbogenfamilien. Wir Grünen machen eine Politik, die Familien in allen Formen und Modellen unterstützt. Deshalb sorgen wir dafür, dass die finanzielle Absicherung von Kindern und Familien nicht länger vom Lebensmodell der Eltern abhängt. Den sozialen Eltern, also Menschen, die wie in vielen Patchwork-Familien langfristig Verantwortung für ein Kind übernehmen, ohne dessen leibliche Eltern zu sein, fehlt ein rechtlicher Rahmen für ihre Familienform. Und das, obwohl sie feste Wegbegleiter*innen ihrer Kinder sind (…)

Für ein modernes Familienrecht – Alle Familienformen anerkennen und schützen

Familie ist da, wo Kinder sind. Über 30 Prozent aller Familien, in denen minderjährige Kinder leben, sind keine Ehen, sondern: nichteheliche Familien, Alleinerziehende mit Kind, Patchwork-Familien oder Regenbogenfamilien. Für viele dieser heute selbstverständlichen Familienkonstellationen gibt es keinen klaren Rahmen, der ihre Rechte benennt und ihre Familienform absichert. Wir wollen das Familienrecht weiterentwickeln und für diese Familien ein Angebot schaffen, das sie in ihrer Verantwortung als Eltern rechtlich stärkt (Rechtsinstitut der elterlichen Mitverantwortung). Damit wollen wir klar regeln, welche Rechte und Pflichten, beispielsweise in der Schule, beim Arztbesuch oder im Alltag, aber auch welche Verantwortung für das Kind die leiblichen und die nicht leiblichen, aber miterziehenden Eltern haben.

DIE LINKE

Die Vielfalt der Familien wird bei den Linken ebenfalls benannt. Sie fordern eine Gleichstellung und eine Anerkennung aller Familienformen, und sie wenden sich ausdrücklich gegen einen privilegierten Status der Ehe. Reproduktionsmedizin wird explizit erwähnt, denn sie soll auch gleichgeschlechtlichen Paaren zur Verfügung stehen. Auch Mehrelternkonstellationen von bis zu vier Personen sollen erlaubt sein.

„Wir wollen, dass vielfältige Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz ein. Dazu gehört, die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu überwinden. Bisher sind Ehe und Lebenspartnerschaft in den Pflichten gleichgestellt (z.B. gegenseitige Unterhaltspflichten). Doch gleiche Rechte, wie z.B. ein gemeinsames Adoptionsrecht, haben sie nicht. Die Anerkennung aller Familienformen und Lebensentwürfe ist für uns leitendes Prinzip. Überkommene Privilegien der Ehe sollen überwunden werden. Deswegen sollen der besondere Schutz und die Förderung durch Staat und Gesellschaft in Zukunft nicht Ehepaaren, sondern denjenigen zu Gute kommen, die mit Kindern oder Pflegebedürftigen leben und Kompensation für daraus erwachsende Nachteile benötigen. (…)

Wir wollen die Öffnung der Ehe und das volle Adoptionsrecht für Alle. Reproduktionsmedizin muss auch nichtverheirateten und lesbischen Frauen zur Verfügung stehen. – Kinder brauchen Erwachsene, die sich liebevoll und verbindlich um sie kümmern. Eltern und Sorgeberechtigte sind nicht unbedingt dieselben Personen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch (bis zu) vier Personen Eltern für ein Kind sein können, also in Co-Elternschaft das gemeinsame Sorgerecht innehaben. Neben den Pflichten betrifft das auch Rechte wie Kinderfreibeträge und Rentenansprüche. Diese vertraglich zu regelnde Verbindlichkeit betrifft umgekehrt auch Rechte des Kindes gegenüber allen Elternteilen, wie Unterhaltsanspruch und Erbe.“

FDP

Auch die FDP setzt sich für die Änderung des Familienrechts ein. Sie fordert neben der Ehe das Rechtsinsitut der „Verantwortungsgemeinschaft“, mit „flexiblen Bausteinen der Verantwortungsübernahme“. Der Reproduktionsmedizin ist ein eigener Absatz gewidmet. Anders als bei den übrigen Parteien wird darin die Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft ausdrücklich genannt.

Wir Freie Demokraten setzen uns für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft als Rechtsinstitut neben der Ehe ein. In einer Zeit, in der traditionelle Familienstrukturen gerade im Alter nicht immer tragen, wächst der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger Absicherung – jenseits von Verwandtschaft oder Liebesbeziehungen.Deshalb wollen wir im Bürgerlichen Gesetzbuch neben der Ehe das Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft mit flexiblen Bausteinen der Verantwortungsübernahme zwischen zwei oder mehreren Personen einführen. Um Rechtsklarheit gegenüber anderen Verpflichtungen zu wahren, dürfen diese Personen weder verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie miteinander verwandt sein. Begünstigungen durch den Staat im Steuer- und Sozialrecht, aber auch im Erbrecht, sind nur gerechtfertigt, wenn die Partner volle Unterhalts- und Einstandspflichten wie Ehepaare übernehmen.

Chancen der Reproduktionsmedizin für die Familiengründung nutzen

Wir Freie Demokraten fordern einen offenen Umgang mit den Möglichkeiten der modernen Reproduktionsmedizin. Allen Menschen muss unabhängig vom Familienstand der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten gegeben werden. Das Kindeswohl hängt von der Liebe der Eltern ab, nicht von der Art der Zeugung. Der Staat sollte sich aus den intimen Angelegenheiten heraushalten und freie Entscheidungen ermöglichen, die ethisch vertretbar sind. Eizellspenden und nicht-kommerzielle Leihmutterschaft sind in vielen Staaten der EU bereits legal und sollten auch in Deutschland unter Auflagen erlaubt werden.

AFD

Das Statement der AFD zum eigenen Familienbild fällt kurz und knapp aus, man grenzt sich mit einer Negativaussage ab:

„Wir lehnen alle Versuche ab, den Sinn des Wortes „Familie“ in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz auf andere Gemeinschaften auszudehnen und der Familie auf diesem Wege den besonderen staatlichen Schutz zu entziehen.“

 

BMJV: Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ legt Abschlussbericht vor

Im Februar 2015 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ eingerichtet. Elf namhafte Sachverständige aus den Bereichen Recht, Ethik und Psychologie [1] sollten gemeinsam klären, inwiefern das derzeitige deutsche Abstammungsrecht angesichts der Vielfalt von Familienkonstellationen und der Entwicklungen in der modernen Reproduktionsmedizin reformbedürftig ist.

Der Arbeitskreis tagte in zehn Sitzungen, an denen auch Vertreter aus mehreren Bundes- und Landesministerien teilnahmen;  Experten aus Betroffenenverbänden wurden nicht beteiligt. Am 4. Juli 2017 hat der Arbeitskreis nun seinen 134 Seiten starken Abschlussbericht  „Abstammungsrecht“ offiziell an den Bundesjustizminister übergeben.

Wie zu erwarten war, stellt das Expertengremium vielfachen Reformbedarf für das geltende Abstammungsrecht fest. Es wurden insgesamt 91 Thesen zur Modernisierung des Abstammungsrechts vorgelegt.

Familienrechtlicher Regelungsbedarf im Bereich Samenspende

Besonders interessant sind für Familien, die mit Hilfe einer Samenspende gegründet werden, die Änderungsempfehlungen in den Berichtsabschnitten B.II bis III, sowie E, F.I und teilweise F.II. Diese machen zusammen beinahe die Hälfte der gesamten Reformvorschläge aus.

  • Grundgedanke

Die Reformvorschläge des Arbeitskreises sind von der Grundidee getragen, eine rechtliche Gleichsetzung von „Wunschelternschaft“ mit „natürlicher Elternschaft“ zu erreichen. Neben der Mutter wird die zweite Elternstellung mit der Person besetzt, die mit der Partnerin in die Samenspende eingewilligt hat. Die Erklärung, die Elternschaft zu übernehmen, tritt rechtlich an die Stelle des natürlichen Zeugungsaktes. Intendierte und faktische Verantwortungsübernahme werden damit betont.

  • Sprachregelungen

Die Experten plädieren für eine präzisere Sprache. Vor allem der mißverständliche Begriff „Abstammung“ sollte abgschafft werden und durch die genauere Bezeichnung „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ ersetzt werden. Diese etwas sperrige Bezeichnung macht deutlich, dass es bei der rechtlichen Bestimmung von Eltern-Kindschaftsverhältnissen eben nicht automatisch nur auf die genetische Abstammung ankommt, sondern auch andere Leitprinzipien (intendierte und tatsächliche Verantwortungsübernahme, Verursacherprinzip) als Zuordnungskritierien Gewicht haben (S. 21-30).

Auch findet sich am Schluss des Berichtes ein Glossar, das circa zwanzig Begriffe klärt (S. 103-106). So werden statt (ab-)wertender Begriffe wie  „Wunscheltern“ oder „Bestelleltern“ neutralere Termini wie „intendierte Eltern“ genutzt. Verschiedene Aspekte von Elternschaft werden explizit durch unterschiedliche Adjektive gekennzeichnet.

  • Einführung der Mit-Mutterschaft

Im Sinne der Gleichstellung plädiert die Expertenkommission dafür, Co-Mütter in einer lesbischen Partnerschaft von vornherein als zweiten Elternteil („Mit-Mutter“ ) anzuerkennen, so wie auch weiterhin ein Ehemann als „richtiger“ Vater eines mit Samenspende gezeugten Kindes gelten soll (Thesen 50-52).

Das Zwei-Eltern-Prinzip soll allerdings weiterhin Leitprinzip sein (Thesen 62-63, S. 75-76). Eine rechtliche Mehr-Eltern-Konstellation („multiple Elternschaft“ – etwa mit bis zu vier Elternteilen, wie dies juristisch möglich ist in den Niederlanden oder British Columbia (Kanada) –  soll es nicht geben.

  • Samenspende im privaten System

Samenspende im privaten System (sog. „Bechermethode“, durch Spender aus dem Bekanntenkreis, aus Internetforen, von ausländischen Samenbanken privat bezogen) sollte der Samenspende im medizinischen System hinsichtlich der Elternstellung gleichgestellt werden, sobald ein ausdrücklicher Verzicht des Spenders auf die rechtliche Vaterposition und eine Einwilligung der intendierten Eltern vorliegt. (These 48).

Ungeklärt bleibt allerdings, ob eine private Insemination mit Spendersamen überhaupt mit dem Medizin- und Geweberecht vereinbar ist (S.65)

  • Das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung und Einrichtung eines Spenderregisters

Die kurz gehaltenen Berichtsabschnitte zum Auskunftsrecht der Kinder und zum Spenderregister (Thesen 64-74) decken sich ziemlich mit den Regelungen, die im Zuge der Gesetzgebung des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) gerade erst verabschiedet wurden. Der Ausschluss des Samenspenders als rechtlicher Vater und die Einrichtung eines zentralen Samenspenderregister sind mit dem neuen Gesetz bereits beschlossen.

Die Empfehlungen der Expertenkommission gehen über das SaRegG hinaus, indem das Spenderregister auch für Bekannte Spender im medizinischen System (These 48.3) und für die Embryonenspende (These 74) geöffnet werden soll.

Als weitere Maßnahmen, die beim SaRegG (noch) nicht umgesetzt wurden, werden genannt:

– In Altfällen, in Fällen privater Samenspende und  bei Samenspenden aus dem Ausland sollte eine freiwillige Registrierung im zentralen Register möglich gemacht werden (These 65, S. 79-80).

– Der Samenspender sollte zwar keinen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Identität der Kinder haben, aber er sollte erfahren dürfen, wie viele Kinder aus seiner Spende hervorgegangen sind (Thesen 72-73, S. 81).

– Außerdem sollte das Auskunftsverfahren durch dezentrale Beratungsangebote begleitet werden, die von unterschiedlichen vorhandenen Beratungsstellen bereitgestellt werden sollten (These 71, S. 81).

– Dem Kind sollte der Anspruch einer statusunabhängen Feststellung der genetischen Vaterschaft des Samenspenders eingeräumt werden, da es theoretisch immer möglich sein kann, dass es doch nicht von dem registrierten Samenspender abstammt. Für diese Klärung ist der Vortrag eines Anfangsverdachtes notwendig. (Thesen 84 – 85, S. 86)

  • Eingeschränktes Anfechtungsrecht des Kindes

Das Kind soll die rechtliche Vaterschaft wegen nicht bestehender genetischer Abstammung weiterhin anfechten können (These 45). Dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: wenn a) der Vater gestorben ist, b) der Vater eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat, c) wenn der Vater einverstanden ist oder d) keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung entstanden ist.

Hierzu gab es im Arbeitskreis allerdings einige Gegenstimmen, die das Anfechtungsrecht lieber gänzlich abgeschafft oder anders ausgestaltet sähen.

Aussicht

In den politischen Diskussionen der letzten Monate wurde immer wieder auf die Ergebnisse  des Arbeitskreises im Sommer 2017 verwiesen, die man noch abwarten wolle. Der Abschlussbericht wurde „in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit mit großer Spannung erwartet“, so Justizminister Maas. ( – Die allererste Medienresonanz auf den Bericht fiel allerdings noch eher schwach aus.)

Maas (SPD) lobte den Bericht des Arbeitskreises als eine „großartige Orientierungs- und Entscheidungshilfe“. Die familienpolitische Sprecherin Brantner von den GRÜNEN kommentierte den Bericht gegenüber N24,  die SPD werde „auf den letzten Metern in der Familienpolitik modern“, die Mit-Mutterschaft sei überfällig.

DI-Netz befürwortet die Empfehlungen der Experten – die rechtliche Bewertung der Samenspende, die Rollen der Beteiligten und die Ansprüche an ein Spenderregister sowie die konkreten Regelungsvorschläge entsprechen ganz unseren Forderungen. Das Ergebnis des Arbeitskreises ist ein tatkräftiger und gelungener Ordnungsentwurf für das deutsche Familienrecht. Wenn alle Vorschläge der Expertenkommission tatsächlich umgesetzt würden, wäre das für Deutschland ein beträchtlicher Fortschritt – vielleicht weniger eine „moderate Fortentwicklung“ (S.14) als doch eine „Revolution“, wie die Süddeutsche Zeitung titelte.

Seit der Veröffentlichung des Berichtes gab es allerdings auch schon einige kritische Stimmen:

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU Winkelmeier-Becker bezeichnete die Umbenennung des Abstammungsbegriffes in „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ als „grotesk“ und nicht nah genug an der Alltagssprache. Sie betonte, dass für sie weiterhin „das christliche Menschenbild der entscheidende Maßstab“ sei. Bei der „sogenannten Mit-Mutterschaft“ sei die Union „sehr zurückhaltend“. Winkelmeier-Becker räumte ein, „wenn bestehende Auskunftsmöglichkeiten [des Spenderregisters] ausgeweitet werden können“, sei man „dafür offen“.

Der Lesben-und Schwulenverband LSVD begrüßte zwar, dass jetzt konkrete Reformvorschläge vorliegen, ihm gehen sie allerdings „nicht weit genug“, sie seien auch zu „vage“. Der LSVD fordert weiterhin ein Rechtsinstitut der Elternschaftsvereinbarung, die bereits vor der Zeugung getroffen wird, sowie einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien von bis zu vier Elternpersonen. Mit ähnlichen Positionen äußerten sich Katja Suding und Michael Kauch von der FDP.

Wolfgang Janisch, Journalist der „Süddeutschen Zeitung“ bezeichnete die Reformvorschläge hinsichtlich der Elternverantwortung als „grundvernünftig“, zugleich seien sie „ärgerlich“, da sie „ins Nirwana der endenden Legilaturperiode geschickt“ würden. Eine Expertise, die die Debatte voranbringt, hätte einen umfassenderen Auftrag benötigt, um entschlossener auch die brisanteren Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft anzugehen, so Janisch.

Am Ende ist in der Tat nicht klar, was aus den Empfehlungen des Arbeitskreises eigentlich werden wird. Die jetzige Legislaturperiode ist bald vorbei, und es ist offen, wie sehr sich der zukünftige Gesetzgeber eine konsequente Umsetzung dieser Expertise zur Aufgabe machen wird.

 

[1] Dr M.-M. Hahne, Prof. Dr. Dr. D. Coester-Waltjen, Prof. Dr. R. Ernst, Prof. Dr. T. Helms, Prof. Dr. M. Jestaedt, Dr. H. Kindler, Dr. T. Meysen, Prof. Dr. U. Sachsofsky, Prof. Dr. E. Schumann, W. Schwackenberg, Prof. Dr. C. Woopen

Save the Date: Tagung 3./4.11.2017 „Familiengründung mit Hilfe Dritter“ plus Mitgliederversammlung DI-Netz

Am Freitag, den 3.11. und Samstag, den 4.11.2017 wird in Göttingen eine interdisziplinäre Tagung stattfinden, die auch für Familien und Kinderwunschpaare interessant ist.

Im Zentrum steht die assistierte Reproduktion – die Familiengründung mit Hilfe Dritter. Aus Sicht von Medizin, Ethik, Recht, Beratung und aus der lebensweltlichen Perspektive von Personen, die eigene Erfahrungen mit dem Tagungsthema haben, sollen verschiedene Verfahren assistierter Reproduktion in den Blick genommen werden.

Veranstaltet wird die Tagung von den Medizinethikerinnen Prof. Dr. Claudia Wiesemann und Dr. Katharina Beier der Universität Göttingen, zusammen mit DI-Netz (vertreten durch Claudia Brügge) und Petra Thorn von BKiD. DIe Tagung findet in dem Tagungsgebäude „Alte Mensa“ statt.

Für DI-Netz ist das Tagungskonzept ganz besonders: Wir werden den zweiten Konferenztag – der sich dem Thema Familien nach Samenspende widmet – wesentlich mitgestalten. Die Lebenswirklichkeit unserer Familien steht dabei im Zentrum, und einige Mitglieder und Ehrenmitglieder aus dem DI-Netz werden am Samstag eigene Workshops und Vorträge anbieten. Wir hoffen, dass neben den Fachleuten auch viele Familien – Eltern und gern mit Kindern – anreisen können. Alle Erwachsenen sind eingeladen mitzudiskutieren.

Im Anschluss an die Tagung wird am Samstagnachmittag unsere diesjährige Mitgliederversammlung des DI-Netzes stattfinden. Also: Bitte alle schon mal den Termin 3./4.November vormerken!

Die meisten Familien werden sich wohl in der Göttinger Jugendherberge einquartieren, die nicht weit von dem Tagungsgebäude ist. Also ruhig schon mal ein Zimmer für die eigene Familie reservieren! Am Samstagabend können ja diejenigen Familien, die Lust dazu haben, gern auch noch zum Ausklang etwas Zeit mit den Kids in der Jugendherberge verbringen.

Noch Plätze frei! Nächstes Seminar zur Aufklärung bei Samenspende

Seminar im Juni: “Offen gesprochen – wie können wir über die Samenspende sprechen?“

Das DI-Netz bietet Seminare an für Eltern, die sich mit Fragen der Aufklärung befassen wollen. Das Seminar liefert konkrete Ideen, wie sich das Gesprächsthema Samenspende angehen lässt und hilft drei wesentliche Punkte zu klären:

Wie spreche ich mit meinem Kind über die Tatsache der donogenen Zeugung?

Und:

Wie gehe ich im sozialen Umfeld (Freunde, Verwandte, Schule etc.) mit dem Thema um?

Und:

Wann will ich darüber reden, wann nicht?

Dazu kann bei Eltern – oft je nach Alter des Kindes – immer wieder Klärungsbedarf auftauchen. Das DI-Netz hilft Ihnen gern weiter!

Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auch erfahren, welche konkreten Erfahrungen andere Eltern und Kinder im DI-Netz gemacht haben.

Im nächsten Seminar sind noch Plätze frei:

Sonntag, den 11. Juni 2017, Bielefeld, 13 – 18 Uhr, Leitung: Dipl.Psych. C. Brügge (Vorsitzende und Gründungsmitglied DI-Netz)

Kosten: 35 € /Person

Die Teilnahme ist für Einzelpersonen und für Paare möglich.

Anmeldung und Fragen unter: claudia.bruegge[at]di-netz.de. (Bitte Name, Adresse und Alter des Kindes angeben.)