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Vortrag über DI-Netz

Mit Spendersamen zum eigenen Kind – aus Elternperspektive

DI-Netz hat 2013 bei einem Symposium der Erlanger Samenbank einen Vortrag gehalten. Darin berichten wir über das DI-Netz, über unsere Haltung zur Samenspende, unsere Vereinsaktivitäten und unsere Forderungen an den Gesetzgeber.

> Der ganze Vortrag
> Folien zum Vortrag

Der Vortrag wurde 2014 als Aufsatz publiziert:

Simon, U.; Brügge, C. (2014) Mit Spendersamen zum eigenen Kind – aus Elternperspektive. in: Hammel, A.; Thorn, P. (Hg.) Spendersamenbehandlung in Deutschland – Alles was Recht ist?! Dokumentation des 1. Erlanger Symposiums zur Familienbildung mit Spendersamen. Mörfelden: FamART Verlag. S. 37-49.

Presseerklärung

Presseerklärung des Vereins DI-Netz zum Urteil des OLG Hamm

Das Oberlandesgericht in Hamm hat am 06.02.13 entschieden, dass eine junge Frau, die mithilfe einer Spendersamenbehandlung gezeugt wurde, die Identität des Samenspenders erfahren darf. Wir begrüßen als Verein betroffener Eltern dies grundlegende Urteil. Wir finden es richtig, dass bei der Rechtsgüterabwägung dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung Vorrang gegeben wird.

DI-Netz ist ein Verein, der die Interessen von Familien vertritt, die sich mithilfe einer Samenspende (DI) gegründet haben oder diesen Weg in Erwägung ziehen. Unser Ziel ist es, die rechtliche Lage und die gesellschaftliche Akzeptanz von DI-Familien, zu verbessern. Die meisten von uns sind bereits seit einigen Jahren bei IDI und di-familie.de aktiv, wo interessierte Familien miteinander in Kontakt kommen.

Es dürfte Teile der Öffentlichkeit überraschen, dass es mittlerweile viele Eltern gibt, die offen mit der Spendersamenbehandlung umgehen. Für uns ist es selbstverständlich, uns für die frühe, altersgerechte Aufklärung unserer Kinder über ihre Entstehungsgeschichte einzusetzen. Aus unserer Erfahrung stellt es für Familien keine Bedrohung dar, dies Thema frühzeitig mit dem Kind anzusprechen, während eine späte Mitteilung unter ungünstigen Bedingungen meist schockartig erlebt wird und den familiären Frieden massiv stört.

Über zivilrechtliche Einzelfallentscheidungen hinaus braucht es aus unserer Sicht noch zusätzliche gesetzliche Weichenstellungen. Deshalb haben wir uns bereits im letzten Sommer mit der Forderung nach einem nationalen Spenderregister persönlich an die Bundeskanzlerin gewandt, ebenso an das Familien- und das Justizministerium. Wir warten noch auf eine Antwort von politischer Seite. Das Urteil von Hamm zeigt, dass es weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf gibt, wie z.B. die Freistellung des Samenspenders von allen juristischen Rechten und Pflichten der Vaterschaft sowie die Abschaffung des Anfechtungsrechtes der Ehelichkeit.

Schnell wird übersehen, dass Kinder, die aus einer Donogenen Insemination entstanden sind, bereits einen Vater haben. Es sind die Väter, die sich von Anbeginn für die Zeugung ihres Kindes mithilfe einer Samenspende ausgesprochen haben, die sich um das Kind kümmern, eine innige Bindung zu ihm aufgebaut haben und selbstverständlich finanziell für das Kind sorgen. Der emotionalen Bindung zwischen Vater und Kind sind wir uns sicher. Und wir wissen, dass unsere Kinder im Spender keinen echteren Vater suchen, sondern etwas über ihre Entstehung und ihr Gewordensein herausfinden wollen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn das Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Hamm dazu führt, dass sich das öffentliche Bewusstsein für die Lebenssituation von uns Betroffenen schärft. Wir brauchen mehr Verständnis für die verzweifelten Notlagen von ungewollt kinderlosen Paaren und mehr Anerkennung für das Familienglück, das die Spender und die Spendersamenbehandlung uns ermöglicht haben.

Brief an die Bundeskanzlerin

Vollständiger Brief (Originaltext)
Schreiben zur Weitergabe an die Bundeskanzlerin anlässlich einer Einladung zum persönlichen Gespräch im Bundeskanzleramt am 3.7.2012

Betroffene Eltern sehen gesetzgeberischen Handlungsbedarf:
Auch Deutschland braucht eine zentrale Dokumentationsstelle für Donogene Insemination

Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, müssen in unserer Gesellschaft verschiedene Hürden überwinden: Eine der ersten Hürden, die sie überwinden müssen, ist die finanzielle Belastung einer reproduktionsmedizinischen Behandlung. Daran scheitern bereits viele Anläufe.
Unter der Rubrik Wie wollen wir zusammenleben? Wie können wir kinderreicher und familienfreundlicher leben? Wie können Staat und Gesellschaft für mehr Sicherheit sorgen… soll nun im Rahmen des Zukunftsdialogs über Deutschland mit der Bundeskanzlerin persönlich diskutiert werden, wie die Erfüllung eines Kinderwunsches finanzierbarer gemacht werden kann.

Natürlich hören aber die Probleme der Eltern mit der assistierten Reproduktion nach einer geglückten Finanzierung und nach der geglückten Geburt eines Kindes nicht auf. So z.B. im Fall der Donogenen Insemination, der Spendersamenbehandlung, eine der vielen Behandlungsmethoden der Reproduktionsmedizin. Wenn sich Paare für den Weg der Spendersamenbehandlung entschieden haben, stoßen sie auf weitere Hürden: Wie alle Eltern wollen sie den eigenen Kindern keine künftigen Bürden auflasten. Und weil sie weit in die Zukunft ihrer Kinder denken, wissen sie, dass es absehbar ist, dass das Kind irgendwann auf wesentliche Fragen zu seiner Person stoßen wird, zum Beispiel seiner Entstehung und den Umständen seiner Zeugung. Viele Eltern werden mit ihren Kindern über die Tatsache der Spenderbehandlung offen sprechen. Und sie brauchen dafür die Sicherheit, dass ihr heranwachsendes Kind Antworten bekommen kann. Zwar steht in der frühen Entwicklungsphase von Kindern der Beziehungs- und Bindungsaufbau zu den unmittelbaren Bezugspersonen im Vordergrund; die Anonymität des Samenspenders stellt dann kein Problem dar sondern schützt in der Regel das Familiensystem. Spätestens aber in der Phase von Ablösung und Identitätsfindung kann die Frage der biologisch-genetischen Abstammung eine größere Bedeutsamkeit für das Kind bekommen. Wer der Spender ist, kann dann eine drängende, ja quälende Frage für Menschen werden, die Mithilfe der donogenen Insemination gezeugt wurden. An dieser Stelle wollen sich viele Eltern dafür engagieren, dass das erwachsen werdende Kind sein Persönlichkeitsrecht auf Wissen um die eigene Abstammung tatsächlich geltend machen kann. Wenn man aus einer Spendersamenbehandlung entstanden ist, muss man die Gewähr haben, bei Nachforschung die Identität des Spenders erfahren zu können, sobald man an den Punkt gelangt, dies für die persönliche Entwicklung zu brauchen.

Es sind Strukturen nötig, die für donogen gezeugte Menschen zuverlässig sicherstellen, dass sie Wissen über die eigene Abstammung erlangen können. Es liegt in der Verantwortung der Politik, eine gesetzlich klar definierte Struktur anzubieten, die Informationen für die sogenannten Spenderkinder zugänglich macht, ohne dass die Betroffenen als Bittsteller bei Samenbanken oder behandelnden Ärzten auftreten müssen und ohne dass sie Gefahr laufen, dass diese Informationen über die Jahre bei den Behandlern verloren gehen.

Ein nationales Register könnte hierfür eine Gewähr bieten.

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