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Samenspenderregistergesetz – doch was ist mit unseren Kindern? (Gesetzgebung, Teil 13)

Kurze Meldung zum weiteren Verlauf der Gesetzgebung zum Spenderregister:

Heute am 8. März ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Samenspenderregister Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Für morgen ist die erste Lesung im Bundestagsplenum angesetzt. Es soll noch Anhörungen der Verbände und weiterer Sachverständige geben.

DI-Netz begrüßt grundsätzlich den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und freut sich, dass bereits einige Anregungen unseres Vereins aufgegriffen wurden. Doch was die Politik jetzt noch dringlichst angehen sollte, ist der Datenerhalt aus der Zeit vor 2007 – für alle Kinder, die heute älter sind als 10 Jahre.

Wir haben dazu eine Stellungnahme an die Politik geschickt und hoffen, dass sich Bundestagsabgeordnete ein Herz fassen und sich für die Interessen unserer Kinder stark machen!

Fachgespräch von DI-Netz mit Rechtsexperten der CDU (Gesetzgebung, Teil 3)

Am 7.9.16 haben sich Vertreterinnen von DI-Netz mit Rechtsexperten der CDU- Bundestagsfraktion in Berlin zu einem Fachgespräch getroffen, um darüber zu sprechen, was Familien nach Samenspende vom Gesetzgeber brauchen.

Man gab uns die Gelegenheit, offen und ausführlich darüber zu sprechen, wie wir die gesetzliche Lage und die Praxis der Spendersamenbehandlung in Deutschland derzeit erleben und bewerten.

Das Hand-Out von DI-Netz für dieses Gespräch mit dem Titel „Was brauchen Familien nach Samenspende vom Gesetzgeber“ findet sich hier.

Gesetzesantrag der Grünen im Bundestag und Stellungnahme, Teil 1

Unter dem Titel „Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende und das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung“ (BT-Drucksache 18/7655) hat die grüne Bundestagsfraktion im Februar einen Gesetzesantrag in den Bundestag eingebracht, der Vorschläge zur weiteren Regulierung der Samenspende macht, insbesondere zur Absicherung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung.

Zu dem Gesetzesantrag hat DI-Netz zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung BKiD und dem reproduktionsmedizinischen Arbeitskreis AKDI eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. In dieser Stellungnahme analysieren wir ausführlich die Stärken und Schwächen des grünen Entwurfs.

Woopen: Spenderregister nötig

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 19.5. hat sich die ehemalige Ethikrat-Vorsitzende und Medizinethikerin Christiane Woopen für ein zentrales Spenderregister bei einer unabhängigen Bundesbehörde ausgesprochen.  Immerhin stelle das Wissen um die eigene Herkunft einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsbildung dar. Die derzeitige gesetzliche Regelung sei allerdings nicht zufriedenstellend. Ein Spenderregister könnte angesiedelt sein bei dem BAFzA, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, so Woopen. Eine solche zentrale Dokumentationsstelle würde den Menschen, die durch Samenspende oder auch durch Embryonenspende gezeugt worden sind, einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen zu Informationen über den Spender. Der Zugang zu Spenderinformationen sollte elternunabhängig und ohne Begründungsbedarf erfolgen.

Woopens Einschätzung stimmt überein mit der kürzlichen Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur „Embryospende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung“ (S. 128).

 

 

Embryonenspende

Es gibt drei neue Infos zur Embryonenspende:

1.) Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates

Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Embryonenspende mit dem Titel „Embryospende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung“ wurde veröffentlicht. Die ausführliche Langfassung läßt sich hier nachlesen, die Pressemitteilung des Ethikrates hier und das Statement der Vorsitzenden Prof. Christiane Woopen hier.

2.) Tagung „Ethics of embryo donation“ der Fakultät für Philosophie Universität Potsdam, 7.-8.4.16

Es gibt eine interessante, englischsprachige Tagung zur „Ethik der Embryonenspende“ vom 7. bis 8. April 2016  – veranstaltet von Prof. Felicitas Krämer der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam. Das Plakat zur Tagung finden Sie hier. – DI-Netz wird auch auf der Tagung vertreten sein.

3.) Round-Table-Treffen des „Netzwerk Embryonenspende“ und Beratungsfachkräften

Es gab am 16.3.16 ein Treffen des „Netzwerk Embroynenspende“ mit einigen psychosozialen Beratungsfachkräften, dabei verschiedene Vorträge. Das Vortragsmanuskript von Claudia Brügge, Vorsitzende von DI-Netz, zum Vergleich von Samenspende und Embryonenspende und über die Aufklärung der Kinder findet sich hier.

 

Walter Merricks vom „Donor Conception Network“ in Berlin

Walter Merricks und seine Frau Olivia Montuschi haben 1993 gemeinsam mit anderen Familien unsere englische Partnerorganisation, das Donor Conception Network, gegründet. Das DCN hat mittlerweile über 2000 Mitglieder und ist für unser deutsches DI-Netz in vielerlei Hinsicht ein Vorbild. Walter Merricks sprach letzte Woche in Berlin auf einer reproduktionsmedizinischen Tagung (MSD, „Director’s Cut“) vor etwa hundert Ärzten über das Wohlergehen von Familien nach Gametenspende.

In seinem Vortrag Donor conception families: how do they fare best?“ problematisierte er die Kultur der Geheimhaltung, wie sie in der Vergangenheit vorherrschte, und berichtete darüber, was in Großbritannien von seiten der Regierung alles getan worden ist, um die Situation und die Rechte für Familien nach Gametenspende zu verbessern. Er erläuterte die große Bedeutung der Familiennetzwerke und erzählte von der vielfältigen Unterstützung, die unsere Organisationen „Donor Conception Network“, „Donor Sibling Registry“ und „DI-Netz“ bieten. Er zeigte auf, was Ärzte tun können, um sich für mehr Offenheit einzusetzen und gab der deutschen Politik den Rat, das Verbot der Eizellspende zu überdenken. Zum Abschluß seines Vortrages zeigte er den schönen Kurzfilm über das „Donor Conception Network“, der mit deutschem Untertitel auch auf unserer Webseite zu sehen ist.

 

 

 

 

Anteilige Kostenübernahme? DI-Netz beim Gesundheitsausschuss im Bundestag

Am 14.10. war DI-Netz zusammen mit Vertretern anderer Verbände zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages als Sachverständige eingeladen.

Es ging um einen Gesetzesentwurf der Grünen. Die Grünen schlagen eine anteilige Kostenübernahme der GKV auch bei unverheirateten und lesbischen Kinderwunschpatientinnen vor. Damit wird auch das Thema Samenspende relevant.

Da die Grünen Oppositionspartei sind, ist die Umsetzung des Änderungsvorschlags unwahrscheinlich. Zudem reagiert die Politik auf Forderungen nach Ausweitung der Finanzierung generell eher reserviert. So war der Anhörungsverlauf insgesamt auch eher konservativ und abwehrend.

Nur solche Verbände, die in der psychosozialen Beratungspraxis viel mit Patientinnen und ihren Familien zu tun haben, fanden unterstützende Worte in ihren Stellungnahmen. Neben DI-Netz waren dies BKiD, ProFamilia und Wunschkind e.V..

Die Stellungnahme von DI-Netz ist neben elf weiteren auf der Webseite des Bundestages nachzulesen.

Samenspende als Adoption regeln? DI-Netz bei den GRÜNEN im Bundestag

Am Montag (12.10.2015) war DI-Netz bei der grünen Bundestagsfraktion zu einem Fachgespräch mit dem Titel „Regelungsbedarf im Adoptionsrecht“  in den Bundestag eingeladen. Zusammen mit Vertretern anderer Organisationen haben wir eine Idee der GRÜNEN diskutiert, ob sich die Samenspende gesetzlich vielleicht als Adoption regeln ließe.

Zwischen Adoption und Samenspende gibt es Gemeinsamkeiten aber vor allem gravierende Unterschiede. DI-Netz hat zusammen mit den Beratungsfachkräften von BKiD (Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung) und den Ärzten und Samenbanken des AKDI (reproduktionsmedizinischer Arbeitskreis Donogene Insemination) eine kritische Stellungnahme verfasst.

In der gemeinsamen Diskussion mit den GRÜNEN wurde dann auch mehr als deutlich, dass eine Adoptionsregelung in unserem Bereich einfach keine gute Idee wäre.

Zum Nachlesen und Ausdrucken:

Unsere Stellungnahme lesen Sie bitte hier und die Powerpoint-Präsentation hier.

Informationen zum grünen Diskussionspapier finden Sie hier und ausführlicher hier.

Nachtrag: In einem späteren Schreiben hat das DI-Netz den GRÜNEN noch näher erläutert, worin die Differenzen zwischen dem Verein „Spenderkinder“ und „DI-Netz“ bestehen. Dieser Brief findet sich hier.

 

Tagung „Donor conception: an unfamiliar path to a normal family“

Tagungsbericht von Claudia Brügge (Vorsitzende DI-Netz e.V):

Vom 26. bis 28. August 2015 fand im belgischen Gent eine Konferenz statt mit dem Titel: „Donor Conception: an unfamiliar path to a normal family“, veranstaltet von der universitären Forschungsgruppe um den belgischen Bioethiker Guido Pennings. Diese Gruppe ist bekannt dafür, dass Artikel und Bücher aus ihren Reihen („Reproductive Donation“, „Relatedness in Assisted Reproduction“) weiterführende Gedanken im Bereich der ethischen Debatte um assistierte Reproduktion liefern. Die belgische Gruppe kooperiert im Rahmen eines Forschungsverbundes mit anderen Wissenschaftlern aus Deutschland, England, Schweden, den Niederlanden und den USA, die auf der Konferenz ebenfalls ihre aktuellen Studien präsentierten. Die dreitägige Konferenz bot – sehr ambitioniert – knapp dreißig Vorträge und hatte etwa siebzig Teilnehmer.

In doppelter Hinsicht ein vielversprechendes Ereignis:

Erstens ging es nicht wie sonst oft auf entsprechenden Tagungen um Themen aus der reproduktionsmedizinischen Kinderwunschbehandlung – zeitlich also um eine Phase, bevor die Familie existiert. Ebenso wenig standen – wie sonst oft – juristische Fragestellungen im Zentrum. Vielmehr lag das Interesse diesmal auf den bereits entstandenen Familien. Ihre Familienstruktur, ihre Familienbeziehungen, und vor allem wie Familienmitglieder ihre Familie, die Gametenspende, die Spender, die jeweiligen Rollen selbst verstehen und miteinander kommunizieren.

Die zweite Besonderheit war ein echtes Highlight: Vertreter aus der euopäischen Community der Eltern und Familien nach Gametenspende haben die Tagung für ein gemeinsames Treffen genutzt. So waren Elternvertreter aus Großbritannien (Donor Conception Network), Österreich, Belgien (Donor families) und Deutschland (DI-Netz) angereist, um einander persönlich kennenzulernen und um weitere gemeinsame Pläne zu schmieden.DSC01155Europäische Elternvertreter in Gent (Belgien)

Wir haben unsere persönliche Perspektive auch bei der Tagung einbringen können; bedauerlich war allerdings, dass die Organisatoren selbst nicht schon im Vorfeld Betroffenensprecher – Mütter, Väter, Kinder oder Spender – als Redner eingeladen hatten.

Zum Verlauf der Tagung

Typische Themen waren immer wieder: Aufklärung ja-nein, Anonymität des Spenders ja-nein, Mitspracherecht bei der Spenderauswahl ja-nein, direktive oder non-direktive Beratung etc.. Und verschiedene Konstellationen wurden durchdekliniert: so reichten die Inhalte von Spezifika in Familien lesbischer Mütter über Gametenspende mit persönlich bekannten Spendern (Known Donors), Adoption, Embryonenspende und Leihmutterschaft bis hin zum Elternwerden bei Transsexualität. Besonders viel Raum bekam, wie die Familie die Gametenspende sprachlich thematisert oder nicht thematisert, wie sie ihre Wirklichkeit ko-konstruiert und sich Ansichten im Laufe der Zeit flexibel und je nach Kontext ändern. Die Analyse verlief meist entlang der eigenen Studien der Vortragenden oder zitierter qualitativer Studien. Es gab jede Menge ausführliche O-Ton-Zitate der Probanden aus den Studien. Die Stichprobenzahl der Studien war dabei meist ausgesprochen gering.

So gab es thematisch viel Input, von dem man allerdings auch schon einiges aus der Fachliteratur kennen konnte. Man mußte sich immer mal wieder fragen, was in den vielen Einzelbeiträgen eigentlich substantiell Neues enthalten war. Wenn thematisch auch nicht immer ganz weltbewegende Theorie, war es in jedem Fall eine lohnende Erfahrung, manche Autoren, die man aus der Literatur kennt, hier vor Ort persönlich ansprechen und miteinander ins Gespräch kommen zu können. So konnte ich mit einigen kurz reden und sehr interessante Diskussionen führen: zum Beispiel mit Veerle Provoost, Katharina Beier, Patricia Baetens, Lucy Frith, Petra Nordqvist und Ole Schou.

Die Zeit für allgemeine Diskussion war kurz, so dass im gemeinsamen Plenum Vieles nicht in die Tiefe diskutiert oder gar zu Ende geklärt werden konnte, sondern allenfalls angerissen. Einige – auch politisch – spannende Aspekte wurden manchmal erst im persönlichen Dialog in den Pausen oder im Plenum schnell noch kurz vor Ende des Tages oder schließlich ganz am Ende der Tagung thematisiert (z.B. das Spannungsverhältnis sozialer und biologischer Elternschaft oder die politische Diskussion um die längst fällige Abschaffung der Anonymität in Belgien).

Besonders beeindruckt hat mich in Gent das Zusammensein mit den Vertretern und Vertreterinnen aus den anderen Betroffenenorganisationen. Wir aßen am ersten Abend gemeinsam zu abend und es zeigte sich bei allen ein großer Bedarf, die Erfahrungen aus den jeweiligen Netzwerken auszutauschen. Wir sprachen darüber, wie sich das Donor Conception Network im Laufe der letzten zwanzig Jahre so erfolgreich entwickeln konnte, die belgische Gruppe berichtete von ihren Erfahrungen mit den Widerständen gegen die Abschaffung der Anonymität, und ich berichtete von der rasanten Entwicklung in Deutschland seit unserer Vereinsgründung und besonders im Jahr 2015.

Bei den Plenumsdiskussionen der Konferenz meldeten sich einige von uns mehrfach zu Wort. Ebenso zwei Frauen aus den beiden belgischen Organisationen für erwachsene Menschen aus Samenspende „Donorkind“ und „Donorkinderen„. Dies belebte, wie ich fand, nicht nur die akademische Vortragsroutine, es brachte auch etwas mehr Realitätsbezug und vielleicht erst den emotionalen Gehalt des Themas in den Raum.

Andere Länder, andere Sitten

In Belgien gibt es eine lebenslange Anonymität der Spender, die streng vorgegeben ist. Den Kliniken ist es untersagt, das Angebot identifizierbarer Spender zu machen. Die Reserviertheit in Belgien gegenüber dem möglichen Interesse des Kindes an der Kenntnis der Abstammung war während der Tagung insbesondere von Seiten der Organisatoren deutlich zu spüren (1,)(2) Zugleich zeigte sich der liberale und selbstverständliche Umgang mit solchen reproduktionsmedizinischen Techniken, die in Deutschland verboten sind. So wurde in keinem der dortigen Vorträge die ethische Zulässigkeit der Samen-, Eizell- oder Embryonenspende irgendwie infrage gestellt. Manche äußerten Verwunderung, als ich ihnen davon berichtete, dass beispielsweise die Eizellspende in Deutschland verboten ist. Eine interessante Erfahrung war es zudem für mich – und so ging es offenbar auch einer anderen deutschen Teilnehmerin –, nach dem Zeitpunkt der Abschaffung der Anonymität in Deutschland gefragt zu werden. Sollte man antworten: seit 1989 (BVErfG), oder seit 2007 (TPG) oder in praxi noch gar nicht wirklich? Um die deutsche Situation zu beschreiben, muss man weit ausholen und differenzieren zwischen allgemeinem Kenntnisrecht unserer Kinder, Dokumentationspraktiken der Ärzte, realen Auskunftschancen und -erfolgen, je nach Alter des Kindes, Wahl der Samenbank, Prozessierfreudigkeit…sowas soll im Ausland mal jemand verstehen.

— Eine weitere, sehr schöne Zusammenfassung der Inhalte der Tagung findet sich auf der englischen Webseite von Olivia Montuschi . Olivia ist Mitbegründerin des Donor Conception Networks und Ehrenmitglied im deutschen DI-Netz.

 

Expertenanhörung des Deutschen Ethikrats zur Embryonenspende

Der Deutsche Ethikrat bereitet derzeit eine Stellungnahme zur Embryonenspende vor und hat DI-Netz zu einer Expertenanhörung eingeladen.

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Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Prof. Dr. med. Christiane Woopen und der Sprecher für DI-Netz e.V. Dipl.Psych. Ulrich Simon bei der Expertenanhörung der AG Embryonenspende am 26.5.15 in Berlin (Foto: C. Brügge)

Am 11. Mai hatten bereits Vertreter des „Netzwerk Embryonenspende“ und  die Sozialwissenschaftlerin Fiona MacCallum aus Großbritannien ihre Vorträge gehalten. Für unser Familiennetzwerk DI-Netz referierte am 26. Mai unser Vereinsmitglied Ulrich Simon, zusammen mit Claudia Brügge. Danach eine Vertreterin der Gruppierung der sogenannten „Spenderkinder“. Im Anschluß an die beiden Vorträge ergab sich eine rege und kontroverse Diskussion.

Beide Sitzungen waren nicht-öffentlich. Die Ratsmitglieder der „AG Embryonenspende“ hatten im Vorfeld zwölf Fragen an die eingeladenen Referenten und Referentinnen formuliert. Der Inhalt der Fragen reichte von der Aufklärung und dem Kenntnisrecht des Kindes über die gesetzliche Regelung und dem Mitspracherecht der abgebenden und empfangenden Eltern bis hin zum befürchteten Fremdheitserleben zwischen Eltern und Kind. Durchweg ging es sowohl um Gemeinsamkeiten als auch um Unterschiede zwischen Samen- und Embryonenspende.

Die deutsche Vereinigung DI-Netz hat vor allem die Familiengründung mit Samenspende zum Thema – nicht die Embryonenspende. Daher taten wir für die Beantwortung der Fragen zweierlei:  Erstens haben wir uns im Rahmen einer internen Expertenumfrage an die Fachleute innerhalb unseres Vereins gewandt, die bereits einiges mehr über die Embryonenspende wissen als die meisten von uns. Zweitens haben wir uns in unserem Vortrag von dem eigenen Erfahrungshintergrund her – der Samenspende in Deutschland – an die Fragen zur Embryonenspende angenähert.

Bei der internen Expertenumfrage im DI-Netz befragten wir zunächst unsere beiden Moderatorinnen der Internetforen, und ebenso fünf der Ehrenmitglieder des Vereins. Die psychosoziale Beraterin Dr. Petra Thorn und die Rechtsanwältin Dr. Helga Müller haben sich freundlicherweise bereit erklärt, die zwölf Fragen des Ethikrats aus ihrer Perspektive zu beantworten. Ebenso drei Ehrenmitglieder aus dem internationalen Ausland, denn dort wird die Embryonenspende schon länger praktiziert: Prof. Ken Daniels (Neuseeland), Olivia Montuschi & Walter Merricks (DCN, Großbritannien) und Wendy Kramer (Donor Sibling Registry, USA). Wir möchten ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken, dass sie uns ihre Einschätzung zur Verfügung gestellt haben.

Bemerkenswert ist, dass sich offenbar keiner der von uns befragten Experten für ein Verbot der Embryonenspende ausspricht. Alle machen gleichwohl deutlich, dass bei der Spende von Embryonen auf eine ganz besonders sorgfältige Regelung zu achten ist und dass die anstehenden Themen für die betroffenen Paare und ihre Kinder besonders komplex und eine echte Herausforderung sind.

(Die schriftliche Ausfertigung des Vortrags sowie des Readers mit den Experteneinschätzungen können Sie oben im Text anklicken, sind aber auch in Papierform bei DI-Netz erhältlich.)