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Termine 2018 – Vorbereitungsseminare „Familiengründung mit Samenspende – unser Weg!?“

Das DI-Netz bietet Informationsseminare an für Paare und Einzelpersonen, die darüber nachdenken eine Samenspende zu nutzen. Das Seminar soll helfen, Antworten auf eigene Fragen zu finden und für sich eine gute Entscheidung für oder auch gegen eine Samenspende zu treffen.

Die nächsten Termine sind:

Sonntag, 11. März 2018, 11-16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 24. Juni 2018, 11-16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 23. September 2018, 11- 16 Uhr; Bielefeld

 Sonntag, 25. November 2018, 11- 16 Uhr; Bielefeld

 Das Seminar bietet:

  • Information zu juristischen, medizinischen und psychologischen Aspekten der Spendersamenbehandlung
  • Informationen zur Wahl des Arztes, der Samenbank und der Spenderauswahl: Was können Sie beachten?
  • Informationen über die Entwicklung von Kindern nach Samenspende: Wie geht es den Kindern? Sollten Sie mit dem Kind später über die besondere Zeugungsart sprechen?
  • Hilfestellung bei der Überlegung, ob Sie mit Freunden, nahen Verwandten oder Außenstehenden über die Samenspende sprechen wollen.

Teilnehmerzahl: 8 – 18 Personen

Kosten: 45 Euro pro Person

ermäßigt für Mitglieder des DI-Netz e.V. 25 Euro pro Person

Rücktritt: bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 50% Erstattung

Anmeldung:

Per Post oder via Email an: info@di-netz.de

Bitte geben Sie Ihre Postadresse, evtl. Email und Ihre Telefon-nummer an. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen.

Seminarleitung:

Claudia Brügge, Jg. 67, Psychologische Psychotherapeutin, BKiD-zertifiziert für Beratung bei Gametenspende

Ulrich Simon, Jg. 65, Familientherapeut, Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut

Beide sind Eltern nach Samenspende und leben mit ihrer Tochter in Bielefeld.

BMJV: Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ legt Abschlussbericht vor

Im Februar 2015 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Arbeitskreis „Abstammungsrecht“ eingerichtet. Elf namhafte Sachverständige aus den Bereichen Recht, Ethik und Psychologie [1] sollten gemeinsam klären, inwiefern das derzeitige deutsche Abstammungsrecht angesichts der Vielfalt von Familienkonstellationen und der Entwicklungen in der modernen Reproduktionsmedizin reformbedürftig ist.

Der Arbeitskreis tagte in zehn Sitzungen, an denen auch Vertreter aus mehreren Bundes- und Landesministerien teilnahmen;  Experten aus Betroffenenverbänden wurden nicht beteiligt. Am 4. Juli 2017 hat der Arbeitskreis nun seinen 134 Seiten starken Abschlussbericht  „Abstammungsrecht“ offiziell an den Bundesjustizminister übergeben.

Wie zu erwarten war, stellt das Expertengremium vielfachen Reformbedarf für das geltende Abstammungsrecht fest. Es wurden insgesamt 91 Thesen zur Modernisierung des Abstammungsrechts vorgelegt.

Familienrechtlicher Regelungsbedarf im Bereich Samenspende

Besonders interessant sind für Familien, die mit Hilfe einer Samenspende gegründet werden, die Änderungsempfehlungen in den Berichtsabschnitten B.II bis III, sowie E, F.I und teilweise F.II. Diese machen zusammen beinahe die Hälfte der gesamten Reformvorschläge aus.

  • Grundgedanke

Die Reformvorschläge des Arbeitskreises sind von der Grundidee getragen, eine rechtliche Gleichsetzung von „Wunschelternschaft“ mit „natürlicher Elternschaft“ zu erreichen. Neben der Mutter wird die zweite Elternstellung mit der Person besetzt, die mit der Partnerin in die Samenspende eingewilligt hat. Die Erklärung, die Elternschaft zu übernehmen, tritt rechtlich an die Stelle des natürlichen Zeugungsaktes. Intendierte und faktische Verantwortungsübernahme werden damit betont.

  • Sprachregelungen

Die Experten plädieren für eine präzisere Sprache. Vor allem der mißverständliche Begriff „Abstammung“ sollte abgschafft werden und durch die genauere Bezeichnung „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ ersetzt werden. Diese etwas sperrige Bezeichnung macht deutlich, dass es bei der rechtlichen Bestimmung von Eltern-Kindschaftsverhältnissen eben nicht automatisch nur auf die genetische Abstammung ankommt, sondern auch andere Leitprinzipien (intendierte und tatsächliche Verantwortungsübernahme, Verursacherprinzip) als Zuordnungskritierien Gewicht haben (S. 21-30).

Auch findet sich am Schluss des Berichtes ein Glossar, das circa zwanzig Begriffe klärt (S. 103-106). So werden statt (ab-)wertender Begriffe wie  „Wunscheltern“ oder „Bestelleltern“ neutralere Termini wie „intendierte Eltern“ genutzt. Verschiedene Aspekte von Elternschaft werden explizit durch unterschiedliche Adjektive gekennzeichnet.

  • Einführung der Mit-Mutterschaft

Im Sinne der Gleichstellung plädiert die Expertenkommission dafür, Co-Mütter in einer lesbischen Partnerschaft von vornherein als zweiten Elternteil („Mit-Mutter“ ) anzuerkennen, so wie auch weiterhin ein Ehemann als „richtiger“ Vater eines mit Samenspende gezeugten Kindes gelten soll (Thesen 50-52).

Das Zwei-Eltern-Prinzip soll allerdings weiterhin Leitprinzip sein (Thesen 62-63, S. 75-76). Eine rechtliche Mehr-Eltern-Konstellation („multiple Elternschaft“ – etwa mit bis zu vier Elternteilen, wie dies juristisch möglich ist in den Niederlanden oder British Columbia (Kanada) –  soll es nicht geben.

  • Samenspende im privaten System

Samenspende im privaten System (sog. „Bechermethode“, durch Spender aus dem Bekanntenkreis, aus Internetforen, von ausländischen Samenbanken privat bezogen) sollte der Samenspende im medizinischen System hinsichtlich der Elternstellung gleichgestellt werden, sobald ein ausdrücklicher Verzicht des Spenders auf die rechtliche Vaterposition und eine Einwilligung der intendierten Eltern vorliegt. (These 48).

Ungeklärt bleibt allerdings, ob eine private Insemination mit Spendersamen überhaupt mit dem Medizin- und Geweberecht vereinbar ist (S.65)

  • Das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung und Einrichtung eines Spenderregisters

Die kurz gehaltenen Berichtsabschnitte zum Auskunftsrecht der Kinder und zum Spenderregister (Thesen 64-74) decken sich ziemlich mit den Regelungen, die im Zuge der Gesetzgebung des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) gerade erst verabschiedet wurden. Der Ausschluss des Samenspenders als rechtlicher Vater und die Einrichtung eines zentralen Samenspenderregister sind mit dem neuen Gesetz bereits beschlossen.

Die Empfehlungen der Expertenkommission gehen über das SaRegG hinaus, indem das Spenderregister auch für Bekannte Spender im medizinischen System (These 48.3) und für die Embryonenspende (These 74) geöffnet werden soll.

Als weitere Maßnahmen, die beim SaRegG (noch) nicht umgesetzt wurden, werden genannt:

– In Altfällen, in Fällen privater Samenspende und  bei Samenspenden aus dem Ausland sollte eine freiwillige Registrierung im zentralen Register möglich gemacht werden (These 65, S. 79-80).

– Der Samenspender sollte zwar keinen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Identität der Kinder haben, aber er sollte erfahren dürfen, wie viele Kinder aus seiner Spende hervorgegangen sind (Thesen 72-73, S. 81).

– Außerdem sollte das Auskunftsverfahren durch dezentrale Beratungsangebote begleitet werden, die von unterschiedlichen vorhandenen Beratungsstellen bereitgestellt werden sollten (These 71, S. 81).

– Dem Kind sollte der Anspruch einer statusunabhängen Feststellung der genetischen Vaterschaft des Samenspenders eingeräumt werden, da es theoretisch immer möglich sein kann, dass es doch nicht von dem registrierten Samenspender abstammt. Für diese Klärung ist der Vortrag eines Anfangsverdachtes notwendig. (Thesen 84 – 85, S. 86)

  • Eingeschränktes Anfechtungsrecht des Kindes

Das Kind soll die rechtliche Vaterschaft wegen nicht bestehender genetischer Abstammung weiterhin anfechten können (These 45). Dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: wenn a) der Vater gestorben ist, b) der Vater eine schwere Verfehlung gegenüber dem Kind begangen hat, c) wenn der Vater einverstanden ist oder d) keine gefestigte sozial-familiäre Beziehung entstanden ist.

Hierzu gab es im Arbeitskreis allerdings einige Gegenstimmen, die das Anfechtungsrecht lieber gänzlich abgeschafft oder anders ausgestaltet sähen.

Aussicht

In den politischen Diskussionen der letzten Monate wurde immer wieder auf die Ergebnisse  des Arbeitskreises im Sommer 2017 verwiesen, die man noch abwarten wolle. Der Abschlussbericht wurde „in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit mit großer Spannung erwartet“, so Justizminister Maas. ( – Die allererste Medienresonanz auf den Bericht fiel allerdings noch eher schwach aus.)

Maas (SPD) lobte den Bericht des Arbeitskreises als eine „großartige Orientierungs- und Entscheidungshilfe“. Die familienpolitische Sprecherin Brantner von den GRÜNEN kommentierte den Bericht gegenüber N24,  die SPD werde „auf den letzten Metern in der Familienpolitik modern“, die Mit-Mutterschaft sei überfällig.

DI-Netz befürwortet die Empfehlungen der Experten – die rechtliche Bewertung der Samenspende, die Rollen der Beteiligten und die Ansprüche an ein Spenderregister sowie die konkreten Regelungsvorschläge entsprechen ganz unseren Forderungen. Das Ergebnis des Arbeitskreises ist ein tatkräftiger und gelungener Ordnungsentwurf für das deutsche Familienrecht. Wenn alle Vorschläge der Expertenkommission tatsächlich umgesetzt würden, wäre das für Deutschland ein beträchtlicher Fortschritt – vielleicht weniger eine „moderate Fortentwicklung“ (S.14) als doch eine „Revolution“, wie die Süddeutsche Zeitung titelte.

Seit der Veröffentlichung des Berichtes gab es allerdings auch schon einige kritische Stimmen:

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU Winkelmeier-Becker bezeichnete die Umbenennung des Abstammungsbegriffes in „rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung“ als „grotesk“ und nicht nah genug an der Alltagssprache. Sie betonte, dass für sie weiterhin „das christliche Menschenbild der entscheidende Maßstab“ sei. Bei der „sogenannten Mit-Mutterschaft“ sei die Union „sehr zurückhaltend“. Winkelmeier-Becker räumte ein, „wenn bestehende Auskunftsmöglichkeiten [des Spenderregisters] ausgeweitet werden können“, sei man „dafür offen“.

Der Lesben-und Schwulenverband LSVD begrüßte zwar, dass jetzt konkrete Reformvorschläge vorliegen, ihm gehen sie allerdings „nicht weit genug“, sie seien auch zu „vage“. Der LSVD fordert weiterhin ein Rechtsinstitut der Elternschaftsvereinbarung, die bereits vor der Zeugung getroffen wird, sowie einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien von bis zu vier Elternpersonen. Mit ähnlichen Positionen äußerten sich Katja Suding und Michael Kauch von der FDP.

Wolfgang Janisch, Journalist der „Süddeutschen Zeitung“ bezeichnete die Reformvorschläge hinsichtlich der Elternverantwortung als „grundvernünftig“, zugleich seien sie „ärgerlich“, da sie „ins Nirwana der endenden Legilaturperiode geschickt“ würden. Eine Expertise, die die Debatte voranbringt, hätte einen umfassenderen Auftrag benötigt, um entschlossener auch die brisanteren Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft anzugehen, so Janisch.

Am Ende ist in der Tat nicht klar, was aus den Empfehlungen des Arbeitskreises eigentlich werden wird. Die jetzige Legislaturperiode ist bald vorbei, und es ist offen, wie sehr sich der zukünftige Gesetzgeber eine konsequente Umsetzung dieser Expertise zur Aufgabe machen wird.

 

[1] Dr M.-M. Hahne, Prof. Dr. Dr. D. Coester-Waltjen, Prof. Dr. R. Ernst, Prof. Dr. T. Helms, Prof. Dr. M. Jestaedt, Dr. H. Kindler, Dr. T. Meysen, Prof. Dr. U. Sachsofsky, Prof. Dr. E. Schumann, W. Schwackenberg, Prof. Dr. C. Woopen

Save the Date: Tagung 3./4.11.2017 „Familiengründung mit Hilfe Dritter“ plus Mitgliederversammlung DI-Netz

Am Freitag, den 3.11. und Samstag, den 4.11.2017 wird in Göttingen eine interdisziplinäre Tagung stattfinden, die auch für Familien und Kinderwunschpaare interessant ist.

Im Zentrum steht die assistierte Reproduktion – die Familiengründung mit Hilfe Dritter. Aus Sicht von Medizin, Ethik, Recht, Beratung und aus der lebensweltlichen Perspektive von Personen, die eigene Erfahrungen mit dem Tagungsthema haben, sollen verschiedene Verfahren assistierter Reproduktion in den Blick genommen werden.

Veranstaltet wird die Tagung von den Medizinethikerinnen Prof. Dr. Claudia Wiesemann und Dr. Katharina Beier der Universität Göttingen, zusammen mit DI-Netz (vertreten durch Claudia Brügge) und Petra Thorn von BKiD. DIe Tagung findet in dem Tagungsgebäude „Alte Mensa“ statt.

Für DI-Netz ist das Tagungskonzept ganz besonders: Wir werden den zweiten Konferenztag – der sich dem Thema Familien nach Samenspende widmet – wesentlich mitgestalten. Die Lebenswirklichkeit unserer Familien steht dabei im Zentrum, und einige Mitglieder und Ehrenmitglieder aus dem DI-Netz werden am Samstag eigene Workshops und Vorträge anbieten. Wir hoffen, dass neben den Fachleuten auch viele Familien – Eltern und gern mit Kindern – anreisen können. Alle Erwachsenen sind eingeladen mitzudiskutieren.

Im Anschluss an die Tagung wird am Samstagnachmittag unsere diesjährige Mitgliederversammlung des DI-Netzes stattfinden. Also: Bitte alle schon mal den Termin 3./4.November vormerken!

Die meisten Familien werden sich wohl in der Göttinger Jugendherberge einquartieren, die nicht weit von dem Tagungsgebäude ist. Also ruhig schon mal ein Zimmer für die eigene Familie reservieren! Am Samstagabend können ja diejenigen Familien, die Lust dazu haben, gern auch noch zum Ausklang etwas Zeit mit den Kids in der Jugendherberge verbringen.

Gemeinsame Pressemitteilung von DI-Netz und BKiD: Neues Spenderregister – ohne Lösung für Altfälle und ohne Mediationsangebot? (Gesetzgebung, Teil 16)

Gemeinsame Pressemittelung von DI-Netz und BKiD zum geplanten Samenspenderregistergesetz:

Der Gesetzgeber wird in Kürze ein neues Samenspenderregister einführen, bei dem Kinder, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, auf Wunsch die Identität des Samenspenders erfahren können.

Die Deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende DI-Netz und die Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung BKiD begrüßen ausdrücklich, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung endlich auch für diese Gruppe von Menschen abgesichert wird. Dies ist nach über 40 Jahren Praxis der Samenspende mehr als überfällig.

Als Zusammenschluss von Familien nach Samenspende und als Fachorganisation für die psychosoziale Kinderwunschberatung haben wir, basierend auf unseren langjährigen Erfahrungen, wiederholt auf verschiedene Aspekte hingewiesen, die im Rahmen dieser Gesetzeseinführung berücksichtigt werden müssen, damit die Bedürfnisse aller Beteiligten bestmöglich berücksichtigt werden.

Zwei wesentliche Punkte sind beim jetzigen Stand des Gesetzesentwurfes noch absolut unzureichend gelöst und bedürfen aus unserer Sicht einer dringenden Korrektur:

  1. Kenntnisrecht für alle so gezeugten Kinder!

Die zentrale Dokumentation im Samenspenderregister soll nach dem jetzigen Gesetzesentwurf nur für diejenigen Kinder gelten, die ab Inkrafttreten des Gesetzes – Ende 2018 – gezeugt werden.

Daten aus der Zeit zwischen den Jahren 2007 und 2018 werden bereits durch das Transplantationsgesetz erfasst, und sie sind wenigstens in den Samenbanken mehrere Jahrzehnte aufzubewahren. Die Dokumentationspflicht der Samenbanken wird durch das neue Gesetz sogar noch verlängert. Doch den Kindern, die vor dem 1.8.2007 gezeugt wurden, hilft das überhaupt nicht. Denn auf sie trifft weder das Transplantationsgesetz noch die vorgesehene Übergangsregelung des neuen Gesetzes zu. Sie sind allerdings der Großteil der Menschen, die bisher auf diesem Wege in Deutschland gezeugt wurden. Geschätzt sind dies etwa 100.000 Personen.

Den Samenbanken liegen aber durchaus noch Dokumente von älteren Behandlungen vor und der Gesetzgeber müsste nun dringend etwas für den Datenerhalt tun, um eine unwiederbringliche Datenvernichtung zu stoppen!

Die Überführung aller vorhandenen Altdaten in das zentrale Register wäre ganz im Sinne aller Beteiligten! Ein Kompromiss könnte sein, wenn Samenbanken explizit verpflichtet würden, die noch vorhandenen Altdaten aus der Zeit vor 2007 in ihren eigenen Einrichtungen ebenfalls dauerhaft aufzubewahren.

2. Beratung und Mediation nötig!

Die zentrale Datenregistrierung muss ergänzt werden durch das Angebot einer psychosozialen Vor- und Nachbereitung.

Vor allem braucht es eine Mediation bei der Kontaktaufnahme von den Personen, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, und den Samenspendern, die die Anfrage möglicherweise Jahrzehnte nach ihrer Spende unvermittelt erreicht. Eine reine Datenverwaltung bei der Behörde des DIMDI und die bloße Aushändigung von Namen und Adressen werden einer potenziell emotionsgeladenen zwischenmenschlichen Dynamik nicht gerecht.

Es ist sinnvoll, solche Kontakte sowohl mit den so gezeugten Menschen und ihrer Familie als auch den ehemaligen Spendern und deren Familie vorzubereiten und zu begleiten. Hierfür bedarf es einer psychosozialen Versorgungsstruktur, die eng mit der zentralen Dokumentationsstelle des DIMDI kooperiert.

Darüber hinaus muss Vorsorge getroffen werden, dass Kinder die Möglichkeit haben, ihre genetischen Halbgeschwister kennenzulernen.

Dr. Petra Thorn, 1. Vorsitzende BKiD, Langener Str. 37, 64546 Mörfelden, 06105 22629, info@bkid.de

Dipl.-Psych. Claudia Brügge, 1. Vorsitzende DI-Netz, Turnerstr. 49, 33602 Bielefeld, 0521 9679103, info@di-netz.de

Ratgeberreihe „Offen gesprochen“ – für Eltern, die ihre Kindern aufklären wollen

Immer mehr Eltern, die ihre Familie mit Hilfe einer Samenspende gegründet haben, möchten mir ihren Kindern offen über die besondere Zeugungsgeschichte sprechen statt daraus ein Geheimnis zu machen.

Dabei helfen die verschiedenen Bände von „Offen gesprochen“, die DI-Netz herausgibt. „Offen gesprochen“ geht auf eine Ratgeberreihe zurück, die Olivia Montuschi vom Donor Conception Network (GB) vor einigen Jahren geschrieben hat und die jetzt vom DI-Netz ins Deutsche übersetzt wurde. In den einzelnen Bänden werden viele konrete Hinweise gegeben, wie Eltern mit ihren  Kindern in verschiedenen Alterstufen sprechen können, und ebenfalls wie man beispielsweise im sozialen Umfeld mit dem Thema umgehen kann.

Alle sieben deutschsprachigen Bände erscheinen im Verlag FamART von Petra Thorn: Sie sind zu beziehen unter www.famart.de (DinA4, Softcover 14€/ als pdf 11€). Die englischen Originale sind erhältlich unter www.dcnetwork.org

 

Offen 1 cover

Band 1

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Kindern bis 7 Jahre“ (FamART 2014)

Übersetzung: L. Koch, K. Lüno

36 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9811-4104-7: 14€; PDF-Version 978-3-9811-4107-8: 11€

 

 

Offen 2 coverBand 2

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Kindern zwischen 8 und 11 Jahren“ (FamART 2016)

Übersetzung: S. Hoffmann

44 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9452-7514-6: 14 €; PDF-Version 978-3-9452-7515-3: 11€

 

 

Offen cover Band 3Band 3

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Kindern zwischen 12 und 16 Jahren“ (FamART 2016, erscheint bald)

Übersetzung: A. Herbst

32 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9452-7526-9: 14 €; PDF-Version 978-3-9452-7527-6: 11 €

 

 

Offen 4 Cover

Band 4

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit älteren Kindern ab 17 Jahren“ (FamART 2016,  erscheint bald)

Übersetzung: C. Brügge

32 Seiten A4, Softcover Druck 978-3-9452-7528-3: 14 €, PDF-Version 978-3-9452-7529-0: 11€

 

 

Offen Cover Band 5Band 5

DI-Netz (Olivia Montuschi):

„Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – mit Freunden und Verwandten“ (FamART 2016)

Übersetzung: C. Brinkmann

36 Seiten A4, Softcover Druck: 978-3-9452-7516-0: 14€; PDF-Version: 978-3-9452-7517-7: 11€

 

Der Band 6 „Offen gesprochen. Über die Familienbildung mit Spendersamen reden – in „gemischten“ Familien.“ und der Band 7 „Offen gesprochen – für Freunde und Verwandte“ werden im nächsten Jahr 2017 erscheinen.

Zum Service für Vereins-Mitglieder: Vor zwei Jahren haben alle Mitglieder von DI-Netz bereits ein kostenloses Exemplar von Band 1 (für die Aufklärung von Kindern bis 7 Jahre) zugeschickt bekommen. In diesem Jahr erhielten alle Familien in unserem Verein ein weiteres Freiexemplar von Band 2 (für die Aufklärung von Kindern zwischen 8 und 11 Jahren).

„Familiengründung mit Spendersamen“ – Informationsseminar in Eigenregie

Am gestrigen Samstag, am 19.9., fand ein Vorbereitungsseminar zur „Familiengründung mit Spendersamen“ statt, das unser Verein erstmals in Eigenregie durchgeführt hat – unsere Premiere sozusagen. Solche Seminare wird DI-Netz nun circa alle Vierteljahre für interessierte Personen anbieten. Man kann sich über diese Webseite gerne dafür anmelden.

5-DSC03361Das Seminar gestern fand in Bielefeld in der Praxis unseres Vereinsmitglied Ulrich Simon statt, der das Seminar zusammen mit Claudia Brügge leitete.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen kamen mit teils ganz unterschiedlichen Hintergründen angereist, es gab aber schnell auch viele gemeinsame Themen. Wir sprachen miteinander über die unterschiedlichen Vorgeschichten jedes einzelnen, über Unsicherheiten und Skepsis gegenüber der Samenspende, und welche Hürden auf dem Weg zur Familie mit Samenspende zu nehmen sind. Wie kann ein offener und zugleich selbstschützender Umgang mit dem Thema aussehen und welche Bilder haben wir hinsichtlich der Rolle der Samenspende, des Spenders, sowie des zukünftigen Vaters? Was brauchen die Kinder? … Auch haben wir uns bemüht, Fragen zur medizinischen, rechtlichen und psychologischen Situation zu beantworten. Zum Teil ganz konkret: was beispielsweise bei der Auswahl eines Kinderwunschzentrums oder einer Samenbank zu beachten sein kann und wie die Aufklärung des Kindes und der Umgang im sozialen Umfeld im Einzelnen gestaltet werden kann. Ein klein wenig haben wir noch über weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch das Familiennetzwerk DI-Netz berichtet.

Es war praktisch, dass wir als Seminarleitung einiges aus eigener Erfahrung erzählen konnten. Und wie es der Familienalltag manchmal so will, fanden wir an diesem Nachmittag keine Betreungsmöglichkeit für unsere Tochter, so dass diese sich während des Seminars in den übrigen Praxisräumen aufhielt. Und vielleicht war es auch ganz gut, in der Entscheidungs- und Orientierungsphase mal ein Kind getroffen zu haben, das mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurde und offenbar ganz gesund und normal aussieht.

Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen äußerten am Ende, dass sie mit dem Seminar sehr zufrieden gewesen seien, sie hätten einige für sie wichtige, neue Informationen bekommen. Dankbar waren sie auch, weil sie hier einmal Gelegenheit hatten, andere Betroffene persönlich kennenzulernen und miteinander ins Gespräch zu kommen.

Das nächste Informationsseminar findet am Samstag, den 28.11.15 von 13-18 Uhr in Bielefeld statt. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Neu: Seminare von DI-Netz zur „Familiengründung mit Spendersamen“

Im DI-Netzwerk gibt es einen reichen Fundus an Erfahrungen und Kenntnissen zur Familiengründung mit Spendersamen.
Wir geben dieses Wissen gerne an andere weiter.
Deshalb freuen wir uns, zukünftig Informationsveranstaltungen zum Thema anbieten zu können, die Ihnen die eigene Entscheidung erleichtern sollen.

Informationsseminar „Familiengründung mit Samenspende – unser Weg!?

Die Spendersamenbehandlung ist mehr als eine medizinische Methode. Bevor Paare den Schritt wagen, mit Hilfe einer Samenspende ein Kind zu bekommen, machen sie sich einige Gedanken. Manche sehen einer Spendersamenbehandlung mit leichtem Herzen entgegen, andere finden diese Idee zunächst ziemlich befremdlich. In jedem Fall wollen Paare auf Dauer gut mit dem gewählten Weg leben können.

Falls Sie darüber nachdenken, eine Samenspende zu nutzen, hilft es:

• sich so viel fundierte Information zum Thema zu verschaffen wie möglich, damit Sie Ihre Situation kompetent einschätzen können.

• sich Zeit zu nehmen, die Spendersamenbehandlung gründlich miteinander zu besprechen, damit Sie mögliche Missverständnisse aus dem Weg räumen.

• andere Paare kennen zu lernen, die mit den gleichen Fragen beschäftigt sind wie SIe, damit Sie sich mit dem Thema nicht allein fühlen.

Der Rahmen eines Informationsnachmittags bietet daher eine besonders gute Gelegenheit, sich mit der Samenspende auseinanderzusetzen. Das Seminar soll Ihnen helfen, eine gute Entscheidung für oder gegen die Samenspende zu treffen.

Das Seminar bietet:

• Informationen zu juristischen, medizinischen und psychologischen Aspekten der Spendersamenbehandlung
• Informationen zur Wahl des Arztes, der Samenbank und der Spenderauswahl: Was können Sie beachten?
• Informationen über die Entwicklung von Kindern nach Samenspende: Wie geht es den Kindern? Sollten Sie mit dem Kind später über die besondere Zeugungsart sprechen?
• Hilfestellung bei der Überlegung, ob Sie mit Freunden, nahen Verwandten oder Außenstehenden über die Samenspende sprechen wollen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars erfahren, was Eltern und Kinder persönlich über die Familiengründung mit Spendersamen zu berichten haben.
Dabei soll es genügend Raum geben, sich über eigene Gedanken hinsichtlich der Samenspende auszutauschen.

Ort:

Bielefeld
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland sind willkommen. Für den Fall einer weiten Anreise sind wir Ihnen gern bei der Organisation einer Unterkunft behilflich.

Zeiten:

Unsere Info-Nachmittage finden vierteljährlich statt.

Die nächsten Termine sind:
Samstag, 6.6.2015;
Samstag, 19.9.2015;
Samstag, 28.11.2015

13-18 Uhr, inkl. Pause

Teilnehmerzahl: 8 – 18 Personen

Kosten:

40 Euro pro Person,

ermäßigt für Mitglieder von DI-Netz e.V. 15 Euro pro Person

Rücktritt: bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin 50% Erstattung.

Anmeldung:

Per Post oder via Email an info@di-netz.de.
Bitte geben Sie Ihre Postadresse, evtl. Email und Ihre Telefon-Nummer an.
Die Anmeldung ist rechtsverbindlich, wenn der Teilnahmebeitrag überwiesen wurde. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen nach erfolgreicher Anmeldung.

Seminarleitung:

Claudia Brügge, Jg. 67, Psychologische Psychotherapeutin, BKID-zertifiziert für Beratung bei Gametenspende

Ulrich Simon, Jg. 65, Familientherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Beide sind Eltern nach Samenspende und Mitbegründer von di-familie.de und DI-Netz e.V.

 

Faltblatt zum Ausdrucken: seminar-familiengründung-mit-spendersamen

 

DI-Netz beim BGH: Teil 2

Zusammenstellung von Medienberichten zum BGH-Urteil

Portrait Claudia Bruegge, BGH Urteilsverkuendung i.S. Samenspende

Claudia Brügge – DI-Netz e.V. Vorstand 
Foto: Eva Z. Genthe, Karlsruhe

In den letzten Tagen gab es einige Presseresonanz auf das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Auskunftsanspruch unserer Kinder hinsichtlich der Identität des Samenspenders.

Auch DI-Netz hat sich gegenüber Medienvertretern mehrfach dazu geäußert.

Hier eine Auswahl von Medienberichten:

SPIEGEL-Interview von Dietmar Hipp mit Claudia Brügge

Stellungnahmen zum BGH-Urteil:

Verein Spenderkinder:

http://www.spenderkinder.de/bgh-bestaetigt-recht-von-spenderkindern-auf-kenntnis-ihrer-abstammung/

Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung BKID:

http://www.bkid.de/aktuelles/einzelansicht/article/pressemitteilung-zum-bgh-urteil-auskunftsrecht-samenspende.html

Petra Thorn:
http://www.bionews.org.uk/page_494913.asp

Doris Wallraff, taz
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig=2015%2F02%2F20%2Fa0053

Arbeitskreis Donogene Insemination:
http://www.donogene-insemination.de/downloads/Presseerklaerung_AKDI_BGH_2015.pdf

Ärztezeitung

http://www.aerztezeitung.de/extras/druckansicht/?sid=878202&pid=887498

Klinik Bad Münder – Elmar Breitbach:

http://www.wunschkinder.net/aktuell/gesellschaft/politik/samenspende-auskunftrecht-bereits-vor-dem-18-lebensjahr-5695/

Samenbank Erlangen – Andreas Hammel

http://www.erlanger-samenbank.de/aktuelles/bgh-urteil-samenspende

http://www.ardmediathek.de/radio/SWR2-Impuls/Unterhaltsforderungen-gegen-Samenspender/SWR2/Audio-Podcast?documentId=26308976&bcastId=3138http://

Samenbank Bleichrodt:

http://www.cryobank-muenchen.de/Publikationen-Ansicht/bgh-urteil-zum-auskunftsrecht

Giovanni Maio:

http://www.katholisch.de/de/katholisch/themen/gesellschaft/150128_bundesgerichtshof_diskussion_samenspende.php

Andreas Bernard:

http://www.mdr.de/mdr-figaro/lebensart/anonyme-vaeter100.html

Stephanie Gerlach:

http://www.rainbowfamilynews.de/2015/01/bgh-kinder-haben-das-recht-auf-vaterschaftsauskunft/

Kinderwunsch-Informationsportal des Familienministeriums ohne DI – Warum?

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Kristina Schröder, sehr geehrter Herr Ingo Behnel,

1. Anfrage:

wir sind ein gemeinnütziger Verein mit Namen DI-Netz e.V. (s. DI-Netz.de), der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Öffentlichkeit und interessierte Kinderwunschpatient_Innen zum Thema „Spendersamenbehandlung“ zu informieren. Unser Netzwerk freut sich, dass das Familienministerium ein eigenes Internetportal zum Thema „Kinderwunsch“ gestaltet, denn eine differenzierte Darstellung im Internet kann sicher vielen betroffenen Menschen weiterhelfen auf ihrem persönlichen Weg.

Die „Donogene Insemination“ oder „Spendersamenbehandlung“ finden wir auf ihrer Webseite aber leider nicht, obwohl sie innerhalb der Reproduktionsmedizin mittlerweile eine etablierte Behandlungsmethode neben der homologen Insemination darstellt.

Wir möchten Sie daher bitten, zu überprüfen, inwiefern es möglich ist, die „Donogene bzw. heterologe Insemination“ aufzuführen. Das wäre unserer Ansicht nach denkbar entweder unter dem Stichwort „Behandlungsmethoden“ (neben IVF, ICSI, TESE etc) dort unter „Insemination“ oder/und unter „Andere Wege“ (neben Adoption, Pflegschaft, Leben ohne eigene Kinder) als alternative Möglichkeit der Familiengründung .

Bedenken Sie dabei bitte, dass die Donogene Insemination seit ihren Anfängen besonders tabuisiert und stigmatisiert wurde. Es war lange Zeit üblich, diese Methode medizinisch durchzuführen, und allgemein Stillschweigen darüber zu wahren, auch gegenüber dem eigenen Kind. Für uns Familien nach Spendersamenbehandlung, die offen mit Art ihrer Familiengründung umgehen statt daraus ein Familiengeheimnis zu machen, ist die öffentliche Tabuisierung und die Schambesetzheit der Spendersamenbehandlung ein sehr trauriges Kapitel in der Geschichte der „Donogenen Insemination“. Deswegen legen wir besonders großen Wert darauf, dass die Behandlungsmethode, mithilfe derer wir unsere Kinder bekommen haben, nicht unsichtbar gemacht wird.
Wir finden: Auch andere Kinderwunschpatient_Innen, die mit der Diagnose männlicher Unfruchtbarkeit konfrontiert sind, und auch die Öffentlichkeit sollten die Möglichkeit bekommen, über Ihre Webseite von der Methode der „Donogenen Insemination“ zu erfahren. Was meinen Sie?

Über eine zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage würden wir uns sehr freuen!

2. Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einem Monat hatten wir Ihnen untenstehende Email bezüglich Ihres Informationsportals Kinderwunsch geschrieben. Wir haben darin angeregt, die „Donogene Insemination“ auf Ihrer Webseite ebenfalls zu erwähnen, denn sie fehlt neben den übrigen Hinweisen, die Sie dort für Kinderwunschpaare geben.
Können Sie uns darauf bitte noch antworten?
Herzlichen Dank dafür!

3. Anfrage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte Sie bereits zweimal angeschrieben, um mit Ihnen bezüglich Ihres Kinderwunschportals Kontakt aufzunehmen, da uns von DI-Netz e.V. aufgefallen ist, dass die Donogene Insemination weder unter „andere Wege“ noch unter „Behandlungsmethoden“ erwähnt ist. Vielleicht ist meine Anfrage bei Ihnen untergegangen. Können Sie mir denn eine zuständige Ansprechperson nennen, die mir etwas über diese von uns wahrgenommene Leerstelle sagen kann?
Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen

Nun die Antwort

Ich danke für Ihre E-Mails, mit denen Sie angeregt haben, beim Informationsportal Kinderwunsch auch einen Hinweis zur Donogenen Insemination als eine mögliche Form der Kinderwunschbehandlung aufzunehmen. Aufgrund von Unklarheiten über die fachliche Zuständigkeit hat sich die Beantwortung leider verzögert. Dies bitte ich zu entschuldigen.

Ziel des Informationsportals Kinderwunsch ist es, über die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesfamilienministeriums zu informieren und den Betroffenen alle notwendigen Voraussetzungen des Förderprogramms bekannt und leichter zugänglich zu machen. Informiert wird somit nur über die Möglichkeiten einer finanzieller Unterstützung bei reproduktionsmedizinischer Kinderwunschbehandlung, die im Rahmen der hierfür eigens geschaffenen Bundes-Förderrichtlinie gemeinsam mit den sich beteiligenden Bundesländern erfolgt. Diese Bundes-Förderrichtlinie orientiert sich eng an der bundesgesetzlichen Regelung zur Kostenübernahme gemäß § 27a SGB V.

Ein weiterer Schwerpunkt dieses Informationsportals ist die Adressdatenbank, die über das Angebot qualifizierter psychosozialer Kinderwunschberatung informieren soll. Diese Adressdatenbank ermöglicht es den Betroffenen, schnell und unkompliziert entsprechende Beratungsstellen in der Nähe zu finden.

Auf diesem Hintergrund wurde entschieden, dass grundsätzlich nur solche im Zusammenhang mit dem Bundesförderprogramm möglichen Behandlungen aufgeführt werden.  Ein Hinweis auf die Behandlungsmöglichkeit „Donogene Insemination“ kommt daher nicht in Betracht und die Einstellung von entsprechenden Informationen auf diesem Portal wurde abgelehnt. Ein wesentlicher Grund für diese Entscheidung war, dass die Kosten für eine donogene Insemination ausnahmslos weder von den gesetzlichen noch von den privaten Kassen finanziert werden (auch nicht im Rahmen des § 11 Abs. 6 SGB V) und daher in das Bund-Länder-Förderprogramm nicht einbezogen sind. Die Aufnahme eines Hinweises auf die Behandlungsmethode „Donogene Insemination“ auf unserem Informationsportal könnte bei verheirateten Paaren möglicherweise zur irrtümlichen Annahme führen, dass auch diese Behandlungsform zumindest im Rahmen der Bundesinitiative finanziell unterstützt wird, was aber eindeutig nicht der Fall ist.

Insoweit wird hier keine „Informationslücke“ in Kauf genommen, es geht uns vielmehr ausschließlich um die Darstellung der gesetzlich engen Voraussetzungen des Bundesförderprogramms in Kooperation mit den Ländern. Eine Tabuisierung oder gar Stigmatisierung der Behandlungsmöglichkeit „Donogene Insemination“ kann hierin indes nicht gesehen werden. Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jürgen Bauer
http://www.informationsportal-kinderwunsch.de