Letzter Schliff am Samenspenderregister (Gesetzgebung, Teil 15)

Es sind nur noch wenige Schritte bis zur Verabschiedung des Samenspenderregister-Gesetzes.

Ende März wurden in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses noch mehrere Punkte des Gesetzesentwurfes moniert, doch auch die Legislaturperiode naht sich dem Ende. Daher sind wir gespannt, ob es jetzt überhaupt noch Nachbesserungen geben wird.

Aus Sicht von DI-Netz braucht es mindestens noch eine Verbesserung für die Fälle von Zeugungen aus der Zeit vor 2007. Dies hieße, dass die Spenderdaten aus dieser Zeit unter dem Schutz der geplanten BGB-Änderung entweder ebenfalls ins zentrale Register aufgenommen würden oder aber dass sie –  in Gleichbehandlung zu den Fällen, die ab 2007 nach TPG verwahrt würden – 110 Jahre in den Entnahmeeinrichtungen sicher gelagert werden. Letzteres wäre ja wenigstens ein Kompromiss. Andernfalls würde das neue Gesetz überhaupt keine Hilfe für all die betroffenen Menschen anbieten, die heute älter sind als neun Jahre. Dies sind etwa 100.000 Menschen in Deutschland – der Großteil der Betroffenen.

Wir hoffen, dass man noch eine vernünftige Regelung für die sogenannten Altfälle findet, die ja in unserer Lebensrealität nicht wirklich Altfälle sind.