Bundesrat tagt zum neuen Samenspenderregister – DI-Netz: „Für hunderttausend Menschen darf nicht alles beim Alten bleiben!“ (Gesetzgebung, Teil 12)

 

DI-Netz fordert: Spenderdaten retten –  Datenvernichtung stoppen!

Das Gesetzgebungsverfahren zum Samenspenderregistergesetz geht einen weiteren Schritt vorwärts.

Am 25.1.17 haben die Ausschüsse für Recht und für Gesundheit über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einrichtung eines Samenspenderregisters beraten. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat, dieser gibt allerdings sein Votum ab.

DI-Netz hat beiden Ausschüssen eine Stellungnahme geschickt, um darauf aufmerksam zu machen, dass der Gesetzgeber jetzt noch dringend die vorhandenen Spenderdaten aus der Zeit vor Einführung des TPG (1.8.2007) sichern muss.

[In der sehr langen Stellungnahme des DI-Netzes zum Vorentwurf des BMG  findet sich unsere umfassendere Argumentation zum Samenspenderregistergesetz (Stand: 4.11.16).]

Die Stellungnahmen der Ausschüsse des Bundesrates zum Gesetzesentwurf liegen bereits vor und fallen kurz und knapp aus (vermutlich auch, um das Gesetzgebungsverfahren nicht kurz vor Ende der Legislaturperiode noch aufzuhalten). Das Bundesratsplenum wird in seiner 953. Sitzung am 10.2. abschließend über die Vorlage abstimmen. Danach geht es weiter in den Bundestag.