Endlich offiziell: Spenderregister kommt! (Gesetzgebung, Teil 5)

Seit längerer Zeit hat das DI-Netz auf eine öffentliche Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums zur Einführung eines Spenderregisters gewartet und gedrängt.

Gute Nachricht: Endlich hat eine Pressesprecherin des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Focus“ (38/2016) angekündigt, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Register eingerichtet wird. Dadurch soll das Recht auf Kenntnis der Abstammung leichter umsetzbar werden. Dies war 2013 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung auch so versprochen worden.

Nach Informationen von DI-Netz ist das Gesundheitsministerium schon seit etwa einem Jahr federführend damit betraut, eine Konzeption für das Spenderregister zu erstellen. Mehrere Mitarbeiter des Ministeriums arbeiten seit einigen Monaten intensiv daran. Es ist in der Praxis offenbar nicht so einfach umzusetzen. Es stellen sich praktisch-technische Fragen der Datenübermittlung und der Datensicherheit, und es braucht weitere flankierende Gesetzgebung, wie zum Beispiel die Freistellung der Samenspender von juristischen Vaterpflichten.

Außerdem wird es wohl so sein, wie die amerikanische Psychologin Andrea Bravermann einmal sagte – ein Spenderregister ist wie ein Rorschach-Klecks (=projektiver psychologischer Test mit Tintenklecksen): Jeder versteht etwas anderes darunter. Auf die genaue Ausgestaltung des deutschen Spenderregisters dürfen wir weiterhin gespannt sein.